Veranstaltungstermine April / Mai 2024

Bitte beachten Sie die folgenden Veranstaltungstermine und nehmen Sie gerne auch selbst aktiv daran teil:

21.04.2024: Fahrrad-Sternfahrt nach München
Erneut steht eine große Fahrradsternfahrt zum Königsplatz nach München an, die auch wieder über die Autobahn (diesmal die A95) führen wird. Wir sind natürlich dabei und stellen die Routen durch unsere Landkreise mit Informationen hier zur Verfügung: Radsternfahrt nach München am 21.04.2024

27.04.2024: Kidical Mass in Grafrath
Am 27. April 2024 findet die zweite Kidical Mass in Grafrath statt. Beginn der Veranstaltung ist um 15:00 Uhr vor dem Rathaus. Von dort aus wird langsam und mit Polizeibegleitung eine Runde durch Grafrath geradelt um die Veranstaltung dann mit einem gemeinsamen Picknick vor der Gemeinde abzuschließen. Mit der Kidical Mass wollen wir ein Zeichen für kindersicheren Verkehr und Freiräume für Kinder und Jugendliche setzen. Seid dabei! Weitere Details unter Kidical Mass am 27.04.2024 in Grafrath

28.04.2024: Fahrrad-Exkursion zur Waldbegehung im Klosterwald Maria Eich
Auf Einladung von Greenpeace München nehmen wir an einer Waldbegehung im Klosterwald Maria Eich teil. Der Klosterwald beherbergt mit seinen bis zu 300 Jahren alten Methusalem-Eichen und Hainbuchen eine herausragende Artenvielfalt. Greenpeace begleitet die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Eremiten im Klosterwald Maria Eich“ kritisch und informiert regelmäßig über die aktuelle Entwicklung. Details und Anmeldung über Radl-Exkursion am 28. April 2024 nach Maria Eich

01.05.2024: Maifest in Gröbenzell
Beim Gröbenzeller Maifest an Rathausplatz und Kirchenstraße werden wir dieses Jahr wieder mit einem Infostand vor Ort sein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Themen in und um Gröbenzell. Weitere Details wie unseren genauen Standort finden Sie in Kürze unter Maifest am 1. Mai 2024 in Gröbenzell

04.05.2024: Kidical Mass in Weßling
Am 4. Mai 2024 findet die dritte Kidical Mass in Weßling statt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:00 Uhr am neuen Schulhof im Meilinger Weg. Die Kidical Mass fordert, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Wir fördern die Veranstaltung mit einer Hüpfburg und rollen unsere Tempo 30/50 Bodenplanen aus. Mitfahren lohnt sich, siehe auch Kidical Mass in Weßling am 4. Mai 2024

06.05.2024: Fairkehrsstammtisch in Weßling, Thema „Verkehrsberuhigung“
In Zusammenhang mit der vorangegangenen Kidical Mass wollen wir in Weßling nochmal nachfragen, wie es um die Verkehrsberuhigung insgesamt bestellt ist. Gibt es aktuelle Planungen, Initiativen oder Chancen und welche Hürden gibt es dabei zu überwinden? Wir freuen uns nach längerer Pause wieder auf den persönlichen Austausch. Genauere Information zu Zeit und Ort finden Sie in Kürze unter Fairkehrsstammtisch am 6. Mai 2024 in Weßling

Kidical Mass am 27.04.2024 in Grafrath

Klimaaktiv Grafrath lädt ein zur zweiten Kidical Mass am Samstag, den 27. April 2024!

Gemeinsam radeln wir in gemütlichem Tempo und mit Polizeibegleitung durch Grafrath, um ein Zeichen für kindersicheren Verkehr und Freiräume für Kinder und Jugendliche zu setzen. Seid dabei!

Start ist um 15:00 Uhr vor dem Rathaus in der Hauptstraße 64. Zielort ist wieder der Platz vor der Gemeinde. Dort ist ein gemeinsames Picknick geplant, also bringt eine kleine Brotzeit und Decken mit.

Beim bundesweiten Aktionswochenende radeln Zehntausende jeden Alters durch die Orte, um ein Zeichen für eine kinderfreundliche Verkehrsinfrastruktur zu setzen. Alle Details zur Veranstaltung siehe

Kidical Mass in Weßling am 4. Mai 2024

Am 4. Mai 2024 findet die dritte Kidical Mass in Weßling statt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:00 Uhr am neuen Schulhof im Meilinger Weg und geplant ist eine Dauer von etwa 2 Stunden.

Wir fördern die Kidical Mass mit einer Hüpfburg und sind mit unserem Tempo 30/50 Bodenplanen vor Ort. Mitfahren lohnt sich.

Die Kidical Mass fordert, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können.

Familien und Freunde, ob 0 oder 99 Jahre – gemeinsam erobern wir bei der Kidical Mass die Straße. Seid dabei, damit wir was ins Rollen bringen!

Konkrete Forderungen der Kidical Mass in der Gemeinde Weßling sind:

  • Sichere Schulwege ohne Gefährdung der Kinder durch Kfz-Verkehr, insbesondere im Hinblick auf das neue Schulhaus
  • Verkehrsberuhigte Bereiche in Wohnstraßen, sonst generell Tempo 30 innerorts
  • Zügige Verwirklichung der Radwege Oberpfaffenhofen-Unterbrunn und Hochstadt-Unering sowie Ausbau des Radwegs Weßling-Steinebach
  • Ausweisung der Route Ettenhofener Straße-Steinebacher Weg als Fahrradstraße
  • Vermehrte Schaffung von sichereren Straßenübergängen z. B. in Form von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)

Entschärfung der Gefahrenstelle im Mühltal beinahe gelungen

Bereits seit zwei Jahren weisen wir auf die Gefahrenstellen an der Staatsstraße 2069 durch das vom Eigentümer erlassene Durchfahrtsverbot für Radfahrende und zu Fuß gehende an der Alten Mühle im Mühltal hin.

Nachdem das Betretungsverbot nach einem Fahrrad-Unfall nun baulich mittels Absperrung durchgesetzt wurde, hat sich die Situation soweit verschärft, dass unsere Warnungen endlich Gehör finden.

Seitens der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Starnberg, dem für Staatsstraßen zuständigen Staatlichen Bauamt in Weilheim und dem Würmtal Zweckverband als Eigentümer:in zeichnet sich nun zumindest eine gewisse Verbesserung ab, siehe Presseberichterstattungen:

Wir danken dem Starnberger Landrat Stefan Frey, dem WZV Verbandsvorsitzenden Rudolph Haux und dem Staatlichen Bauamt in Weilheim, dass man sich nun gemeinsam für eine Verbesserung der dortigen Situation stark gemacht hat.

Das aktuellen Ergebnis können wir aber nicht wirklich Gutheißen. Zwar wurde der Weg für Zu-Fuß-Gehende wieder geöffnet, allerdings wurde der Weg als reiner Fußweg ausgeschildert, so dass der Radverkehr weiterhin ausgesperrt bleibt. Radfahrende haben nun die schlechte Wahl zu schieben (auf einer Radroute keine Lösung), rechtswidrig als ‚Radl-Rambos‘ auf dem Fußweg zu fahren oder eben weiterhin auf die Staatsstraße auszuweichen, ohne Protected Lane, Schutzstreifen oder Piktogrammkette.

Ein weiteres gutes Beispiel warum unsere Verkehrsunfallstatistik ist, wie sie ist, ein Ergebnis unserer Fahrrad-Infrastruktur.

Hier zur Erinnerung nochmal unsere erste Veröffentlichung zum Thema aus dem Jahr 2022:

Banner für Abstand zu Radler:innen

Banner von ADFC, VCD und Landkreis Starnberg

Wir kennen solche Situationen: Noch schnell werden wir am Rad von Autos überholt, oft mit so wenig Seitenabstand, dass wir uns bedrängt fühlen. Das ist gefährlich.

Die StVO spricht eine klare Sprache dazu: 1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerhalb von Ortschaften. Doch noch zu wenige wissen oder beherzigen diesen Sicherheitsabstand. Deshalb haben ADFC- und VCD-Kreisverbände gemeinsam mit dem Landratsamt STA ein Banner finanziert, um damit landkreisweit auf die Abstandsregel hinzuweisen. Mehr Sicherheit für RadlerInnen ist das Ziel – gerade in der dunkleren Jahreszeit. (c/ Landratsamt Starnberg)

Mehr zu dieser Aktion lesen Sie hier im Artikel des „Starnberger Merkur“

Gefahrenstelle am Forsthaus Mühltal

Achtung: Rad- und Fußverkehr muss auf Staatsstraße ausweichen

Im Bereich von Forsthaus Mühltal hat der/die Eigentümer/in die Nutzung des Privatweges vor den Gebäuden westlich der Staatsstraße St2063 untersagt. Dieses Verbot führt zu einer außerordentlich gefährlichen Situation für Radfahrende und zur Fuß gehende, darunter viele Familien mit Kindern. Denn diese sind gezwungen, ungeschützt auf die viel befahrene Staatsstraße auszuweichen.

Fotostrecke zur Situation aus südlicher Richtung kommend:



Aus südlicher Richtung kommend beginnt eine Geschwindigkeits-beschränkung auf Tempo 70 km/h mit Bezugnahme auf eine Gefahrenstelle durch Steinschlag.


Im weiteren Verlauf wird auf eine unspezifische Gefahrenstelle durch Radverkehr hingewiesen. Ein Hinweis, dass auch mit Fußverkehr zu rechnen ist existiert nicht.


Kurz vor dem Privatgrundstück wird der Radverkehr unter Beachtung der Vorfahrt auf die Straße geleitet. Der Fußverkehr bleibt sich selbst überlassen. Weitere Schutzvorrichtung für den Rad- und Fußverkehr auf der Staatsstraße existieren nicht.


Die Beschilderung am Privatgrundstück lässt keinen Zweifel offen, dass hier weder Fuß- noch Radverkehr geduldet wird.

Wir fordern zeitnahe Abhilfe

Die aktuelle Beschilderung zeigt, dass die Problematik in der unteren Straßenverkehrsbehörde bereits bekannt ist. Sie reicht aber für eine sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs nicht aus. Deshalb fordern wir diesen Bereich mit aller Deutlichkeit als Gefahrenzone kenntlich zu machen, unter anderem durch:

  • Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Gefahrenzone
  • Bodenmarkierungen (Piktogramme) zur Kennzeichnung der Bereiche, die vom Rad- und Fußverkehr mitbenutzt werden müssen
  • Furtmarkierungen im Bereich der zwingend notwendigen Querungen
  • Alternativ: Eine ‚Protected Bike & Pedestrian Lane‘, erforderlichenfalls mit Wechselbetrieb für den Kfz-Verkehr, vergleichbar mit Baustellenregelungen

Diese Maßnahmen priorisieren die Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero, so wie in der Verwaltungsvorschrift zu §1 StVO mittlerweile vorgeschrieben. Sie dienen gleichzeitig aber auch dem Verständnis der Problemlage aus Perspektive des Kfz-Verkehrs.

Wir hoffen, dass im Hintergrund an einer Dienstbarkeit zur weiteren Nutzung des Privatweges gearbeitet wird. Auch in diesem Zusammenhang wäre es hilfreich, die Konsequenzen des aktuellen Betretungsverbotes für alle Verkehrsteilnehmer*innen, inklusive dem Kfz-Verkehr, erfahrbar zu machen.

Diese Gefahrenstelle stellt eine weitere, höchst gefährliche Lücke im Radwegnetz des Landkreises und einer wichtigen Freizeitroute dar. Deshalb sollte deren Entschärfung in unser aller Interesse liegen und hinsichtlich unseren Zielsetzungen zu Vision Zero, Klimaschutz und Radverkehrsanteil umgehend angegangen werden.

Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten

Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.

Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. Weiterlesen…

Die unterstützenden Gemeinden erklären mit Ihrem Beitritt zur Initiative die folgende, übereinstimmende Forderung nach eigenverantwortlichen Tempo 30 Anordnungen in den Kommunen:

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Quelle: Positionspapier-Staedteinitiative-Tempo-30-Unterstuetzer-Stand-2021-12-08.pdf

Bereits 134 Städte und Gemeinden haben sich der Initiative angeschlossen. Auch im Großraum München haben erste Gemeinden ihren Beitritt erklärt, aktuell:

  • Gemeinde Pullach im Isartal
  • Gemeinde Neufahrn bei Freising
  • Stadt Puchheim im Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck

Wir empfehlen allen Gemeinden in unseren Landkreisen dringend den Beitritt zu dieser Initiative für mehr Gestaltungshoheit in der kommulanen Verkehrsplanung und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.

Hier stellen wir Ihnen einen Musterantrag zur Verfügung, den Sie als Grundlage für einen konkreten Antrag in Ihrer Stadt oder Gemeinde verwenden können (Danke an Dr. Matthias Ilg für die initiale Vorlage):

Und hier finden Sie noch eine Übersicht aller teilnehmenden Städte und Gemeinden:

Weitere Informationen finden Sie unter:

VCD Wahlcheck 2021

Der VCD Bundesverband hat die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 unter die Lupe genommen: Welche Partei plant, die Verkehrswende entschlossen anzugehen? Und wo solltet ihr euer Kreuz besser nicht setzen?

Diese Wahl entscheidet darüber, ob wir endlich eine Bundesregierung mit Strategie für den Klimawandel bekommen. Der Verkehrssektor ist dafür ein wichtiges Puzzleteil: Nur mit einer nachhaltigen Verkehrswende schaffen wir eine zukunftsfähige Mobilität für uns und unsere Kinder.

Das Ergebnis lässt sich folgendermaßen bildlich darstellen:

Den gesamten Artikel zum VCD Wahlcheck 2021 finden Sie unter:

Gemeinsam mehr bewegen:

Dringender Handlungsbedarf

Stellungnahme des VCD-Kreisverbands zur Querung der St 2069 bei Mamhofen

Radldemo Verkehrsraum fairteilen am 1. Juli 2017 in Mamhofen

Der Ausbau der ehemaligen Kreisstraße beim Forstgut Mamhofen zur Starnberger Westumfahrung (Staatsstraße St 2069) erfolgte ohne straßenbegleitenden Radweg. Durch den Ausbau wurde zudem eine sehr wichtige Fuß- und Radwegverbindung zwischen Starnberg-Hanfeld und Hochstadt-Weßling gekappt. Eine von der Stadt Starnberg geplante Unterführung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrradfahrer*, Fußgänger* und Reiter*innen konnte wegen fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümerin nicht realisiert werden. Durch zusätzliche massive Verbauung aller Waldwege rund um das Forstgut Mamhofen ist eine direkte Querung dieser stark befahrenen Staatsstraße auf einer Länge von fünf Kilometern insbesondere für Radfahrer und Reiter derzeit unmöglich. Alternative Streckenangebote im überörtlichen Rad- und Fußwegenetz sind zum einen unzureichend beschildert; Zum anderen erfordern sie erhebliche Umwege von mindestens zwei Kilometern. Deshalb werden diese Alternativen nur bedingt genutzt. Nicht wenige Radfahrer*innen entscheiden sich weiterhin für die „Diretissima“, eine versetzte Straßenquerung beim Forstgut Mamhofen. Hierbei sind circa 300 Meter auf der vielbefahrenen Staatsstraße zurückzulegen, bevor man in ein schlecht einsehbares Straßenstück links abbiegen kann. Bei einer zwar auf 70 km/h reduzierten, oft aber nicht berücksichtigten Geschwindigkeitsbegrenzung (Ausbaugeschwindigkeit 100 km/h) ist das Gefährdungspotential für Radfahrer*innen enorm. Gut möglich, dass es hier deshalb zu tödlichen Unfällen kommt.

Gerade in Bezug auf die erneute Bewerbung des Landkreises Starnberg für das Prädikat „fahrradfreundlicher Landkreis“ sehen wir hier dringenden Handlungsbedarf. Ziel muss die Wiederherstellung dieser Radroute beziehungsweise eine attraktive, sichere Straßenquerung beim Forstgut Mamhofen sein. Dabei sollte als letztes Mittel durchaus auch eine Enteignung geprüft werden. Immerhin handelt es sich bei dieser Querung um ein Thema öffentlichen Interesses. Vielleicht ist das aber gar nicht erforderlich. Denn die Eigentümerin bewirbt das Gutshaus seit kurzem als Feriendomizil mit Fahrradwegen und einem Wanderweg „direkt vor der Tür“. Eine sichere Querungsmöglichkeit der Staatsstraße wäre der Attraktivität des Objekts sicher zuträglich und damit auch im Interesse der Grundstückseigentümerin.

Wie fahrradfreundlich ist der Landkreis STA?

Mitte Oktober 2020*) überprüft eine Kommission der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK Bayern) die Fahrrad-Infrastruktur im Fünfseenland mit dem Ziel einer Re-Zertifizierung des Landkreises Starnberg als „fahrradfreundliche Kommune“.

*) Laut neuesten Infos wurde der Termin (Corona!) auf unbestimmte Zeit verschoben.

Die bevorstehende Re-Zertifizierung des Landkreises STA als „Musterknabe“ in Sachen Fahrradfreundlichkeit nahm der VCD zum Anlass, die direkt Betroffenen um ihre Meinung zu bitten.

Die Umfrage

Zwischen 26.08. und 11.10.2020 nahmen 143 Teilnehmer*innen an folgender niederschwelligen Meinungsumfrage teil:

Das Gesamtergebnis

Knapp 20% aller Teilnehmenden bewerten den Ladkreis Starnberg insgesamt als fahrradfreundlich, das entspricht einer Bewertung mit einem von fünf Sternen.

Vielen Dank allen Teilnehmenden für die wertvollen Beiträge!

Rückmeldungen zur Fahrradfreundlichkeit insgesamt

Etwa 83% der Teilnehmenden bewerten die Fahrradfreundlichkeit im Landkreis STA eher kritisch.

Fahrradfreundlichkeit nach Nutzung

Die Fahrradfreundlichkeit für Freizeitaktivitäten wird insgesamt besser bewertet als im Alltag.

Fahrradfreundlichkeit und PKW-Besitz

Interessant ist, dass etwa 5% der Teilnehmenden über keinen eigenen PKW mehr im Haushalt verfügen. In dieser Gruppe wird die Fahrradfreundlichkeit besonders kritisch bewertet (keine positive Rückmeldung). Die Fahrradfreundlichkeit wird bei Haushalten mit mehr als zwei PKW dann sprunghaft besser bewertet.

Fahrradfreundlichkeit und Personenanzahl

Alleinstehende scheinen die Bedingungen am wenigsten zu beeinträchtigen. Darüber hinaus scheint die Anzahl der Personen je Haushalt keinen fundamentalen Einfluss auf die Bewertung zu haben.

Repräsentative Begründungen

Detaillierte Begründungen werden mit den Auswertungen der Landkreisgemeinden in ca. zwei Wochen veröffentlicht.

Radfahrende werden zunehmend berücksichtigt – aber längst nicht wie nötig.

Es werden immer noch Strassen ohne begleitenden Radweg. Radwege sind an vielen Stellen so geführt, dass gegenüber dem KFZ Behinderungen sind. usw.

Auslaufende Radwege, schlechte Kennzeichnung, oft schlechter Zustand

Es gibt kein durchgägiges Fahrradweg konzept sondern nur Stückwerk

Zu sehr auf den Autoverkehr fokussiert. Zu wenig Radwege.

Im Wald lässt sich gut Fahrradfahren, aber wenn man auf Straßen Strecken zurücklegen muss, gibt es kaum Radwege auf den wichtigen Verbindungen. Auch eine Ausschilderung für Radfahrer fehlt weitgehend

Teilweise sehr gefährlich

Es fehlt an klarer Prioritätensetzung pro Umweltverbund und damit auch pro Radverkehr. Sprich: Radverkehr wird sehr zögerlich gefördert, Mängel an radfreundlicher Infrastruktur, Verbesserungen dauern zu lange, Finanz- und Personal-Budgets fehlen.

Neue Landstraßen werden ohne Fahrradweg erstellt. Radwege fehlen : Gauting – Neuried, Gauting – Hausen,Queren der Westumfahrung im Bereich Mammhofen für Radlfahrer sehr gefährlich!

Gut aber brauchen mehr und sichere Radwege

Dies ist nur ein kleiner Auszug, die Gemeindeauswertungen werden mit vollständigen Begründungen ausgeliefert.

Vorsichtiges erstes Fazit: „Ausreichend, setzen!“ hieße so ein Ergebnis wohl in der Schule. 83 Prozent der Befragten stellt dem Radverkehr ein schlechtes Zeugnis aus, der Weg zu gefühlter Fahrradfreundlichkeit scheint noch weit. Der Landkreis müsste wohl nachsitzen oder zumindest Nachhilfestunden nehmen.

Die Umfrage bestärkt uns in der Meinung, dass ein Monitoring hilfreich wäre. Ein z.B. jährlicher Check-up, der Investitionen in die Mobilität im Landkreis STA auf ihre Wirksamkeit hin überprüft. Damit könnte bei Landkreis-Politiker.Innen die Erkenntnis reifen, dass Investitionen in den Radverkehr deutlich bessere Renditen abwerfen als die in den Kfz-Verkehr. So ein Monitoring wäre u.E. ein positiver Verstärker für mehr Radverkehr.

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