Kleine Anfrage zu NGOs im Bundestag

Mit einer 551 Fragen umfassenden sogenannten Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hinterfragen CDU und CSU die wertvolle und demokratiefördernde Arbeit unzähliger zivilgesellschaftlicher Organisationen. Sie unterstellen, dass mit staatlichen Geldern parteipolitische Zwecke verfolgt werden würden. Auch wenn der VCD in der Anfrage nicht aufgeführt wird, möchten wir dennoch kurz folgendes erklären:

Der VCD Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg e.V. ist unabhängig und überparteilich. Unser Verein empfängt keine öffentlichen Finanzmittel, sondern finanziert sich ausschließlich über Einnahmen im ideellen Bereich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unser Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und tritt ein, für ein menschen- und umweltverträgliches Verkehrswesen. Unsere Gemeinnützigkeit wurde zuletzt 2024 vom Finanzamt Fürstenfeldbruck geprüft und bestätigt.

Der Einsatz für unseren satzungsgemäßen Vereinszweck macht uns implizit auch politisch, aber nicht parteipolitisch. Des Weiteren verweisen wir auf die Pressemitteilung des Deutschen Naturschutzring (DNR) zur hohen Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland, und empfehlen die aktuelle Campact-Petition zur Angelegenheit zu unterstützen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter dialog@vcd-ffb-sta.de jederzeit und gerne zur Verfügung.

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

Matinee und Filmgespräch am 9. Februar 2025 in Gauting

Das Umweltnetzwerk Gauting lädt herzlich ein zur Matinee mit Filmgespräch und präsentiert:

PURPOSE. A wellbeing Economies Film

Ein Film von Martin Oetting über eine neue Art, Wirtschaft zu denken.

Im Breitwand Kino Gauting am Sonntag, 9. Februar 2025 um 11 Uhr.

Zu Gast sind Günter Schorn, Vorsitzender der Kreisgruppe Starnberg des Bund Natur Naturschutz in Bayern e.V. und Christoph Winkelkötter, Vorsitzender der Regionalagentur gwt Starnberg GmbH.

Als besonderes Highlight wird auch der Regisseur Martin Oetting per Videoschaltung an der Veranstaltung teilnehmen.

Karten und weitere Informationen erhalten Sie direkt im Breitwand Kino Gauting, siehe PURPOSE. A wellbeing Economies Film

Vorab hier der offizielle Trailer, ein Blick hinter die Kulissen (bisher beides leider bisher nur in englischer Sprache verfügbar) und eine Filmkritik zur Deutschland Premiere am 25. November 2024 in Berlin:

Verwaltungsvorschrift zur neuen StVO im Kabinett beschlossen

Die Verwaltungsvorschrift zum neuen Verkehrsrecht, die der Verwaltung als Handlungsorientierung dient, hat ihre erste Hürde genommen, wurde in der Bundesregierung beschlossen und wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der ihr noch zustimmen muss.

Wir befinden uns noch in Prüfung, aber die Berücksichtigung von Umwelt-, Gesundheits- und städtebaulichen Aspekten des neuen Verkehrsrechts rückt in greifbare Nähe.

Hier die Pressemeldung aus dem Bundesverkehrsministerium:

Stadt Starnberg hebt die Sperrung der 52 Rad- und Fußwege wieder auf

Den Beschluss zur winterlichen Sperrung von 52 beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwegen im Stadtgebiet Starnberg, der im Februar 2024 wohl unter hohem Druck der Haushaltsberatungen gefasst wurde, hat der Starnberger Haupt- und Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung wieder aufgehoben. Zurecht, denn das Presseecho und die Proteste aus der Bürgerschaft waren enorm. Hier ein Überblick:

Wir haben uns per Email ebenfalls zum Sachverhalt geäußert:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Starnberger Haupt- und Finanzausschusses,

da auch bei uns Beschwerden zur winterlichen Sperrung der beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege in der Stadt Starnberg eingegangen sind, möchten wir uns anlässlich der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auch noch zur Sache äußern.

Wir alle wissen um die Verkehrsprobleme in der Stadt Starnberg. Die städtebauliche Bededeutung der davon meist unabhängigen, beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege, mit denen sich diesen Verkehrsproblemen ohne Auto in sehr angenehmer Weise ausweichen lässt, scheinen demgegenüber noch stark unterschätzt zu werden. Möglicherweise verleitet der geringe Platzbedarf des Rad- und Fußverkehrs zu der irrigen Annahme, dass es sich um weniger relevante Verkehrsarten handeln könnte. Die Definition dieser beschränkt-öffentlichen Wege im deutschen Straßen- und Wegerecht als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, manifestiert diese Fehleinschätzung bedauerlicherweise aus reiner Kfz-Perspektive. 

Tatsächlich ist es aber so, dass diese Wege für eine Alltagsmobilität ohne Auto von außerordentlich hoher Bedeutung sind. So führt zum Beispiel die Sperrung des Fernbergwegs dazu, dass Schulkinder auf ihrem Schulweg auf die Ottostraße ohne Bürgersteig ausweichen müssen. Und das im Winter bei beengten Straßenverhältnissen und möglicherweise rutschiger Fahrbahn. Diese Sperrung ist mit dem Schutz der Gesundheit im neuen Straßenverkehrsrecht unseres Erachtens nicht vereinbar. Eine weitere Sperrung, die des Siebenquellenwegs zwischen der Siedlung an der Ottostraße und den Supermärkten an der Weilheimer Straße, schneidet einen ganzen Ortsteil von der Versorgung ab. Hier existiert überhaupt keine Alternative für Menschen ohne Auto. Und die gibt es auch im Landkreis Starnberg, wie wir in einer Umfrage anlässlich der AGFK-Rezertifizierung des Landkreises Starnberg als Fahrrad-freundliche Kommune, feststellten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass jeder Weg, der zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, ein Auto weniger auf den überlasteten Starnberger Straßen bedeutet. Diese Wege sind städtebaulich deshalb so wertvoll, weil sie die Starnberger Straßen entlasten, und damit allen Verkehrsteilnehmer:innen dienen. 

Ursächlich für die Sperrungen waren wohl finanzielle Abwägungen in den letzten Haushaltsberatungen. Wir bezweifel, dass sich mit der Sperrung tatsächlich Geld sparen lässt. Zunächst werden die Sperrungen in der Bürgerschaft nicht akzeptiert, das heißt alle Sperrungen müssen regelmäßig kontrolliert und wiederhergestellt werden. Streng genommen müssten auch Umleitungen und Ausweichrouten ausgeschildert und mindestens für Fußgänger abgesichert werden, z.B. auf der Ottostraße. Außerdem werden die Winterschäden bei nicht gepflegten Wegen umfangreicher ausfallen als bei geräumten und genutzten Wegen. Man denke nur an die wochenlange Sperrung des Siebenquellenweges nach dem Starkregenereignis im Mai diesen Jahres. Hier könnte man hinter der winterlichen Sperrung auch den erste Schritt hin zur Aufgabe einzelner Wege vermuten, und die wäre städtebaulich fatal.

Deshalb bitten wir aus den genannten städtebaulichen und verkehrsrechtlichen Gründen, den Beschluss zur Sperrung der beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radwege in Starnberg aufzuheben und die Wege dauerhaft wieder zu öffnen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Wegverbindungen für den Rad- und Fußverkehr, würden wir sogar dafür plädieren die Räumpflichten durch die Stadt zu übernehmen. Entscheidend ist für uns aber primär die schnellsmögliche Öffnung der gesperrten Rad- und Fußwege, worum wir hiermit herzlich ersuchen.

Mit der Bitte um Weiterleitung der Nachricht an die Stadträte Katja Fohrmann und Stefan Kandler, deren Emailadressen nicht veröffentlicht sind, sowie an alle Vertretungen in der heutigen Sitzung.

Freundliche Grüße
Heinrich Moser
Vorstand

Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2024 räumte Bürgermeister Janik einen Fehler ein und entschuldigt sich beim Stadtrat für einige Formulierungen gegenüber der Presse und gegenüber der Bürgerschaft, dass man sich unter dem Eindruck der harten und langen Haushaltssitzung im Februar 2024 zu dem Beschluss zur Sperrung der Wege habe hinreißen lassen.

Er bat auch darum, nicht die Bauhofmitarbeiter:innen vor Ort anzugehen, sie führen nur aus und sind nicht der Adressat für Kritik. Die hat das Rathaus sowieso erreicht.

Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhaltete dann auch die Aufhebung des Beschlusses zur Sperrung der Fuß- und Radwege und die Übernahme der Räumpflicht im Winter 2024/25 durch die Stadt Starnberg. Für die zukünftige Behandlung der Räumpflicht hat die Verwaltung den Auftrag erhalten ein Konzept zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Das ist doch mal ein gutes Ende einer missglückten Sparmaßnahme! Bürgermeister Janik hat Größe gezeigt, sich entschuldigt und den Fehler korrigiert. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten gelernt haben, dass diese Fuß- und Radwege abseits der Straßen einen unschätzbaren städtebaulichen Wert darstellen und mit jeder Nutzung ganz nebenbei die überlasteten Straßen in der Stadt Starnberg entlasten.

Mobilitätswoche 16.9. bis 22.09.24 in Fürstenfeldbruck – Thema 2024: Shared Public Space

Mobilitätswoche 16.9. bis 22.09.24 in Fürstenfeldbruck – Thema 2024: Shared Public Space

wie seit einigen Jahren üblich, finden auch in diesem Jahr rund um die europäische Mobilitätswoche in der Stadt Fürstenfeldbruck, und im Landkreis Fürstenfeldbruck, viele begleitende Veranstaltungen statt.

1. In der Stadt ist der Auftakt schon etwas früher, nämlich am Wochenende davor und beginnt mit dem Aumühlenfest am 15.9. (Findet bei jedem Wetter statt!)
https://www.stadtbibliothek-fuerstenfeldbruck.de/ffb-stadtbibliothek/web.nsf/id/li_domocsbnma.html

2. zudem gibt es auch schon am 15.09. die ADFC Radltour „ZUR HEIDEBLÜTE INS HASPELMOOR“
10–17 Uhr, Treffpunkt: Schöngeisinger Straße 22


3. Besonders erwähnt sei noch am Mittwoch, den 18.09., der CARSHARING-INFORMATIONSABEND, um 19–20.30 Uhr, Gretl-Bauer-Volkshochschule, Niederbronnerweg 5


4. Zum Abschluss am 22.09. dann den AUTOFREIEN SONNTAG mit vielen Veranstaltungen im gesamten Landkreis:
https://autofreier-sonntag.bayern



Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Stadt finden Sie unter:
https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/gfx/37E5532C6D761A3BC1258B86004858E0/$file/Programm_Mobilit%C3%A4swoche+Autofreier%20Sonntag_F%C3%BCrstenfeldbruck.pdf

Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, dass es damit für StVB eine größere Hürde geben sollte, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Auch können nun einzelne T20-Abschitte zusammengefasst werden in eine durchgängige Tempobeschränkung, wenn diese kurz aufeinander folgen.

Der Bundesrat hat am Ende der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gegeben. Dazu zählt in der nächsten StVO-Änderung das Ziel „Vision Zero“ aufzunehmen.
Und der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird z. B. eine Erleichterung begrüßt, um einen Fußgänger-Überweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen (zügig) anzupassen. Da die VwV den Verwaltungen die Art der Ausführung und Grenzen definiert, wird dies vielleicht der interessanteste Schritt der 3-stufigen Änderung sein.

Moosaik Projekt mit Parkhaus statt zweiter Tiefgaragen-Ebene

Erfreuliche Entwicklung im Moosaik Projekt in Starnberg:

Die Planer des Projekts Moosaik im Starnberger Gewerbegebiet haben umgeplant und wollen nur noch eine eingeschossige Tiefgarage errichten. Im Gegenzug soll ein bisher als Ärztehaus geplantes Gebäude zu einem oberirdischen Parkhaus werden. Der Bauausschuss des Stadtrats hat dem neuen Konzept zugestimmt.

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/starnberger-moosaik-parkhaus-statt-zweiter-tiefgarage-ebene-93201153.html

Das entspricht einer wichtigen Anforderung aus unserer Stellungnahmen zum ruhenden Verkehr, siehe

Bundesrat einigt sich im Vermittlungsausschuss auf Änderung des StVG

Nach längerer Pause/Bedenkzeit einigt sich der Bundesrat doch noch auf die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/046-wissing-sanierungs-und-modernisierungsprogramm.html

Die Änderungen auf die nun geeinigte Fassung im Vermittlungsausschuss zum ersten Entwurf, der vom Bundesrat am 26.11.2023 abgelehnt wurde, sind nur gering.

Es wird nun im StVG zusätzlich die Aspekte Umwelt- und Klimaschutzschutz, städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz genannt. Dies ist nur ein erster Schritt, diese Ziele müssen nun auch in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV zu StVO) aufgenommen bzw. bekräftigt werden. Weiterhin bleibt die Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziel im StVG, wobei, entgegen der üblichen Auslegung der Straßenverkehrsbehörden, hier immer schon alle Verkehrsarten gemeint sind, also auch Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr.

Mit der Änderung sollte es zum Beispiel Städten leichter fallen eigene Busspuren einzurichten, oder Spuren nur für Kfz mit mehreren Passagieren (HOV) freizugeben, wie man es schon aus anderen Ländern kennt.

Gleichzeitig wurde auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz novelliert. Um den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu beschleunigen, wurden vom Kabinett Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will ganze Teilstrecken nicht einfach nur sanieren sondern richtig modernisieren und auf neuste Leittechnik umbauen. Dazu werden einige dieser Strecken für einige Zeit komplett ausfallen müssen. Dazu wurden nun einige Punkte am BSWG geändert, um diese ermöglichen und die Finanzierung zu sichern. Zum Beispiel wird der Bund Teile des Schienenersatzverkehrs (SEV) finanzieren.

Fairkehrsstammtisch am 6. Mai 2024 in Weßling

Am Montag den 6. Mai 2024 um 19:30 Uhr treffen wir uns in Weßling im Restaurant Pietz zu einem Fairkehrsstammtisch zum Thema Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit.

Aktueller Anlass sind die Forderungen der Mobilitätswende Weßling zur Schulwegsicherheit, die mit der Kidical Mass Veranstaltung am 4. Mai 2024 thematisiert werden.

Gemeinsam mit dem Weßlinger Mobilitäts-Referenten Gerhard Hippmann wollen wir Möglichkeiten und Hürden von Verkehrsberuhigung und Verkehrswende anhand konkreter Mobilitätsprojekte in der Gemeinde Weßling diskutieren.

Die Veranstaltung ist öffentlich, die Presse willkommen und die Einladung richtet sich an alle am Thema interessierten Mitmenschen.

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