AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

Stellungnahme zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße, Fürstenfeldbruck

Wir wurden um eine Stellungnahme zum Verkehrsversuch mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck / Buchenau gebeten.

In Kürze:

  • Der VCD Kreisverband FFB-STA e.V. begrüßt die vom Stadtrat 2020 beschlossenen Leitziele und die in dem im Jahr 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Fürstenfeldbruck (VEP) festgelegten konkreten Maßnahmen.
  • Der im Einklang mit dem VEP eingerichtete 400m lange verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (vbGb) in der Schöngeisinger Straße wird vom VCD von Anfang an interessiert beobachtet und begleitet.
  • Die verminderte Geschwindigkeit macht auch Außengastronomie attraktiver durch weniger Verkehrslärm. Insgesamt erwartet der VCD positive Auswirkungen auf das Stadtleben, den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt.
  • Maßnahmen wie Parklets, Pflanzkübel oder Bäume im verkehrsberuhigten Bereichen werden von unserem Kreisverband befürwortet, um alle Fahrzeugführer, auch Radfahrer, auf die besondere Situation aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.
  • Wir sehen durch diese Maßnahme hauptsächlich den Fußverkehr gestärkt, trotzdem profitieren auch Radfahrer direkt davon.
  • Eine besondere Gefährdung von Radfahrern im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auf der Schöngeisinger Straße durch Parklets schließt der VCD aus, und ist sich sicher, dass die positiven Eigenschaften dieser Parklets für Radfahrer überwiegen.

Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier:

Stadt Starnberg hebt die Sperrung der 52 Rad- und Fußwege wieder auf

Den Beschluss zur winterlichen Sperrung von 52 beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwegen im Stadtgebiet Starnberg, der im Februar 2024 wohl unter hohem Druck der Haushaltsberatungen gefasst wurde, hat der Starnberger Haupt- und Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung wieder aufgehoben. Zurecht, denn das Presseecho und die Proteste aus der Bürgerschaft waren enorm. Hier ein Überblick:

Wir haben uns per Email ebenfalls zum Sachverhalt geäußert:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Starnberger Haupt- und Finanzausschusses,

da auch bei uns Beschwerden zur winterlichen Sperrung der beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege in der Stadt Starnberg eingegangen sind, möchten wir uns anlässlich der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auch noch zur Sache äußern.

Wir alle wissen um die Verkehrsprobleme in der Stadt Starnberg. Die städtebauliche Bededeutung der davon meist unabhängigen, beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege, mit denen sich diesen Verkehrsproblemen ohne Auto in sehr angenehmer Weise ausweichen lässt, scheinen demgegenüber noch stark unterschätzt zu werden. Möglicherweise verleitet der geringe Platzbedarf des Rad- und Fußverkehrs zu der irrigen Annahme, dass es sich um weniger relevante Verkehrsarten handeln könnte. Die Definition dieser beschränkt-öffentlichen Wege im deutschen Straßen- und Wegerecht als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, manifestiert diese Fehleinschätzung bedauerlicherweise aus reiner Kfz-Perspektive. 

Tatsächlich ist es aber so, dass diese Wege für eine Alltagsmobilität ohne Auto von außerordentlich hoher Bedeutung sind. So führt zum Beispiel die Sperrung des Fernbergwegs dazu, dass Schulkinder auf ihrem Schulweg auf die Ottostraße ohne Bürgersteig ausweichen müssen. Und das im Winter bei beengten Straßenverhältnissen und möglicherweise rutschiger Fahrbahn. Diese Sperrung ist mit dem Schutz der Gesundheit im neuen Straßenverkehrsrecht unseres Erachtens nicht vereinbar. Eine weitere Sperrung, die des Siebenquellenwegs zwischen der Siedlung an der Ottostraße und den Supermärkten an der Weilheimer Straße, schneidet einen ganzen Ortsteil von der Versorgung ab. Hier existiert überhaupt keine Alternative für Menschen ohne Auto. Und die gibt es auch im Landkreis Starnberg, wie wir in einer Umfrage anlässlich der AGFK-Rezertifizierung des Landkreises Starnberg als Fahrrad-freundliche Kommune, feststellten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass jeder Weg, der zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, ein Auto weniger auf den überlasteten Starnberger Straßen bedeutet. Diese Wege sind städtebaulich deshalb so wertvoll, weil sie die Starnberger Straßen entlasten, und damit allen Verkehrsteilnehmer:innen dienen. 

Ursächlich für die Sperrungen waren wohl finanzielle Abwägungen in den letzten Haushaltsberatungen. Wir bezweifel, dass sich mit der Sperrung tatsächlich Geld sparen lässt. Zunächst werden die Sperrungen in der Bürgerschaft nicht akzeptiert, das heißt alle Sperrungen müssen regelmäßig kontrolliert und wiederhergestellt werden. Streng genommen müssten auch Umleitungen und Ausweichrouten ausgeschildert und mindestens für Fußgänger abgesichert werden, z.B. auf der Ottostraße. Außerdem werden die Winterschäden bei nicht gepflegten Wegen umfangreicher ausfallen als bei geräumten und genutzten Wegen. Man denke nur an die wochenlange Sperrung des Siebenquellenweges nach dem Starkregenereignis im Mai diesen Jahres. Hier könnte man hinter der winterlichen Sperrung auch den erste Schritt hin zur Aufgabe einzelner Wege vermuten, und die wäre städtebaulich fatal.

Deshalb bitten wir aus den genannten städtebaulichen und verkehrsrechtlichen Gründen, den Beschluss zur Sperrung der beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radwege in Starnberg aufzuheben und die Wege dauerhaft wieder zu öffnen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Wegverbindungen für den Rad- und Fußverkehr, würden wir sogar dafür plädieren die Räumpflichten durch die Stadt zu übernehmen. Entscheidend ist für uns aber primär die schnellsmögliche Öffnung der gesperrten Rad- und Fußwege, worum wir hiermit herzlich ersuchen.

Mit der Bitte um Weiterleitung der Nachricht an die Stadträte Katja Fohrmann und Stefan Kandler, deren Emailadressen nicht veröffentlicht sind, sowie an alle Vertretungen in der heutigen Sitzung.

Freundliche Grüße
Heinrich Moser
Vorstand

Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2024 räumte Bürgermeister Janik einen Fehler ein und entschuldigt sich beim Stadtrat für einige Formulierungen gegenüber der Presse und gegenüber der Bürgerschaft, dass man sich unter dem Eindruck der harten und langen Haushaltssitzung im Februar 2024 zu dem Beschluss zur Sperrung der Wege habe hinreißen lassen.

Er bat auch darum, nicht die Bauhofmitarbeiter:innen vor Ort anzugehen, sie führen nur aus und sind nicht der Adressat für Kritik. Die hat das Rathaus sowieso erreicht.

Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhaltete dann auch die Aufhebung des Beschlusses zur Sperrung der Fuß- und Radwege und die Übernahme der Räumpflicht im Winter 2024/25 durch die Stadt Starnberg. Für die zukünftige Behandlung der Räumpflicht hat die Verwaltung den Auftrag erhalten ein Konzept zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Das ist doch mal ein gutes Ende einer missglückten Sparmaßnahme! Bürgermeister Janik hat Größe gezeigt, sich entschuldigt und den Fehler korrigiert. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten gelernt haben, dass diese Fuß- und Radwege abseits der Straßen einen unschätzbaren städtebaulichen Wert darstellen und mit jeder Nutzung ganz nebenbei die überlasteten Straßen in der Stadt Starnberg entlasten.

Fairkehrsstammtisch zu Radrouten an der Westumfahrung Starnberg am 04.11.2024

Durch den Bau der Westumfahrung Starnberg wurde der interkommunale Radverkehr empfindlich gestört.

Seither fehlt nicht nur ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, sondern auch querende Routen wurden ersatzlos abgeschnitten.

Beim nächsten Fairkehrsstammtisch am 4. November wollen wir die Probleme erörtern und über Lösungen und Aktivitäten zur Verbesserung der Situation beraten. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

  • Am 4. November 2024, um 19:30 Uhr 
  • In der Gaststätte Syrtaki in der Grubmühlerfeldstraße 3 in Gauting
    • Knapp 10 Minuten fußläufig vom S-Bahnhof Gauting

Eine Anmeldung ist nicht nötig, erleichtert uns aber die Vorbereitungen

Provisorische Lösung im Mühltal in Aussicht

Ein Gutachten bestätigt unsere Einwände bezüglich der Gefährdungslage an der alten Mühle im Würmtal, deshalb hat das Staatliche Bauamt in Weilheim nun eine provisorische Lösung erarbeitet, die unserer Ursprungsforderung aus 2022 relativ nahe kommt.

Möglicherweise ist es auch ein erstes Beispiel, in dem das Bayerische Radgesetz eine Wirkung entfaltet, denn die neue Verteilung von Verkehrsflächen ist dort in Artikel 5 ermöglicht, wenn dies dem Ziel der Verkehrssicherheit aus Artikel 10 dient.

Presseberichterstattung siehe

Der geplante Fußweg sollte zur Mitbenutzung mit Zusatzkennzeichen „Radverkehr frei“ allerdings für Radfahrende geöffnet werden, damit auch Radfahrende den Weg in Schrittgeschwindigkeit mitbenutzen dürfen.

Radfahrende, die schneller fahren wollen können eigenverantwortlich auf die Staatsstraße ausweichen. Das wäre eine fahrradfreundliche Lösung, die auch den Belangen von Zu-Fuß-Gehenden gerecht wird.

Damit wäre eine unserer Kernforderungen aus 2022 für diese Gefahrenstelle tatsächlich umgesetzt.

Mobilitätswoche 16.9. bis 22.09.24 in Fürstenfeldbruck – Thema 2024: Shared Public Space

Mobilitätswoche 16.9. bis 22.09.24 in Fürstenfeldbruck – Thema 2024: Shared Public Space

wie seit einigen Jahren üblich, finden auch in diesem Jahr rund um die europäische Mobilitätswoche in der Stadt Fürstenfeldbruck, und im Landkreis Fürstenfeldbruck, viele begleitende Veranstaltungen statt.

1. In der Stadt ist der Auftakt schon etwas früher, nämlich am Wochenende davor und beginnt mit dem Aumühlenfest am 15.9. (Findet bei jedem Wetter statt!)
https://www.stadtbibliothek-fuerstenfeldbruck.de/ffb-stadtbibliothek/web.nsf/id/li_domocsbnma.html

2. zudem gibt es auch schon am 15.09. die ADFC Radltour „ZUR HEIDEBLÜTE INS HASPELMOOR“
10–17 Uhr, Treffpunkt: Schöngeisinger Straße 22


3. Besonders erwähnt sei noch am Mittwoch, den 18.09., der CARSHARING-INFORMATIONSABEND, um 19–20.30 Uhr, Gretl-Bauer-Volkshochschule, Niederbronnerweg 5


4. Zum Abschluss am 22.09. dann den AUTOFREIEN SONNTAG mit vielen Veranstaltungen im gesamten Landkreis:
https://autofreier-sonntag.bayern



Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Stadt finden Sie unter:
https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/gfx/37E5532C6D761A3BC1258B86004858E0/$file/Programm_Mobilit%C3%A4swoche+Autofreier%20Sonntag_F%C3%BCrstenfeldbruck.pdf

Pressemeldung zur Gefahrenstelle im Mühltal

Nachem der Fußweg an der alten Mühle im Mühltal im Juni 2024 erneut gesperrt wurde, siehe

haben ADFC und VCD am 5. September 2024 diese gemeinsame Pressemeldung veröffentlicht:

Rad- und Fußverkehr Mühlthal: gefährliche Stagnation

Entlang der Würm führt durch das Mühlthal eine bei Radlern + Fußgängern sehr beliebte Ausflugsroute. An der Alten Mühle hat der Würmtalzweckverband vor einem halben Jahr den seitliche Weg auf ca. 100m gesperrt. Radler + Fußgänger müssen seitdem die Fahrbahn nutzen – trotz Tempo 50 und Warnschildern gefährlich – besonders der Kurven wegen !
Laut bisheriger Presse geht es bei den Lösungsideen immer wieder vor und zurück (Knackpunkt: Verkehrssicherungspflicht). Eine zwischenzeitliche Teil-Öffnung des Weges wurde inzwischen wieder zurückgenommen.

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Kreisverband Starnberg, und Verkehrsclub Deutschland (VCD) Kreisverband FFB-STA fordern das für die Straße zuständige Staatliche Bauamt Weilheim sowie den Eigentümer des Gehwegs
Würmtalzweckverband (WZV) auf, die rechtlichen und baulichen Fragen, die einer Wiedereröffnung des derzeit fehlenden seitlichen Wegstückes noch entgegenstehen, zügig zu klären.

Der VCD Kreisverband FFB-STA fordert, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist, einen geschützten Bereich für Radfahrer und Fußgänger auf der Fahrbahn einzurichten, wie dies der Artikel 5 des Bay. Radgesetzes grundsätzlich ermöglicht.

Auch der Baustellenleitfaden der AGFK Bayern sieht diese Möglichkeit vor.

Das Bayerische Radgesetz, das 2023 in Kraft trat, betont in Artikel 10 die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs – hier kann sich das Gesetz bewähren !


Die Vorgeschichte reicht bereits bis 2022 zurück:

Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, dass es damit für StVB eine größere Hürde geben sollte, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Auch können nun einzelne T20-Abschitte zusammengefasst werden in eine durchgängige Tempobeschränkung, wenn diese kurz aufeinander folgen.

Der Bundesrat hat am Ende der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gegeben. Dazu zählt in der nächsten StVO-Änderung das Ziel „Vision Zero“ aufzunehmen.
Und der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird z. B. eine Erleichterung begrüßt, um einen Fußgänger-Überweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen (zügig) anzupassen. Da die VwV den Verwaltungen die Art der Ausführung und Grenzen definiert, wird dies vielleicht der interessanteste Schritt der 3-stufigen Änderung sein.

Veranstaltungstermine April / Mai 2024

Bitte beachten Sie die folgenden Veranstaltungstermine und nehmen Sie gerne auch selbst aktiv daran teil:

21.04.2024: Fahrrad-Sternfahrt nach München
Erneut steht eine große Fahrradsternfahrt zum Königsplatz nach München an, die auch wieder über die Autobahn (diesmal die A95) führen wird. Wir sind natürlich dabei und stellen die Routen durch unsere Landkreise mit Informationen hier zur Verfügung: Radsternfahrt nach München am 21.04.2024

27.04.2024: Kidical Mass in Grafrath
Am 27. April 2024 findet die zweite Kidical Mass in Grafrath statt. Beginn der Veranstaltung ist um 15:00 Uhr vor dem Rathaus. Von dort aus wird langsam und mit Polizeibegleitung eine Runde durch Grafrath geradelt um die Veranstaltung dann mit einem gemeinsamen Picknick vor der Gemeinde abzuschließen. Mit der Kidical Mass wollen wir ein Zeichen für kindersicheren Verkehr und Freiräume für Kinder und Jugendliche setzen. Seid dabei! Weitere Details unter Kidical Mass am 27.04.2024 in Grafrath

28.04.2024: Fahrrad-Exkursion zur Waldbegehung im Klosterwald Maria Eich
Auf Einladung von Greenpeace München nehmen wir an einer Waldbegehung im Klosterwald Maria Eich teil. Der Klosterwald beherbergt mit seinen bis zu 300 Jahren alten Methusalem-Eichen und Hainbuchen eine herausragende Artenvielfalt. Greenpeace begleitet die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Eremiten im Klosterwald Maria Eich“ kritisch und informiert regelmäßig über die aktuelle Entwicklung. Details und Anmeldung über Radl-Exkursion am 28. April 2024 nach Maria Eich

01.05.2024: Maifest in Gröbenzell
Beim Gröbenzeller Maifest an Rathausplatz und Kirchenstraße werden wir dieses Jahr wieder mit einem Infostand vor Ort sein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Themen in und um Gröbenzell. Weitere Details wie unseren genauen Standort finden Sie in Kürze unter Maifest am 1. Mai 2024 in Gröbenzell

04.05.2024: Kidical Mass in Weßling
Am 4. Mai 2024 findet die dritte Kidical Mass in Weßling statt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:00 Uhr am neuen Schulhof im Meilinger Weg. Die Kidical Mass fordert, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Wir fördern die Veranstaltung mit einer Hüpfburg und rollen unsere Tempo 30/50 Bodenplanen aus. Mitfahren lohnt sich, siehe auch Kidical Mass in Weßling am 4. Mai 2024

06.05.2024: Fairkehrsstammtisch in Weßling, Thema „Verkehrsberuhigung“
In Zusammenhang mit der vorangegangenen Kidical Mass wollen wir in Weßling nochmal nachfragen, wie es um die Verkehrsberuhigung insgesamt bestellt ist. Gibt es aktuelle Planungen, Initiativen oder Chancen und welche Hürden gibt es dabei zu überwinden? Wir freuen uns nach längerer Pause wieder auf den persönlichen Austausch. Genauere Information zu Zeit und Ort finden Sie in Kürze unter Fairkehrsstammtisch am 6. Mai 2024 in Weßling

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