Podiumsdiskussion zur Landtagswahl in Bayern am 20.09.2023

PODIUMSDISKUSSION zur Verkehrspolitik am 20. September, anlässlich der bayerischen Landtagswahl 2023

Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche laden VCD und ADFC Bayern (die Träger des Radentscheids Bayern) die verkehrspolitischen Sprecher*innen von CSU, Grünen, Freie Wähler, SPD, FDP, Die Linke, Volt und ÖDP zu einer Podiumsdiskussion ein mit dem Thema: „Wann kommt die Verkehrswende in Bayern?

Alle verkehrspolitisch Interessierten sind herzlich eingeladen!

Die Veranstaltung findet statt am Mittwoch, 20. September, um 19 Uhr im Gemeindesaal der Universitätskirche St. Ludwig  (Ludwigstr. 22, 80539 München). 

Wir möchten die Verkehrspolitik Bayerns mit Blick auf mehrere Aspekte diskutieren, z.B. Klimaschutz, Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen, Soziale Gerechtigkeit und Teilhabe, Sicherheit. Die Diskussion wird aufgezeichnet und voraussichtlich gestreamt.

Anmeldung per Email bei Ralf Altenberger, Geschäftsführer VCD Bayern, unter landesbuero@vcd-bayern.de mit der Angabe, ob Sie in Präsenz dabei sind oder den Link für das Streaming benötigen.

Kennen Sie eigentlich schon die 10 Forderungen des VCD Bayern an die politischen Parteien zur Landtagswahl?  Diese finden Sie hier.

Wir freuen uns sehr, Sie bei der genannten Veranstaltungen zu treffen! Bringen Sie gern auch Freunde und Bekannte mit!

VCD Forderungen zur Landtagswahl 2023 in Bayern

  1. Das übergeordnete Ziel ist die Reduzierung der CO2 -Emissionen um 40 % im Mobilitätsbereich bis 2020. Da dieses Ziel nun nicht mehr zu erreichen ist, soll die Landesregierung bis Ende 2019 ein Programm vorlegen, wie die Reduktion um 40 % möglichst schnell nachgeholt werden kann. Diesem Programm haben sich alle Maßnahmen im Mobilitätsbereich unterzuordnen.
  2. Das neue Verkehrsministerium sollte sich als Mobilitätsministerium verstehen. Der Straßenausbau hat hinter der Gestaltung der Verkehrswende unter Beachtung der Klimaziele zurückzustehen. Straßenbaubehörden sind zu Mobilitätsbehörden weiterzuentwickeln, die Verkehr verkehrsmittelübergreifend planen und weiter entwickeln.
  3. Die Verkehrswende hat bedeutende Auswirkungen auf die bayerischen Pkw-Hersteller. Zur sozial verträglichen Umsetzung der Wende sollte der bayerische Staat klare Rahmenbedingungen setzen, die die derzeit produktlastig ausgerichteten Firmen dazu anhalten, sich zu Mobilitätsdienstleistern zu reorganisieren.
  4. Im Schienenverkehr ist das politische Ziel „Deutschlandtakt“ auf Grundlage der Festlegungen des Koalitionsvertrages der Bundesregierung auf Bayern zu übertragen. Dazu müssen die nötigen Mittel zur Bestellung der Zugleistungen bereitgestellt werden. In den Großstädten Augsburg, Regensburg und Würzburg sind die Regionalverbindungen zu S-Bahn-Netzen zu entwickeln. Der Regionalexpressverkehr sollte ausgeweitet werden. Bahnstrecken im ländlichen Raum sind zu reaktivieren, wenn unter Beachtung des Netzeffektes 1000 Reisenden-Kilometer je Kilometer der zu reaktivierenden Bahnstrecke realisiert werden können.
  5. Der Freistaat organisiert den öffentlichen Nahverkehr so, dass die Vorgaben der Leitlinien zur Nahverkehrsplanung aus dem Jahr 1998 von den Aufgabenträgern umgesetzt werden. Förderinstrumente sind so auszugestalten, dass eine Zahlung nur dann erfolgt, wenn benachbarte Aufgabenträger zusammenarbeiten und mit dem Angebot die Vorgaben der Leitlinie erfüllen. Die bayerische Eisenbahngesellschaft ist personell so auszustatten, dass sie Abstimmung
    benachbarter Aufgabenträger übernehmen kann. Weiterhin sollte sie in eigener Regie Regionalbuslinien zwischen benachbarten Oberzentren ohne direkte Schienenanbindung einrichten und finanzieren.
  6. Das Land soll Radschnellwege und ein überörtliches Verkehrsnetz für den Alltagsradverkehr planen, finanzieren und unterhalten. Bis zum Ende der Legislaturperiode soll der Anteil des Radverkehrs am Verkehrsaufkommen verdoppelt werden. Die AGFK wird personell aufgewertet und übernimmt eine Aufsichtsfunktion zur Umsetzung der Radverkehrsförderung.
  7. Fußgänger sind bei allen Planungen primär zu berücksichtigen. Insbesondere die Umsetzung der geltenden Baurichtlinien für den Fußverkehr gehört durchgesetzt und überwacht unter anderem, indem die Auszahlung von Fördergeldern daran gebunden wird. In einem bayernweiten Pilotprojekt „fußgängerfreundliche Städte“ sollen die Planung und der Umbau von 50 Klein- und Mittelstädten zu mehr Fußgängerfreundlichkeit und Aufenthaltsqualität auch außerhalb von Fußgängerzonen gefördert werden.
  8. Die Verringerung der Emissionen des Verkehrs (Luftschadstoffe und Lärm) bekommt Vorrang vor dem bisherigen Primat des schnell fließenden Verkehrs, so wie dies in anderen Bundesländern bereits stattfindet. Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Verkehrsteilnehmer vor den Emissionen des Verkehrs und zur Verbesserung der Verkehrssicherheit sind zu ermöglichen. Kommunen erhalten Beratung bei der Umsetzung von emissionsmindernden Maßnahmen.
  9. Der Straßenverkehr soll nach dem Ziel „keine Verkehrstoten“ (Vision Zero) organisiert werden. Alle baulichen und nicht-baulichen Maßnahmen haben sich daran zu messen. Es ist ein Programm zu entwickeln, wie die Verkehrssicherheit von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern innerhalb der nächsten fünf Jahre merklich verbessert werden kann.
  10. Um die Klimaziele zu erreichen, dürfen Flughäfen nicht weiter ausgebaut werden. Das gilt insbesondere für den Flughafen München, dessen Zahl von Flugbewegungen bisher jede Prognose unterboten hat. Regionalflughäfen sollen nicht mehr subventioniert und bei fehlender Rentabilität stillgelegt werden.

Fragen Sie bei den Kandidat*innen nach, hier können Sie die Forderungen als PDF laden: