Absurde Grenzwert Debatte

Internationale Lungenfachärzte haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die in Deutschland geltenden Feinstaub- und Stickoxidgrenzwerte verteidigt. Das Forum der Internationalen Lungengesellschaften (FIRS) stimme den nationalen deutschen Standards, den europäischen Standards und denen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nachdrücklich zu, heißt es in einer in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung veröffentlichten Stellungnahme. Siehe

Im Angesicht eines digitalen Tsunami und fortschreitender Klimaerwärmung führen wir in Deutschland nun eine Scheindebatte über weltweit anerkannte Feinstaub- und NOx-Grenzwerte, um die Restlaufzeit unseres fossilen Automobilzeitalters künstlich um ein paar Jahre zu verlängern. Und unser Bundesverkehrsminister nimmt die Vorlage dankbar an:

Falls Sie nun denken unsere Verkehrspolitik wäre einfach nur bescheuert, dann unterliegen Sie möglicherweise einem Irrtum. Betrachtet man die mit 625.000,- € größte Einzelspende in 2018 des Verbandes der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie e.V. an die CSU als vergleichsweise kleine Regionalpartei, dann lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass das alles wirklich so gewollt ist. Quelle:

Volksbegehren Artenvielfalt

Die einheimische Flora und Fauna geht stark in ihrem Bestand zurück, eine Entwicklung die seit Jahrzehnten dokumentiert wird aber keine wirksamen Gegenmaßnahmen hervorbrachte.

Verkehrswege fragmentieren unsere Habitate und tragen erheblich zum aktuellen Artensterben bei, deshalb fordern wir die Einrichtung von Grünbrücken und den Erhalt, bzw. Wiederaufbau von Biotopverbünden auch über Verkehrswege hinweg.

Bestehende Bepflanzung an Verkehrswegen ist zu erhalten und Lücken zu schließen.

Weitere Hintergrundinformationen finden Sie hier:

Und die folgende Karte gibt Aufschluss über das globale Ausmaß der Zerstückelung natürlicher Lebensräume:

Am 24.01.2019 beschloss unser Vorstand einstimmig das Volksbegehren Artenvielfalt zu unterstützen.

Weitere Informationen zum Volksbegehren finden Sie unter:

Position zu Stellplatzsatzungen in FFB und STA

Die Stellplatzordnung in Ihrer heutigen Form geht zurück auf die Reichsgaragenverordnung vom 17. Februar 1939, die neben dem Aufbau eines Reichsautobahnnetzes (1933), der Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung (1934) und der Gründung von Volkswagen (1937) auch als Teil eines ausgedehnten Förderprogrammes zur Motorisierung des Landes verstanden werden kann.

Achtzig Jahre nach Erlass der Reichsgaragenverordnung stellt sich die Frage, ob Art und Umfang des Zwangs zur Errichtung von Kfz Stellplätzen noch in die Zeit passt, oder ob unsere Städte und Gemeinden nicht sukzessive auf verträgichere Mobilität vorbereitet werden sollten.

Die in unserer Mitgliederversammlung am 29. November 2017 vorgestellte und abgenommene Position zu Stellplatzsatzungen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg arbeitet das Thema ganzheitlich auf und ist als Sammlung neuer, in der Praxis bereits existierender Regelungen zu verstehen.

Unsere Mustersatzung kann ganz oder in Teilen als Vorlage für zeitgemäße kommunal Stellplatzregelungen herangezogen werden. :

Unsere Präsentation zur Veröffentlichung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hintergrundinformationen, die laufend aktualisiert werden: