AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

Verwaltungsvorschrift zur neuen StVO im Kabinett beschlossen

Die Verwaltungsvorschrift zum neuen Verkehrsrecht, die der Verwaltung als Handlungsorientierung dient, hat ihre erste Hürde genommen, wurde in der Bundesregierung beschlossen und wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der ihr noch zustimmen muss.

Wir befinden uns noch in Prüfung, aber die Berücksichtigung von Umwelt-, Gesundheits- und städtebaulichen Aspekten des neuen Verkehrsrechts rückt in greifbare Nähe.

Hier die Pressemeldung aus dem Bundesverkehrsministerium:

Moosaik Projekt mit Parkhaus statt zweiter Tiefgaragen-Ebene

Erfreuliche Entwicklung im Moosaik Projekt in Starnberg:

Die Planer des Projekts Moosaik im Starnberger Gewerbegebiet haben umgeplant und wollen nur noch eine eingeschossige Tiefgarage errichten. Im Gegenzug soll ein bisher als Ärztehaus geplantes Gebäude zu einem oberirdischen Parkhaus werden. Der Bauausschuss des Stadtrats hat dem neuen Konzept zugestimmt.

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/starnberger-moosaik-parkhaus-statt-zweiter-tiefgarage-ebene-93201153.html

Das entspricht einer wichtigen Anforderung aus unserer Stellungnahmen zum ruhenden Verkehr, siehe

Stellungnahme zum Moosaik Projekt in Starnberg eingereicht

Am 11.03.2024 hat der VCD Kreisverband FFB-STA e.V. seine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 81A18 – Teil 1 (Moosaik) beim Stadtbauamt der Stadt Starnberg eingereicht.

Unsere Stellungnahme finden Sie unter:

Die ortsübliche Bekanntmachung mit allen Planunterlagen finden Sie unter:

Die Projektseite finden Sie unter:

Rezertifizierung „fahrradfreundlicher Landkreis“ STA

In einer Umfrage des VCD Kreisverbands FFB-STA waren vier von fünf Teilnehmer:innen der Ansicht, dass der Landkreis Starnberg wenig oder gar nicht fahrradfreundlich sei. Eine Sammlung haarsträubender Erfahrungsberichte zeigt exemplarisch die Mängel auf. Auch beim bundesweiten ADFC-Fahrradklimatest 2020 lagen die Gemeinden im Landkreis mit Noten von 3,9 bis 4,4 auf den hinteren Rängen. Dennoch wurde der Landkreis am 5. August 2021 erneut als „fahrradfreundliche Kommune“ zertifiziert. Wie konnte das passieren?

Teilweise liegt es daran, dass viele Mängel nicht in der Zuständigkeit des Landratsamtes liegen. Tatsächlich muss ein großer Teil der notwendigen Verbesserungen für Radlerinnen und Radler von den Gemeinden bzw. der Stadt Starnberg beschlossen, umgesetzt und bezahlt werden. Allerdings liegt eine ähnliche Situation beim Linienbusverkehr vor, wo dasselbe Verkehrsmanagement seit Jahren die Kommunen geradezu leidenschaftlich und sehr erfolgreich zur Zusammenarbeit bewegt. Ein vergleichbares Engagement und dieselbe Womanpower für den Radverkehr könnte sehr viel mehr Fahrradfreundlichkeit bewirken. Denn die Kommunen brauchen dringend mehr Unterstützung, etwa durch Koordination interkommunaler Radwege-Projekte, Motivation zu oder Expertise bei lokalen Maßnahmen.

Doch auch wenn die Zuständigkeit beim Landkreis liegt, ist viel Luft nach Oben:

All diese gravierenden Mängel sind für die Bewertungskommission der AGFK bei einer eintägigen Bereisung natürlich nicht erkennbar, denn formal hat der Landkreis viel für den Radverkehr getan. Somit können weder häufig Radfahrende noch ADFC und VCD die neuerliche Zertifizierung als „fahrradfreundlicher Landkreis“ gutheißen. Daran ändern auch die bis Herbst versprochenen Nachbesserungen nichts. Denn damit holen Landkreis und Kreistag ja lediglich lange Versäumtes nach.

Wo ist Hoffnung?

  • Platzmangel & neuer Lebensstil:
    Nach wie vor steigende Kfz-Zulassungen bringen die Infrastruktur im Landkreis immer mehr an ihre Grenzen. So haben wir zunehmend nicht nur ein Umwelt-, sondern auch ein Platzproblem. Zugleich wünschen sich immer mehr Bürger. und Politiker.innen mehr Ruhe, gute Luft und attraktivere Angebote, um unabhängig vom Auto mobil zu sein. Dieser Wunsch und das Platzproblem wird die Mobilitätswende auch im diesbezüglich rückständigen Landkreis STA erreichen.
  • Breite Allianz pro Radverkehr:
    Als raum- und energieeffizientestes, individuelles Verkehrsmittel boomt das Fahrrad in grandiosem Maße. Neben ADFC und VCD fordern mittlerweile Naturschutz- und Klimaschutzverbände sowie Unternehmen eine konsequente Stärkung des Alltagsradverkehrs.
  • Eine neue Generation Politiker.innen
    Landrat Stefan Frey zum Beispiel scheint dem Thema Radverkehr eine höhere Bedeutung beizumessen als sein Vorgänger. Vielleicht gelingt es ihm und anderen neuen Mitgliedern des Kreistags, (endlich) entsprechende Prioritäten im Verkehrsmanagement für einen wirklich radfreundlichen Landkreis zu setzen.

Bitte unterstützen Sie uns, wenn auch Sie den Radverkehr im Landkreis STA voran bringen wollen!

Radschnellwege nach München

Im Namen der Verkehrsplanung lädt das Team PlanTreff des Baureferats München am 20. Mai 2019 zu einer Veranstaltung zum Thema Radschnellverbindungen ein. Ab 18.30 Uhr ist im Großen Sitzungssaal des Rathauses am Marienplatz Ihre Meinung gefragt: Wo radeln Sie heute schon gut und gerne, wo sehen Sie bei Radschnellverbindungen Handlungsbedarf?

Aktuell lässt die Landeshauptstadt München untersuchen, wie und wo solche Wege von der Innenstadt in Richtung Dachau, Markt Schwaben, Oberhaching, Fürstenfeldbruck und Starnberg möglich sind. Die Gutachterbüros, die dazu vertiefte Machbarkeitsstudien erstellen, werden für Fragen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen unter

Am 16. Mai 2019 fand bereits im Rathaus Gauting eine Bürgerbeteiligung statt, siehe

Position zu Stellplatzsatzungen in FFB und STA

Die Stellplatzordnung in Ihrer heutigen Form geht zurück auf die Reichsgaragenverordnung vom 17. Februar 1939, die neben dem Aufbau eines Reichsautobahnnetzes (1933), der Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung (1934) und der Gründung von Volkswagen (1937) auch als Teil eines ausgedehnten Förderprogrammes zur Motorisierung des Landes verstanden werden kann.

Achtzig Jahre nach Erlass der Reichsgaragenverordnung stellt sich die Frage, ob Art und Umfang des Zwangs zur Errichtung von Kfz Stellplätzen noch in die Zeit passt, oder ob unsere Städte und Gemeinden nicht sukzessive auf verträgichere Mobilität vorbereitet werden sollten.

Die in unserer Mitgliederversammlung am 29. November 2017 vorgestellte und abgenommene Position zu Stellplatzsatzungen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg arbeitet das Thema ganzheitlich auf und ist als Sammlung neuer, in der Praxis bereits existierender Regelungen zu verstehen.

Unsere Mustersatzung kann ganz oder in Teilen als Vorlage für zeitgemäße kommunal Stellplatzregelungen herangezogen werden. :

Unsere Präsentation zur Veröffentlichung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hintergrundinformationen, die laufend aktualisiert werden:

VCD Stellungnahme zur Gilchinger Glatze

Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand  in der Zeit vom 08. März bis 23. April 2018 statt. In dieser Zeit lag der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 05.12.2017 einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.12.2017 sowie die umweltbezogenen Informationen im Rathaus der Gemeinde Gilching zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Kartenbasis: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/

Aufgrund der Nähe zum S-Bahnhof Gilching-Argelsried treten wir für eine Reduzierung der Stellplatzschlüssel in Verbindung mit Car- und Bike-Sharing Angeboten ein, siehe unsere folgende Stellungnahme:

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hintergrundinformationen:

 

Broschüre ‚Wirtschaftsrad‘

AGFK Bayern veröffentlicht neue Broschüre “WirtschaftsRad”

Das Fahrrad ist Deutschlands meist verbreitestes Verkehrsmittel und steht praktisch jeder Bürgerin und jedem Bürger kostengünstig und einfach zur Verfügung. Schnell sind mit dem Rad Entfernungen von 5 km zurückgelegt; eine Distanz, die 60% aller Autofahrten nicht überschreiten. Der Ausbau des innerstädtischen Verkehrsraums folgt auch heute noch oft der alten Devise der „autogerechten Stadt“: Mehr motorisierter Verkehr = mehr Kaufkraft in den Kommunen.

Die Broschüre Wirtschaftsrad räumt mit diesen einfachen Wahrheiten aber auf: Radfahrer kommen z.B. als Kunden viel öfter– und kaufen oft auch spontan ein; der schnelle Halt mit dem Rad ist einfacher als mit dem Auto. Außerdem nimmt man Geschäfte und Auslagen auf dem Rad natürlich viel besser wahr. Ein geringerer Bedarf an Verkehrsraum lässt mehr Platz für Außengastronomie und schafft so Kaufkraft in den Stadtzentren, die aufs Rad setzen. Auch die direkten wirtschaftlichen Effekte spielen eine Rolle: So sind z.B. Radhändler und -hersteller bei über 4,1 Mio. verkauften Rädern pro Jahr bedeutende Wirtschaftsakteure geworden.

Auf 12 Seiten stellt die Broschüre “WirtschaftsRad” eine Sammlung thematischer Studien und anschaulicher Grafiken bereit. Gängige Einwände gegenüber ernsthafter Radverkehrsförderung lassen sich so sachlich entkräften und tragen zur Bildung eines gemeinsamen Konsens bei.

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