Mehr Schein statt Sein

Trotz gefeierter neuer Radwege-Beschilderung besteht dringend Handlungsbedarf: Beim Umbau in Weßling „vergaßen“ die Verantwortlichen in Gemeinde und Landratsamt den Rad- und Fußverkehr.

Zuletzt feierten Landrat, Bürgermeister und gwt-Geschäftsführer die neue Beschilderung auf einer Radtour von Gilching über Weßling nach Seefeld (Starnberger Merkur und Starnberger SZ berichteten). Doch der Schein trügt: Wären die Herrschaften dieselbe Route in die andere Richtung gefahren, hätten sie eine böse Überraschung erlebt. Die Umleitung der Baumaßnahmen in Weßling zeigt eindrücklich, wie Radlerinnen und Fußgänger wieder einmal vergessen und damit gefährdet werden. Der VCD fordert deshalb, dass diese Mängel rasch behoben werden. „Schönwetter-Aktionen“ wie AGFK-Mitgliedschaft und STAdtradeln sollen endlich konsequente Gleichstellung und spürbare Verbesserungen für Alltags-Radfahrende folgen.

Die Fakten

In Weßling wird die Brücke Hauptstraße-Steinebacher Weg saniert und ist deshalb voraussichtlich bis Ende Juli nicht passierbar. Seit dem 18. April ist die Vollsperrung samt Umleitung so umgesetzt. Doch diese hat starke Schwächen und schneidet an drei Stellen den Rad- und Fußverkehr völlig ab. – In den Worten eines radpendelnden Weßlingers: „Bei der aktuellen Planung wurde der Radverkehr (und der Fußverkehr) komplett vergessen.“

Trotz Beschwerden und Vorschlägen haben die Verantwortlichen in der Gemeinde Weßling und im Landratsamt Starnberg bis heute nichts unternommen. Dies ist umso brisanter, als im Frühsommer besonders viele Menschen per Rad und zu Fuß unterwegs sind und – am Beispiel 2 – Kinder stark betroffen sind.

1. Herrsching – Weßling (Alltags-Radroute mit Priorität 1)

Die Ortseinfahrt nach Weßling im Meilinger Weg ist für Radelnde aus Herrschinger Richtung völlig abgeschnitten. Eine Umleitung ist seit der Einbahnstraßen-Regelung nicht beschildert. Dies ist besonders gefährlich, weil hier Kinder vom und zum Sport auf der Anlage des SC Weßling unterwegs sind. (Foto 2, unten)

2. Steinebach – Oberpfaffenhofen (am Fernradweg Bad Wörishofen – München)

An der Brücke ist die Verbindung in beide Richtungen unterbrochen, ohne beschilderter Umleitung. Der Ammersee-Radweg gehört immerhin zum „Bayernnetz für Radler“. Das zeichnet sich laut Staatsregierung durch „durchgehende Wegweisung und (…) gute Orientierung“ aus. Doch diese Stelle in Weßling macht den Fernradweg für Ortsfremde derzeit eher zum Orientierungslauf, das Landratsamt verweist auf die Gemeinde. (Foto 3, unten)

3. Weßling – Etterschlag (Alltags-Radroute mit Priorität 2)

Auch die Verbindung auf der Grünsinker Straße – ein seit Jahren bestens etablierter Radweg – ist ohne beschilderte Umleitung unterbrochen, und zwar nach der Grünsinker Kapelle. Somit sind Radelnde in Richtung Wörthsee komplett abgeschnitten; dasselbe gilt für Fußgänger. In der entgegengesetzten Richtung wird der Radverkehr auf einem 3,1 m breiten Weg zusammen mit dem Kraftverkehr ohne Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 100) oder Überholverbot geführt. (Foto 4, unten)

Fazit

Seit 2022 ist Weßling Mitglied der AGFK, der Landkreis Starnberg war 2012 sogar Gründungsmitglied der ArGe fahrradfreundlicher Kommunen. Der AGFK-Leitfaden für Umleitungen fordert: „An Baustellen (…) muss eine durchgängig befahrbare und verkehrssichere Führung realisiert werden. Die Verwendung des Zusatzzeichens „Radfahrer absteigen“ sollte grundsätzlich immer vermieden werden.“

Dies ignorieren Gemeinden und Landkreis jedoch immer wieder. „So sind Sicherheitsrisiken und heftige Kritik von Radfahrer.innen vorprogrammiert, und die Landkreisgemeinden zählen im aktuellen bundesweiten Fahrrad-Klimatest wieder mal zu den Schlusslichtern„, resümiert Heinrich Moser, Vorstand des VCD-Kreisverbands. Daher sind die oben beschriebenen Mängel so schnell wie möglich zu beheben und die AGFK-Richtlinie konsequent anzuwenden. Schließlich ist die noch dreimonatige Bauzeit „Hochsaison“ für Radfahrende.

Darüber hinaus regt der VCD-Kreisverband folgendes an:

  • Priorität Alltagsradler: Die Verkehrsbehörden sollten mit ihren geringen Ressourcen für Rad- und Fußverkehr den Fokus auf Sicherheit und Bequemlichkeit für radelnde Schulkinder, Einkaufende oder Pendler.innen richten.
  • Pro-aktiv sein: Die Kassen sind knapp, doch öffentliche Fördergelder von Freistaat, Bund oder Bahn für den Radverkehr gibt es viele. Gemeinden und Landratsamt sollten die dafür nötigen Planungen erstellen und – zum Beispiel durch Radverkehrsbeauftragte – laufend Verbesserungen vorantreiben.
  • Effizienz: Die vergleichsweise knappen Mittel für den Umweltverbund sind möglichst wirksam einzusetzen. Dies erfordert Monitoring: Wir sehen vor allem den Landkreis in der Pflicht, Mobilitätsströme laufend zu untersuchen sowie die Wirksamkeit von Maßnahmen zu prüfen und jährlich offenzulegen.

Sondersitzung zum B2 Tunnel in Starnberg

Unser Eindruck von der Sondersitzung am 30.11.2022

Sowohl das Staatliche Bauamt als auch die Stadtverwaltung Starnberg arbeiten sehr professionell und akribisch an dem Projekt. Der Planungsaufwand ist enorm. Die Gesamtkosten sind derzeit unklar, 500 Mio. Euro scheinen nicht auszuschließen. Bisherige Planungskosten können nicht beziffert werden, fließen sie in die Kosten-Nutzen-Evaluierung ein? Deren Parameter scheinen insgesamt eher ein Buch mit 7 Siegeln zu sein. Hier haken wir lieber mal nach.

Das Thema CO2-Emissionen ist für die Verwaltungen kein Thema – zumindest keines, das Zweifel oder gar Untersuchungen hervorruft. Und Möglichkeiten, das Vakuum bis zur Eröffnung mit wirksamen Entlastungsmaßnahmen auf und entlang der B2 zu füllen, sind sehr eingeschränkt.

Würde mit nur annähernd ähnlichen Ressourcen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr gearbeitet, wäre die Mobilitätswende in wenigen Jahren geschafft.

Fazit

Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Projekt am Ziel einer zukunftsfähigen Mobilität vorbei läuft und dabei die öffentlichen Kassen und das Klima unverhältnismäßig belastet. Schade um all die Ressourcen!

Unsere Position zum B2 Tunnel in Starnberg

Pressespiegel

Kraillinger Verkehrskonferenz

Die Verkehrskonferenz, wie sie von der Bürgermeisterin bei der Bürgerversammlung im Frühjahr angekündigt wurde, findet am Mittwoch, 15. November, von 19.30 bis 22 Uhr in der Turnhalle der Grundschule statt. Der Kraillinger Thiess Claussen, der jüngst ein Buch über das Leben in der nahen Zukunft geschrieben hat, wird ein Impulsreferat zum Thema „Verkehr in der Zukunft“ halten.

Quelle: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/krailling-kraillinger-sollen-mitreden-1.3744611

Siehe auch: http://www.krailling.de/artikel.php?id=63

Olchinger Südwestumgehung: Gegner kämpfen weiter

Olching – Das Ja der Regierung von Oberbayern zum Bau der Südwestumgehung stößt den Grünen und der Bürgerinitiative Ortsentwicklung Olching (BIOO) sauer auf.

Damit hat sich die Regierung über die sämtliche und zahlreiche Einwendungen hinweggesetzt, heißt es in einer Erklärung der Olchinger Grünen-Stadtratsfraktion. Auch die BIOO kritisiert, dass „ungeachtet aller zahlreichen und vielfältigen Einwendungen an dem im Jahr 2000 festgelegten politischen Ziel festgehalten“ wurde….

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/olchinger-suedwestumgehung-gegner-kaempfen-weiter-1437022.html

Nahmobilität in Hessen

Hessen fördert den Umstieg aufs Rad oder zu Fuß. Wenn wir mehr Kurzstrecken an der frischen Luft statt im Auto zurücklegen, nützt das allen: mehr Platz auf den Straßen, weniger CO2-Ausstoß und geringere Kosten.

Bundesverkehrswegeplan 2030

Am 21. März 2016 startete das Beteiligungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan. Sechs Wochen lang, bis zum 2.Mai 2016 haben wir die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Bundesverkehrswegeplan insgesamt bzw. auch zu konkreten regionalen Projekten abzugeben. Stellungnahmen sind ausdrücklich erwünscht.

Das Werk weist zahlreiche zu kritisierende Inhalte und methodische Fehler auf. Die Schätzungen zur Verkehrsbelastung stellt die zentrale Schwachstelle des Werks dar, denn weder die sinkende Nachfrage durch den demographischen Wandel noch die zuletzt in Paris vereinbarten Ziele zur CO2-Minderung finden sich dort ausreichend wieder.

So meldet zum Beispiel das Umweltbundesamt am 25.04.2016:

Bundesverkehrswegeplan besteht eigene Umweltprüfung nicht

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) verfehlt elf der zwölf im eigenen Umweltbericht gesetzten Ziele. Das ist das Ergebnis einer ersten Analyse durch das Umweltbundesamt (UBA): „Der Entwurf zeigt leider, dass Deutschland von einer integrierten, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstrategie mit anspruchsvollen Umweltzielen weit entfernt ist. Er muss dringend überarbeitet werden“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Siehe:

Wir weisen deshalb unter anderem auf folgende Punkte hin:

  • Der BVWP ist im Wesentlichen ein Straßenausbauplan ohne Umsetzung der Umweltziele der Bundesregierung, vor allem ohne Berücksichtigung der zuletzt in Paris vereinbarten Ziele zur CO2-Minderung.
  • Die Umweltwirkungen werden zwar benannt, aber nicht bei den Projekten berücksichtigt.
  • Ein großer Teil der Schienenprojekte wurde als „Nahverkehr“ aussortiert, während jede kurze Ortsumfahrung auf der Straße im Plan blieb.
  • Straßenprojekte wurden gemäß den Ländervorschlägen fast alle übernommen, bei den Schienenprojekten die Hälfte aussortiert. Auch bei der Finanzierung werden die Straßen einseitig bevorzugt.
  • Für den Erhalt der Verkehrswege bleiben zu wenig Mittel vorgesehen. Dabei wird Ausbau zusätzlich als „Erhalt“ deklariert.
  • Die Nutzenberechnung speist sich hauptsächlich aus undurchsichtigen und in der Realität nicht wiederzufindenden „Zeitgewinnen“.
  • Die mangelhafte Erreichbarkeit der Regionen im Schienenverkehr wird nicht wesentlich verbessert, während Straßen deswegen ausgebaut werden.
  • Nur die Straßenprojekte sind vollständig, während der BVWP im Bereich Schiene nicht fertig wurde.

Selbst die Süddeutsche Zeitung reklamiert: „Der Fokus muss noch viel stärker auf der Vermeidung des Autoverkehrs liegen, nicht auf dessen Förderung.“

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Links zum Beteiligungsverfahren:

Das aufgeführte Datenmaterial lässt sich mit folgenden Quellen verifizieren:

Möglichkeiten zur Stellungnahme:

Andere Wege sind nicht vorgesehen. Die Frist läuft bis zum 2. Mai 2016 (Eingangsdatum). Bitte lassen Sie uns Kopien Ihrer Stellungnahmen zukommen, z. B. als PDF per E-Mail an info@vcd-ffb-sta.de.