Besser werden ist möglich! S-Bahn und Freistaat müssen jetzt handeln, Landkreise und Kommunen müssen Druck machen

Für die Fahrgäste der Münchner S-Bahn war auch 2025 ein Jahr mit vielen Ärgernissen – Baustellen, Verspätungen und schlechte Informationen sorgten für viel Verdruss.

Weder das neue Stellwerk am Ostbahnhof noch die Einführung der Linie S5 brachten die nötige Zuverlässigkeit. Bei Freistaat und Bahn scheint Ratlosigkeit zu herrschen – Verbesserungen sind nicht in Sicht. Und was macht die Kommunalpolitik?


Der VCD weiß, dass im großen Räderwerk der Eisenbahn vieles nicht von heute auf morgen geht. Aber wir sind überzeugt: Vier Verbesserungen sind möglich und nötig – Landkreise und Kommunen müssen Druck machen:


1. Der Kümmerer muss her – ein Reisendenmanager vor Ort

Die Infos an den Bahnhöfen sind v. a. im nahezu täglichen Störungsfall weder elektronisch noch durch zentrale Ansagen zutreffend und zuverlässig. Mit Personal und verantwortlichen Ansprechpartnern vor Ort muss die Reisendeninformation verlässlich werden. Kümmerer für einzelne Linienäste müssen geschaffen werden, um die Situation aus Sicht der Fahrgäste unmittelbar zu erkennen und zu verbessern.Zum Beispiel auch einen außerplanmäßigen Regionalzug-Halt in Starnberg, wenn die S6 mal wieder vorzeitig gewendet wird. In unseren Landkreisen sind vorzeitige S-Bahn-Wenden – auch bei der S4 und der S8 – viel zu häufig. Gerade, wer weite Wege hat, schaut dann in die Röhre.

2. Längere Züge – Schluss mit dem Sardinenbüchsen-Feeling

Für die Fahrgäste ist es nicht zumutbar auf die neuen S-Bahn-Züge bis Ende des Jahrzehnts zu warten. Jetzt müssen Bahn und Freistaat zusätzliche Züge nach München bringen – gerade auf Strecken ohne dichten Takt braucht es mehr Kapazität. Auch gebrauchte Züge lassen sich einsetzen bzw. für die Münchner Bedingungen nachrüsten.

3. Ein 10-Minuten-Takt nach Germering

Heute endet die Linie S5 meist in Pasing. Wenn sie bis Germering verlängert würde, entstünde zusammen mit der S8 ein 10 Minuten-Takt. Er ist wichtig für die Menschen in den neuen Siedlungen rund um Freiham. Die S5-Züge aus Pasing sollen die wenigen Stationen nach Germering durchfahren. Wir meinen, dies ist kurzfristig zu realisieren.

4. Keine Verzögerungen beim Gleis-Ausbau

Das Geld ist da. Die Beschleunigungsgesetze ebenfalls. Die Milliarden für mehr Kapazität auf der Schiene dürfen nicht nur in die Sanierung fließen. Bund und Freistaat müssen das Schwarze-Peter-Spiel beenden – wie seit vielen Jahren beim verschlafenen S4-Ausbau. Wir fordern die schnelle Beseitigung der Gleis-Engpässe bei S1, S2, S4 und die Nutzung des Nord- und Südrings. Neue Halte wie Poccistraße oder Kolumbusplatz schaffen dort günstige Umsteigemöglichkeiten zur U-Bahn und entlasten die anfällige Stammstrecke.

Mittelfristig benötigt die S-Bahn überall eigene Gleise. Auf der S1 nach Freising, der S2 bis Markt Schwaben, der S4 nach Geltendorf und der S6 nach Tutzing haben Regionalzüge und andere in der Regel Vorfahrt und die S-Bahn das Nachsehen. Andere Metropolen wie Berlin oder Hamburg lassen ihre S-Bahn auf eigenen Gleisen und damit ohne Beeinträchtigungen durch Regional-, Fernverkehrs, oder Güterzüge fahren. Für ein S-Bahn-System wie München mit bald einer Million Fahrgästen am Tag ist dies ebenfalls nötig.

Seit Jahren schiebt der Freistaat ein Ausbauprogramm in der Region vor sich her. In den 90er Jahren versprach beispielsweise der damalige Verkehrsminister Otto Wiesheu, dass in wenigen Jahren der viergleisige Ausbau der S 4 zwischen Pasing und Buchenau stattfinden solle. Danach aber ist rund drei Jahrzehnte nichts passiert außer einem Planungsauftrag für drei Gleise.

Das Ausbauprogramm kann sich sehen lassen, es beinhaltet rund 40 Maßnahmen vom Bau der Sendlinger Spange bis zur Verlängerung der S7 nach Geretsried. Immer wieder verzögern sich diese Projekte weil die Staatsregierung dafür kein Geld locker macht.

Am 10.2.2026 veröffentlichte der Kreisverband folgende Presseerklärung:

https://www.vcd-ffb-sta.de/wp-content/uploads/2026/02/VCD-PresseerklaerungSPNV_022026-2.pdf

Im Zeichen von Baustellen – der S-Bahn-Fahrplan 2026

Wie gewohnt gilt bei der Bahn ab dem 2. Sonntag im Dezember ein neuer Zugfahrplan und wie so häufig führt er zu keinen großen Neuerungen im 444 Kilometer langen Münchner S-Bahn-Netz. Allerdings erkennt man zwei Trends: Baustellen bringen einiges durcheinander und schwach nachgefragte Züge entfallen auf einigen Abschnitten – meist in den späten Abendstunden (u. a. mehrere Züge jeweils bei der S3 zwischen Maisach-Mammendorf, bei der S4 zwischen Grafrath-Geltendorf, bei der S6 zwischen Starnberg-Tutzing). Dafür werden an anderen Stellen im Netz einige Abschnitte öfter befahren.

Eine große Änderung für alle Fahrgäste aus dem München Westen und damit für die Linien S3, S4, S6 und S8 wird es ab Juni geben: der Halt in Laim stadteinwärts entfällt, weil der Bahnhof für die 2. Stammstrecke umgebaut wird (die DB will den Bahnhof bis 2028 viergleisig bauen, damit später das Umsteigen zwischen den beiden Stammstrecken und der Anschluss zur Straßenbahn möglich wird.) Nur die S5 kann noch stadteinwärts halten – wer also in Laim aus- oder umsteigen muss, muss zuvor in Pasing auf die S5 wechseln.

Größere Baustellen und Tempobeschränkungen auf der Allgäustrecke wirken sich ab Februar auf die S4 aus. Einmal pro Stunde wenden die Züge vorzeitig in Buchenau statt in Geltendorf, dafür fahren die bisher in Grafrath wendenden S-Bahnen weiter bis Geltendorf. Zur Hauptverkehrszeit müssen einige Züge zwischen Buchenau und Geltendorf entfallen. Die S20 pendelt in der Regel nicht mehr auf der S4-Strecke, sondern nur zwischen Höllriegelskreuth und München-Pasing – ausgenommen zwei Züge am Spätnachmittag bis Geltendorf.

Eine andere große Baustelle betrifft das Westkreuz. Die DB errichtet eine Brücke für die S-Bahn-Gleise („Überwerfungsbauwerk“) mit dem Ziel, die beiden Linien S6 und S8 kreuzungsfrei zu führen und damit Verspätungsursachen zu minimieren. Mehrwöchige Sperrungen mit Ersatzverkehr stehen im Juni, August und Oktober/November sowie zusätzlich an einigen Wochenenden an.

Einen Zuwachs verzeichnet unter dem Strich die S8. Um den Takt am Wochenende zu vereinheitlichen, fahren einige zusätzliche Züge bis Herrsching. Der 20-Minuten-Takt von und zum Ammersee startet damit sonntags bereits ab 8:00 Uhr.


Weitere Infos:

https://beg.bahnland-bayern.de/de/aufgaben/planen/fahrplan/fahrplanwechsel

https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktuell/presseinformationen/Fahrplanwechsel-Das-bringt-2026-fuer-Fahrgaeste-der-S-Bahn-Muenchen-13695536


AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

Stellungnahme zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße, Fürstenfeldbruck

Wir wurden um eine Stellungnahme zum Verkehrsversuch mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck / Buchenau gebeten.

In Kürze:

  • Der VCD Kreisverband FFB-STA e.V. begrüßt die vom Stadtrat 2020 beschlossenen Leitziele und die in dem im Jahr 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Fürstenfeldbruck (VEP) festgelegten konkreten Maßnahmen.
  • Der im Einklang mit dem VEP eingerichtete 400m lange verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (vbGb) in der Schöngeisinger Straße wird vom VCD von Anfang an interessiert beobachtet und begleitet.
  • Die verminderte Geschwindigkeit macht auch Außengastronomie attraktiver durch weniger Verkehrslärm. Insgesamt erwartet der VCD positive Auswirkungen auf das Stadtleben, den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt.
  • Maßnahmen wie Parklets, Pflanzkübel oder Bäume im verkehrsberuhigten Bereichen werden von unserem Kreisverband befürwortet, um alle Fahrzeugführer, auch Radfahrer, auf die besondere Situation aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.
  • Wir sehen durch diese Maßnahme hauptsächlich den Fußverkehr gestärkt, trotzdem profitieren auch Radfahrer direkt davon.
  • Eine besondere Gefährdung von Radfahrern im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auf der Schöngeisinger Straße durch Parklets schließt der VCD aus, und ist sich sicher, dass die positiven Eigenschaften dieser Parklets für Radfahrer überwiegen.

Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier:

#Hausflotte FFB: Zwei Informationsabende zum Thema Carsharing von Privat zu Privat

Ein Mitglied der Brucker #Hausflotte lädt zu zwei Informationsabenden in die Fürstenfeldbrucker VHS.

Tanja De Azambuja, Mitglied der Fürstenfeldbrucker #Hausflotte (https://www.carsharing-ffb.de/) und des Brucker Umweltbeirates, lädt zu zwei Informationsabende in die VHS zum Thema Carsharing von Privat zu Privat.
Neben der Möglichkeit Partner für das Carsharing zu finden, gibt es Informationen zu Versicherung, Kosten und mögliche Probleme zum Auto leihen und verleihen

Eintritt ist frei, aber es wird um Anmeldung über die VHS gebeten:

1. Veranstaltung, Montag 18.11.2014, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx6643489af40ae.html

2. Veranstaltung, Donnerstag 21.11.2024, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx664db57d8304b.html

Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, dass es damit für StVB eine größere Hürde geben sollte, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Auch können nun einzelne T20-Abschitte zusammengefasst werden in eine durchgängige Tempobeschränkung, wenn diese kurz aufeinander folgen.

Der Bundesrat hat am Ende der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gegeben. Dazu zählt in der nächsten StVO-Änderung das Ziel „Vision Zero“ aufzunehmen.
Und der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird z. B. eine Erleichterung begrüßt, um einen Fußgänger-Überweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen (zügig) anzupassen. Da die VwV den Verwaltungen die Art der Ausführung und Grenzen definiert, wird dies vielleicht der interessanteste Schritt der 3-stufigen Änderung sein.

Moosaik Projekt mit Parkhaus statt zweiter Tiefgaragen-Ebene

Erfreuliche Entwicklung im Moosaik Projekt in Starnberg:

Die Planer des Projekts Moosaik im Starnberger Gewerbegebiet haben umgeplant und wollen nur noch eine eingeschossige Tiefgarage errichten. Im Gegenzug soll ein bisher als Ärztehaus geplantes Gebäude zu einem oberirdischen Parkhaus werden. Der Bauausschuss des Stadtrats hat dem neuen Konzept zugestimmt.

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/starnberger-moosaik-parkhaus-statt-zweiter-tiefgarage-ebene-93201153.html

Das entspricht einer wichtigen Anforderung aus unserer Stellungnahmen zum ruhenden Verkehr, siehe

Bundesrat einigt sich im Vermittlungsausschuss auf Änderung des StVG

Nach längerer Pause/Bedenkzeit einigt sich der Bundesrat doch noch auf die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/046-wissing-sanierungs-und-modernisierungsprogramm.html

Die Änderungen auf die nun geeinigte Fassung im Vermittlungsausschuss zum ersten Entwurf, der vom Bundesrat am 26.11.2023 abgelehnt wurde, sind nur gering.

Es wird nun im StVG zusätzlich die Aspekte Umwelt- und Klimaschutzschutz, städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz genannt. Dies ist nur ein erster Schritt, diese Ziele müssen nun auch in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV zu StVO) aufgenommen bzw. bekräftigt werden. Weiterhin bleibt die Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziel im StVG, wobei, entgegen der üblichen Auslegung der Straßenverkehrsbehörden, hier immer schon alle Verkehrsarten gemeint sind, also auch Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr.

Mit der Änderung sollte es zum Beispiel Städten leichter fallen eigene Busspuren einzurichten, oder Spuren nur für Kfz mit mehreren Passagieren (HOV) freizugeben, wie man es schon aus anderen Ländern kennt.

Gleichzeitig wurde auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz novelliert. Um den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu beschleunigen, wurden vom Kabinett Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will ganze Teilstrecken nicht einfach nur sanieren sondern richtig modernisieren und auf neuste Leittechnik umbauen. Dazu werden einige dieser Strecken für einige Zeit komplett ausfallen müssen. Dazu wurden nun einige Punkte am BSWG geändert, um diese ermöglichen und die Finanzierung zu sichern. Zum Beispiel wird der Bund Teile des Schienenersatzverkehrs (SEV) finanzieren.

Ernüchternde Ampel Zwischenbilanz von Agora Verkehrswende

Der Agora Verkehrswende Thinktank zieht eine ernüchternde Bilanz nach einem Jahr Ampelkoalition in Berlin.

Im Verkehrsbereich wird die Ampel demnach den eigenen Werten nicht gerecht, die von Klimaschutz über sozialer Gerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Freiheit eigentlich alle entscheidenden Grundwerte in sich vereinen würde.

Ungerechter Verteilung von Folgekosten, Flächenverbrauch, Schadstoffbelastung, Unfälle, soziale Ausgrenzung und Treibhausgasemissionen. Die Bugwelle an negativen Auswirkungen türmt sich weiter auf.

Agora bezeichnet die vergangenen zwölf Jahre als verlorene Jahre für die Klimapolitik im Verkehr, obwohl schlüssige Gesamtkonzepte vorliegen, mit denen die Bundesregierung der Entwicklung im Verkehrssektor die notwendig nachhaltigere Richtung geben könnte.

Hier finden Sie die Original Stellungnahme von Agora Verkehrswende:

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