AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

Stellungnahme zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße, Fürstenfeldbruck

Wir wurden um eine Stellungnahme zum Verkehrsversuch mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck / Buchenau gebeten.

In Kürze:

  • Der VCD Kreisverband FFB-STA e.V. begrüßt die vom Stadtrat 2020 beschlossenen Leitziele und die in dem im Jahr 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Fürstenfeldbruck (VEP) festgelegten konkreten Maßnahmen.
  • Der im Einklang mit dem VEP eingerichtete 400m lange verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (vbGb) in der Schöngeisinger Straße wird vom VCD von Anfang an interessiert beobachtet und begleitet.
  • Die verminderte Geschwindigkeit macht auch Außengastronomie attraktiver durch weniger Verkehrslärm. Insgesamt erwartet der VCD positive Auswirkungen auf das Stadtleben, den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt.
  • Maßnahmen wie Parklets, Pflanzkübel oder Bäume im verkehrsberuhigten Bereichen werden von unserem Kreisverband befürwortet, um alle Fahrzeugführer, auch Radfahrer, auf die besondere Situation aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.
  • Wir sehen durch diese Maßnahme hauptsächlich den Fußverkehr gestärkt, trotzdem profitieren auch Radfahrer direkt davon.
  • Eine besondere Gefährdung von Radfahrern im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auf der Schöngeisinger Straße durch Parklets schließt der VCD aus, und ist sich sicher, dass die positiven Eigenschaften dieser Parklets für Radfahrer überwiegen.

Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier:

#Hausflotte FFB: Zwei Informationsabende zum Thema Carsharing von Privat zu Privat

Ein Mitglied der Brucker #Hausflotte lädt zu zwei Informationsabenden in die Fürstenfeldbrucker VHS.

Tanja De Azambuja, Mitglied der Fürstenfeldbrucker #Hausflotte (https://www.carsharing-ffb.de/) und des Brucker Umweltbeirates, lädt zu zwei Informationsabende in die VHS zum Thema Carsharing von Privat zu Privat.
Neben der Möglichkeit Partner für das Carsharing zu finden, gibt es Informationen zu Versicherung, Kosten und mögliche Probleme zum Auto leihen und verleihen

Eintritt ist frei, aber es wird um Anmeldung über die VHS gebeten:

1. Veranstaltung, Montag 18.11.2014, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx6643489af40ae.html

2. Veranstaltung, Donnerstag 21.11.2024, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx664db57d8304b.html

Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, dass es damit für StVB eine größere Hürde geben sollte, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Auch können nun einzelne T20-Abschitte zusammengefasst werden in eine durchgängige Tempobeschränkung, wenn diese kurz aufeinander folgen.

Der Bundesrat hat am Ende der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gegeben. Dazu zählt in der nächsten StVO-Änderung das Ziel „Vision Zero“ aufzunehmen.
Und der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird z. B. eine Erleichterung begrüßt, um einen Fußgänger-Überweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen (zügig) anzupassen. Da die VwV den Verwaltungen die Art der Ausführung und Grenzen definiert, wird dies vielleicht der interessanteste Schritt der 3-stufigen Änderung sein.

Moosaik Projekt mit Parkhaus statt zweiter Tiefgaragen-Ebene

Erfreuliche Entwicklung im Moosaik Projekt in Starnberg:

Die Planer des Projekts Moosaik im Starnberger Gewerbegebiet haben umgeplant und wollen nur noch eine eingeschossige Tiefgarage errichten. Im Gegenzug soll ein bisher als Ärztehaus geplantes Gebäude zu einem oberirdischen Parkhaus werden. Der Bauausschuss des Stadtrats hat dem neuen Konzept zugestimmt.

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/starnberger-moosaik-parkhaus-statt-zweiter-tiefgarage-ebene-93201153.html

Das entspricht einer wichtigen Anforderung aus unserer Stellungnahmen zum ruhenden Verkehr, siehe

Bundesrat einigt sich im Vermittlungsausschuss auf Änderung des StVG

Nach längerer Pause/Bedenkzeit einigt sich der Bundesrat doch noch auf die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/046-wissing-sanierungs-und-modernisierungsprogramm.html

Die Änderungen auf die nun geeinigte Fassung im Vermittlungsausschuss zum ersten Entwurf, der vom Bundesrat am 26.11.2023 abgelehnt wurde, sind nur gering.

Es wird nun im StVG zusätzlich die Aspekte Umwelt- und Klimaschutzschutz, städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz genannt. Dies ist nur ein erster Schritt, diese Ziele müssen nun auch in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV zu StVO) aufgenommen bzw. bekräftigt werden. Weiterhin bleibt die Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziel im StVG, wobei, entgegen der üblichen Auslegung der Straßenverkehrsbehörden, hier immer schon alle Verkehrsarten gemeint sind, also auch Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr.

Mit der Änderung sollte es zum Beispiel Städten leichter fallen eigene Busspuren einzurichten, oder Spuren nur für Kfz mit mehreren Passagieren (HOV) freizugeben, wie man es schon aus anderen Ländern kennt.

Gleichzeitig wurde auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz novelliert. Um den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu beschleunigen, wurden vom Kabinett Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will ganze Teilstrecken nicht einfach nur sanieren sondern richtig modernisieren und auf neuste Leittechnik umbauen. Dazu werden einige dieser Strecken für einige Zeit komplett ausfallen müssen. Dazu wurden nun einige Punkte am BSWG geändert, um diese ermöglichen und die Finanzierung zu sichern. Zum Beispiel wird der Bund Teile des Schienenersatzverkehrs (SEV) finanzieren.

Ernüchternde Ampel Zwischenbilanz von Agora Verkehrswende

Der Agora Verkehrswende Thinktank zieht eine ernüchternde Bilanz nach einem Jahr Ampelkoalition in Berlin.

Im Verkehrsbereich wird die Ampel demnach den eigenen Werten nicht gerecht, die von Klimaschutz über sozialer Gerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Freiheit eigentlich alle entscheidenden Grundwerte in sich vereinen würde.

Ungerechter Verteilung von Folgekosten, Flächenverbrauch, Schadstoffbelastung, Unfälle, soziale Ausgrenzung und Treibhausgasemissionen. Die Bugwelle an negativen Auswirkungen türmt sich weiter auf.

Agora bezeichnet die vergangenen zwölf Jahre als verlorene Jahre für die Klimapolitik im Verkehr, obwohl schlüssige Gesamtkonzepte vorliegen, mit denen die Bundesregierung der Entwicklung im Verkehrssektor die notwendig nachhaltigere Richtung geben könnte.

Hier finden Sie die Original Stellungnahme von Agora Verkehrswende:

Sondersitzung zum B2 Tunnel in Starnberg

Unser Eindruck von der Sondersitzung am 30.11.2022

Sowohl das Staatliche Bauamt als auch die Stadtverwaltung Starnberg arbeiten sehr professionell und akribisch an dem Projekt. Der Planungsaufwand ist enorm. Die Gesamtkosten sind derzeit unklar, 500 Mio. Euro scheinen nicht auszuschließen. Bisherige Planungskosten können nicht beziffert werden, fließen sie in die Kosten-Nutzen-Evaluierung ein? Deren Parameter scheinen insgesamt eher ein Buch mit 7 Siegeln zu sein. Hier haken wir lieber mal nach.

Das Thema CO2-Emissionen ist für die Verwaltungen kein Thema – zumindest keines, das Zweifel oder gar Untersuchungen hervorruft. Und Möglichkeiten, das Vakuum bis zur Eröffnung mit wirksamen Entlastungsmaßnahmen auf und entlang der B2 zu füllen, sind sehr eingeschränkt.

Würde mit nur annähernd ähnlichen Ressourcen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr gearbeitet, wäre die Mobilitätswende in wenigen Jahren geschafft.

Fazit

Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Projekt am Ziel einer zukunftsfähigen Mobilität vorbei läuft und dabei die öffentlichen Kassen und das Klima unverhältnismäßig belastet. Schade um all die Ressourcen!

Unsere Position zum B2 Tunnel in Starnberg

Pressespiegel

Neupositionierung zur zweiten Stammstrecke

Nach aktuellem Planungsstand ist mit einer Inbetriebnahme des zweiten Stammstreckentunnels in München frühestens 2035..37 bei Gesamtkosten von mehr als 7 Mrd. Euro zu rechnen.

Diese Verzögerungen nehmen wir zum Anlass einer Neupositionierung, denn wir können nicht noch weitere mindestens dreizehn Jahre auf Verbesserungen im S-Bahn-Betrieb warten. Deshalb müssen parallel zum zweiten Stammstreckentunnel alle Maßnahmen betrachtet und forciert werden, die geeignet sind den ersten Stammstreckentunnel zu entlasten.

Sonst wird der Bau des zweiten Stammstreckentunnels die Entwicklung des ÖPNV insgesamt behindern, wie auch im folgenden BR-Beitrag der Sendung Quer am 17.11.2022 thematisiert:

Deshalb hier ein verdichteter Überblick zum Projek des zweiten Stammstreckentunnels in München mit aktueller Neupositionierung (Stand November 2022):

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