Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, das es damit für StVB eine größere Hürde gibt, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Des weiteren werden einzelne Tempo 30 Zonen zusammengefasst werden können.

Der Bundesrat hat des Weiteren in der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gemacht. Dazu zählt unter Anderem in der nächsten StVO-Änderung „Vision Zero“ aufzunehmen.
Der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird eine Erleichterung begrüßt um einen Fußgänger-Überweg einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen anzupassen.

Moosaik Projekt mit Parkhaus statt zweiter Tiefgaragen-Ebene

Erfreuliche Entwicklung im Moosaik Projekt in Starnberg:

Die Planer des Projekts Moosaik im Starnberger Gewerbegebiet haben umgeplant und wollen nur noch eine eingeschossige Tiefgarage errichten. Im Gegenzug soll ein bisher als Ärztehaus geplantes Gebäude zu einem oberirdischen Parkhaus werden. Der Bauausschuss des Stadtrats hat dem neuen Konzept zugestimmt.

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/starnberger-moosaik-parkhaus-statt-zweiter-tiefgarage-ebene-93201153.html

Das entspricht einer wichtigen Anforderung aus unserer Stellungnahmen zum ruhenden Verkehr, siehe

Bundesrat einigt sich im Vermittlungsausschuss auf Änderung des StVG

Nach längerer Pause/Bedenkzeit einigt sich der Bundesrat doch noch auf die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/046-wissing-sanierungs-und-modernisierungsprogramm.html

Die Änderungen auf die nun geeinigte Fassung im Vermittlungsausschuss zum ersten Entwurf, der vom Bundesrat am 26.11.2023 abgelehnt wurde, sind nur gering.

Es wird nun im StVG zusätzlich die Aspekte Umwelt- und Klimaschutzschutz, städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz genannt. Dies ist nur ein erster Schritt, diese Ziele müssen nun auch in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV zu StVO) aufgenommen bzw. bekräftigt werden. Weiterhin bleibt die Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziel im StVG, wobei, entgegen der üblichen Auslegung der Straßenverkehrsbehörden, hier immer schon alle Verkehrsarten gemeint sind, also auch Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr.

Mit der Änderung sollte es zum Beispiel Städten leichter fallen eigene Busspuren einzurichten, oder Spuren nur für Kfz mit mehreren Passagieren (HOV) freizugeben, wie man es schon aus anderen Ländern kennt.

Gleichzeitig wurde auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz novelliert. Um den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu beschleunigen, wurden vom Kabinett Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will ganze Teilstrecken nicht einfach nur sanieren sondern richtig modernisieren und auf neuste Leittechnik umbauen. Dazu werden einige dieser Strecken für einige Zeit komplett ausfallen müssen. Dazu wurden nun einige Punkte am BSWG geändert, um diese ermöglichen und die Finanzierung zu sichern. Zum Beispiel wird der Bund Teile des Schienenersatzverkehrs (SEV) finanzieren.

Ernüchternde Ampel Zwischenbilanz von Agora Verkehrswende

Der Agora Verkehrswende Thinktank zieht eine ernüchternde Bilanz nach einem Jahr Ampelkoalition in Berlin.

Im Verkehrsbereich wird die Ampel demnach den eigenen Werten nicht gerecht, die von Klimaschutz über sozialer Gerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Freiheit eigentlich alle entscheidenden Grundwerte in sich vereinen würde.

Ungerechter Verteilung von Folgekosten, Flächenverbrauch, Schadstoffbelastung, Unfälle, soziale Ausgrenzung und Treibhausgasemissionen. Die Bugwelle an negativen Auswirkungen türmt sich weiter auf.

Agora bezeichnet die vergangenen zwölf Jahre als verlorene Jahre für die Klimapolitik im Verkehr, obwohl schlüssige Gesamtkonzepte vorliegen, mit denen die Bundesregierung der Entwicklung im Verkehrssektor die notwendig nachhaltigere Richtung geben könnte.

Hier finden Sie die Original Stellungnahme von Agora Verkehrswende:

Sondersitzung zum B2 Tunnel in Starnberg

Unser Eindruck von der Sondersitzung am 30.11.2022

Sowohl das Staatliche Bauamt als auch die Stadtverwaltung Starnberg arbeiten sehr professionell und akribisch an dem Projekt. Der Planungsaufwand ist enorm. Die Gesamtkosten sind derzeit unklar, 500 Mio. Euro scheinen nicht auszuschließen. Bisherige Planungskosten können nicht beziffert werden, fließen sie in die Kosten-Nutzen-Evaluierung ein? Deren Parameter scheinen insgesamt eher ein Buch mit 7 Siegeln zu sein. Hier haken wir lieber mal nach.

Das Thema CO2-Emissionen ist für die Verwaltungen kein Thema – zumindest keines, das Zweifel oder gar Untersuchungen hervorruft. Und Möglichkeiten, das Vakuum bis zur Eröffnung mit wirksamen Entlastungsmaßnahmen auf und entlang der B2 zu füllen, sind sehr eingeschränkt.

Würde mit nur annähernd ähnlichen Ressourcen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr gearbeitet, wäre die Mobilitätswende in wenigen Jahren geschafft.

Fazit

Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Projekt am Ziel einer zukunftsfähigen Mobilität vorbei läuft und dabei die öffentlichen Kassen und das Klima unverhältnismäßig belastet. Schade um all die Ressourcen!

Unsere Position zum B2 Tunnel in Starnberg

Pressespiegel

Neupositionierung zur zweiten Stammstrecke

Nach aktuellem Planungsstand ist mit einer Inbetriebnahme des zweiten Stammstreckentunnels in München frühestens 2035..37 bei Gesamtkosten von mehr als 7 Mrd. Euro zu rechnen.

Diese Verzögerungen nehmen wir zum Anlass einer Neupositionierung, denn wir können nicht noch weitere mindestens dreizehn Jahre auf Verbesserungen im S-Bahn-Betrieb warten. Deshalb müssen parallel zum zweiten Stammstreckentunnel alle Maßnahmen betrachtet und forciert werden, die geeignet sind den ersten Stammstreckentunnel zu entlasten.

Sonst wird der Bau des zweiten Stammstreckentunnels die Entwicklung des ÖPNV insgesamt behindern, wie auch im folgenden BR-Beitrag der Sendung Quer am 17.11.2022 thematisiert:

Deshalb hier ein verdichteter Überblick zum Projek des zweiten Stammstreckentunnels in München mit aktueller Neupositionierung (Stand November 2022):

Radl-Demo für sichere Schulwege

Am 18.10.2019 um 16:00 am Marktplatz Gilching

Flyer zum Download

Ob zu Fuss, mit dem Rad oder mit dem Roller:

Wir fordern sichere Schulwege in Gilching!

  • Schulwegstraßen zu Fahrradstraßen! Z.B. Kiltrahingerstraße.
  • Kreisel am Starnberger Weg entschärfen: Wir fordern Zebrastreifen!
  • Sperrung für PKW-Verkehr auf der Talhofstraße zwischen Laubaner- und Gutenbergstraße.
  • Kiss+Ride-Zone bei Schulen.
  • Mehr Platz für Radfahrende auf der Römerstraße!

Wir werden bei der Radl-Demo gemeinsam die betroffenen Brennpunkte abfahren.

Die Demo findet bei jedem Wetter statt!


Für Teilnehmer von außerhalb empfehlen wir Radl-Gemeinschaften. Folgende sind bisher bekannt:

  • Gauting, Bahnhof, Abfahrt 14:00 Uhr (sehr früh, wegen Aufbau vor Ort)

Radschnellwege nach München

Im Namen der Verkehrsplanung lädt das Team PlanTreff des Baureferats München am 20. Mai 2019 zu einer Veranstaltung zum Thema Radschnellverbindungen ein. Ab 18.30 Uhr ist im Großen Sitzungssaal des Rathauses am Marienplatz Ihre Meinung gefragt: Wo radeln Sie heute schon gut und gerne, wo sehen Sie bei Radschnellverbindungen Handlungsbedarf?

Aktuell lässt die Landeshauptstadt München untersuchen, wie und wo solche Wege von der Innenstadt in Richtung Dachau, Markt Schwaben, Oberhaching, Fürstenfeldbruck und Starnberg möglich sind. Die Gutachterbüros, die dazu vertiefte Machbarkeitsstudien erstellen, werden für Fragen zur Verfügung stehen. Weitere Informationen unter

Am 16. Mai 2019 fand bereits im Rathaus Gauting eine Bürgerbeteiligung statt, siehe

Tempo 30 in Gernlinden

400 Unterschriften wurden binnen zwei Wochen in Gernlinden für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesammelt und an Bürgermeister Seidel übergeben.

Maisach, OT Gernlinden, Brucker Straße in nördliche Richtung fotografiert

Bei einem Ortstermin am 23. April 2019 konnten wir uns von der Sachlage vor Ort ein Bild machen und halten die Debatte um Tempo 30 in einer ersten Einschätzung für sinnvoll und notwendig, siehe

Am 23 Mai 2019 wird der Gemeinderat in Maisach den Sachverhalt behandeln, Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenblock unter:

Am ZIEL vorbei: Verkehrskonzept fürs Bahnhofsareal in Gauting

Mit der aktuellen Planung für das neue Bahnhofsareal führt der Gautinger Gemeinderat die wertvollen Workshopergebnisse aus 2014 teilweise ad absurdum und missachtet das Leitbild der Gemeinde. Durch 8 signifikante Veränderungen rückt das Gremium (wieder einmal) das Auto ins Zentrum der Planung. Verlierer sind: Fußgänger, die laut Verkehrserhebung hier eine besonders wichtige Rolle spielen, Radfahrer und ÖPNV-Nutzer, die Aufenthaltsqualität und damit auch der Einzelhandel.

Deshalb distanziert sich die VCD Ortsgruppe Gauting vom aktuellen Verkehrskonzept . Damit die einmalige Chance am Bahnhofsareal nicht verspielt wird, rufen wir zum Widerstand auf. (siehe unten)

Dabei hatte der Workshop 2014 so vielversprechende Ergebnisse gebracht:

  • Ein fußgängerfreundlicher und barrierefreier Bahnhofsplatz als verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20)
  • Eine zeitgemäße Fahrradabstellanlage und Fahrrad-Schutzstreifen an den Zufahrten auf der
    Bahnhofstraße beiderseits des Bahnhofsplatzes
  • Ein Busbahnhof mit kurzen Wegen für ÖPNV-Nutzer südlich des Gautinger Bahnhofsgebäudes
  • Eine zweigeschossige Parkpalette als Abstellanlage für Autos im Anschluss an den
    Busbahnhof
Verkehrskonzept Bahnhofsumfeld, Workshopergebnis, 18.11.2014, Büro Obermeier
Verkehrskonzept Bahnhofsplatz, Beschlussfassung, 28.04.2016, Büro Obermeier

Die Fakten zum Hintergrund:
Am 19. September und 6. Oktober 2014 arbeitete die VCD Ortsgruppe Gauting an einem Verkehrskonzept für das Bahnhofsareal in Gauting mit, moderiert durch das Planungsbüro Obermeier. Ziel war unter anderem die Erschließung des zum Verkauf und zur Neubebauung anstehenden Grundschulareals.

Das Ergebnis war eine ausgewogene Lösung, die bewusst den Umweltverbund begünstigen sollte, indem das P&R-Gelände südlich des neuen Busbahnofs angesiedelt wurde. So würden sich für ÖPNV-Nutzer, Radfahrer und Fußgänger im Vergleich insgesamt kürzere Wege ergeben.

Dem Workshop ging eine Bestandsaufnahme des Planungsbüros voraus mit interessanten Ergebnissen zur Verteilung der Verkehrsteilnehmer. Sie zeigte, dass Fußgänger eine wichtige Rolle im Einzugsgebiet des Bahnhofs einnehmen. Siehe die Abschlusspräsentation des Büros Obermeier: 62_obermeier_zwischenerge11_2014 .pdf

Schlüssig war das Konzept aber stets nur in dieser ausgewogenen Form, die die Belange ALLER Verkehrsarten berücksichtigt und sich auf Kosten und Nutzen bezieht. Siehe auch unsere Pressemeldung vom 4. März 2016 unter 20160304-PM-VerkehrskonzeptBahnhofsarealGauting.pdf

Der Kniefall vor dem Auto
Im weiteren Verlauf veränderte der Gemeinderat das Konzept sukzessive zu Gunsten des motorisierten Individualverkehrs und – leider – zu Lasten des Umweltverbundes. So würde Gauting vor allem Fußgänger, Radfahrer und Menschen, die sich im Bahnhofsbereich aufhalten wollen, benachteiligen. Deshalb distanzierte sich die VCD Ortsgruppe Gauting am 1. April 2019 (als die Mehrfachbeauftragung der Plangutachten Bahnhofsareal vorgestellt wurde) offiziell vom aktuellen Planungsstand.

Die folgende Tabelle zeigt die Veränderungen und ihre negativen Auswirkungen:

Entwicklung vom Beteiligungsworkshop 2014 zum Plangutachten 2019

Oje, was kann ich tun?
Einiges: Melden Sie sich im Rahmen des anstehenden Plangutachtens zu Wort und fordern Sie einen Bahnhofsplatz als Raum der Begegnung und des Miteinander, d.h konkret:

  • Mehr Fläche für Fußgänger und Aufenthaltsmöglichkeiten
  • Platz für Veranstaltungen vor und rund um das Bahhnhofsgebäude
  • Faires Miteinander von Fuß-, Rad- und Kfz-Verkehr
  • Platzsparende Stellplatzlösung (Längsparken ohne Wendeschleife)

Bitte senden Sie diese Forderungen an das beratende Planungsbüro Schreiber (office@claudia-schreiber-architektur.de) und in Kopie an den Leiter des Gautinger Bauamts, Herrn Härta (Rainer.Haerta@gauting.de).

Die Historie zum Verkehrskonzept finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Gauting unter:

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