Einer der schlechten Radwege im Landkreis – Fall Emmering erneut vor Gericht
Seit mehreren Jahren sorgt ein langer Abschnitt des Fahrradweges zwischen Fürstenfeldbruck und Eichenau für Ärger. In der Ortsdurchfahrt Emmering (Kreisstraße FFB 12) verläuft er nämlich meist auf den Gehwegen. Nur sind diese in weiten Teilen nicht für den Radverkehr geeignet. 2,50 Meter Breite lautet die gesetzliche Vorschrift und lässt dabei aber auch Ausnahmen zu. An vielen Stellen sind es aber nur 1,90 – 2,30 Meter. Ein Zustand, den man als rechtswidrig bezeichnen kann.

Fahrradpflicht auf zu engem Gehweg
Wer selbst einmal dort entlang geradelt ist, tut es ungern ein zweites Mal. Denn abgesehen von den Begegnungen mit Fußgängern verursachen viele, zwischen hohen Hecken schlecht einsehbare Hauseingänge und Einfahrten ein mulmiges Gefühl. Unfälle sind nahezu zwangsläufig und haben sich auch schon ereignet. VCD-Kreisvorsitzender Oliver Lange radelt die Strecke selbst häufig und weicht auch schon mal – „unerlaubter Weise“ – auf die Straße selbst aus. Dies machen nicht viele Radler:innen, denn der Verkehr dort ist nicht ohne, zumal viele LKW die Ortsdurchfahrt nutzen. Eine Verbreiterung des Fahrradweges kommt aus baulichen Gründen für die Gemeinde Emmering und das Landratsamt nicht in Frage. Die beste Lösung wäre ein Fahrradschnellweg entlang der S-Bahn. Aber auch da stellt sich Emmering quer.
Fahrradschnellweg statt Gefährdungen und Unfälle
Oliver Lange hat nun den Landkreis als Verantwortlichen für die Kreisstraße verklagt. (Der Münchner Merkur berichtete kürzlich darüber: https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/emmering-ort28645/radwegbenutzungspflicht-emmering-landratsamt-fuerstenfeldbruck-vcd-radstreifen-94302188.html) Er möchte die Aufhebung der Nutzungspflicht auf dem Weg erreichen. Dann könnte jede/r Radler:in immerhin selbst entschieden, welche Art der Gefährdung er/sie bevorzugt. Mitte Mai fand ein Ortstermin statt. Ein Urteil vor Ort erfolgte leider nicht, das Gericht erwägt aber die Straßenverkehrsbehörde neu über die Radwegbenutzungspflicht entscheiden zu lassen, unter Anwendung der aktuellen Rechtslage. Genaueres wird aber erst mit dem schriftlichen Urteil bekannt werden.
Gericht entscheidet
Vor vier Jahren hat schon einmal ein Gericht über den gleichen Sachverhalt im östlichen Emmeringer Ortsteil Unter Au ein Urteil sprechen müssen. Ein Fahrradfahrer aus München hatte geklagt und es kam zu einem Vergleich. Die Nutzung in Richtung Eichenau ist nach wie vor vorgeschrieben, in die Gegenrichtung können Radler:innen freiwillig auf dem Geh- und Radweg fahren, aber nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit.







