Gefahrenstelle am Forsthaus Mühltal

Achtung: Rad- und Fußverkehr muss auf Staatsstraße ausweichen

Im Bereich von Forsthaus Mühltal hat der/die Eigentümer/in die Nutzung des Privatweges vor den Gebäuden westlich der Staatsstraße St2063 untersagt. Dieses Verbot führt zu einer außerordentlich gefährlichen Situation für Radfahrende und zur Fuß gehende, darunter viele Familien mit Kindern. Denn diese sind gezwungen, ungeschützt auf die viel befahrene Staatsstraße auszuweichen.

Fotostrecke zur Situation aus südlicher Richtung kommend:



Aus südlicher Richtung kommend beginnt eine Geschwindigkeits-beschränkung auf Tempo 70 km/h mit Bezugnahme auf eine Gefahrenstelle durch Steinschlag.


Im weiteren Verlauf wird auf eine unspezifische Gefahrenstelle durch Radverkehr hingewiesen. Ein Hinweis, dass auch mit Fußverkehr zu rechnen ist existiert nicht.


Kurz vor dem Privatgrundstück wird der Radverkehr unter Beachtung der Vorfahrt auf die Straße geleitet. Der Fußverkehr bleibt sich selbst überlassen. Weitere Schutzvorrichtung für den Rad- und Fußverkehr auf der Staatsstraße existieren nicht.


Die Beschilderung am Privatgrundstück lässt keinen Zweifel offen, dass hier weder Fuß- noch Radverkehr geduldet wird.

Wir fordern zeitnahe Abhilfe

Die aktuelle Beschilderung zeigt, dass die Problematik in der unteren Straßenverkehrsbehörde bereits bekannt ist. Sie reicht aber für eine sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs nicht aus. Deshalb fordern wir diesen Bereich mit aller Deutlichkeit als Gefahrenzone kenntlich zu machen, unter anderem durch:

  • Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Gefahrenzone
  • Bodenmarkierungen (Piktogramme) zur Kennzeichnung der Bereiche, die vom Rad- und Fußverkehr mitbenutzt werden müssen
  • Furtmarkierungen im Bereich der zwingend notwendigen Querungen
  • Alternativ: Eine ‚Protected Bike & Pedestrian Lane‘, erforderlichenfalls mit Wechselbetrieb für den Kfz-Verkehr, vergleichbar mit Baustellenregelungen

Diese Maßnahmen priorisieren die Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero, so wie in der Verwaltungsvorschrift zu §1 StVO mittlerweile vorgeschrieben. Sie dienen gleichzeitig aber auch dem Verständnis der Problemlage aus Perspektive des Kfz-Verkehrs.

Wir hoffen, dass im Hintergrund an einer Dienstbarkeit zur weiteren Nutzung des Privatweges gearbeitet wird. Auch in diesem Zusammenhang wäre es hilfreich, die Konsequenzen des aktuellen Betretungsverbotes für alle Verkehrsteilnehmer*innen, inklusive dem Kfz-Verkehr, erfahrbar zu machen.

Diese Gefahrenstelle stellt eine weitere, höchst gefährliche Lücke im Radwegnetz des Landkreises und einer wichtigen Freizeitroute dar. Deshalb sollte deren Entschärfung in unser aller Interesse liegen und hinsichtlich unseren Zielsetzungen zu Vision Zero, Klimaschutz und Radverkehrsanteil umgehend angegangen werden.