Stadt Starnberg hebt die Sperrung der 52 Rad- und Fußwege wieder auf

Den Beschluss zur winterlichen Sperrung von 52 beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwegen im Stadtgebiet Starnberg, der im Februar 2024 wohl unter hohem Druck der Haushaltsberatungen gefasst wurde, hat der Starnberger Haupt- und Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung wieder aufgehoben. Zurecht, denn das Presseecho und die Proteste aus der Bürgerschaft waren enorm. Hier ein Überblick:

Wir haben uns per Email ebenfalls zum Sachverhalt geäußert:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Starnberger Haupt- und Finanzausschusses,

da auch bei uns Beschwerden zur winterlichen Sperrung der beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege in der Stadt Starnberg eingegangen sind, möchten wir uns anlässlich der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auch noch zur Sache äußern.

Wir alle wissen um die Verkehrsprobleme in der Stadt Starnberg. Die städtebauliche Bededeutung der davon meist unabhängigen, beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege, mit denen sich diesen Verkehrsproblemen ohne Auto in sehr angenehmer Weise ausweichen lässt, scheinen demgegenüber noch stark unterschätzt zu werden. Möglicherweise verleitet der geringe Platzbedarf des Rad- und Fußverkehrs zu der irrigen Annahme, dass es sich um weniger relevante Verkehrsarten handeln könnte. Die Definition dieser beschränkt-öffentlichen Wege im deutschen Straßen- und Wegerecht als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, manifestiert diese Fehleinschätzung bedauerlicherweise aus reiner Kfz-Perspektive. 

Tatsächlich ist es aber so, dass diese Wege für eine Alltagsmobilität ohne Auto von außerordentlich hoher Bedeutung sind. So führt zum Beispiel die Sperrung des Fernbergwegs dazu, dass Schulkinder auf ihrem Schulweg auf die Ottostraße ohne Bürgersteig ausweichen müssen. Und das im Winter bei beengten Straßenverhältnissen und möglicherweise rutschiger Fahrbahn. Diese Sperrung ist mit dem Schutz der Gesundheit im neuen Straßenverkehrsrecht unseres Erachtens nicht vereinbar. Eine weitere Sperrung, die des Siebenquellenwegs zwischen der Siedlung an der Ottostraße und den Supermärkten an der Weilheimer Straße, schneidet einen ganzen Ortsteil von der Versorgung ab. Hier existiert überhaupt keine Alternative für Menschen ohne Auto. Und die gibt es auch im Landkreis Starnberg, wie wir in einer Umfrage anlässlich der AGFK-Rezertifizierung des Landkreises Starnberg als Fahrrad-freundliche Kommune, feststellten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass jeder Weg, der zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, ein Auto weniger auf den überlasteten Starnberger Straßen bedeutet. Diese Wege sind städtebaulich deshalb so wertvoll, weil sie die Starnberger Straßen entlasten, und damit allen Verkehrsteilnehmer:innen dienen. 

Ursächlich für die Sperrungen waren wohl finanzielle Abwägungen in den letzten Haushaltsberatungen. Wir bezweifel, dass sich mit der Sperrung tatsächlich Geld sparen lässt. Zunächst werden die Sperrungen in der Bürgerschaft nicht akzeptiert, das heißt alle Sperrungen müssen regelmäßig kontrolliert und wiederhergestellt werden. Streng genommen müssten auch Umleitungen und Ausweichrouten ausgeschildert und mindestens für Fußgänger abgesichert werden, z.B. auf der Ottostraße. Außerdem werden die Winterschäden bei nicht gepflegten Wegen umfangreicher ausfallen als bei geräumten und genutzten Wegen. Man denke nur an die wochenlange Sperrung des Siebenquellenweges nach dem Starkregenereignis im Mai diesen Jahres. Hier könnte man hinter der winterlichen Sperrung auch den erste Schritt hin zur Aufgabe einzelner Wege vermuten, und die wäre städtebaulich fatal.

Deshalb bitten wir aus den genannten städtebaulichen und verkehrsrechtlichen Gründen, den Beschluss zur Sperrung der beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radwege in Starnberg aufzuheben und die Wege dauerhaft wieder zu öffnen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Wegverbindungen für den Rad- und Fußverkehr, würden wir sogar dafür plädieren die Räumpflichten durch die Stadt zu übernehmen. Entscheidend ist für uns aber primär die schnellsmögliche Öffnung der gesperrten Rad- und Fußwege, worum wir hiermit herzlich ersuchen.

Mit der Bitte um Weiterleitung der Nachricht an die Stadträte Katja Fohrmann und Stefan Kandler, deren Emailadressen nicht veröffentlicht sind, sowie an alle Vertretungen in der heutigen Sitzung.

Freundliche Grüße
Heinrich Moser
Vorstand

Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2024 räumte Bürgermeister Janik einen Fehler ein und entschuldigt sich beim Stadtrat für einige Formulierungen gegenüber der Presse und gegenüber der Bürgerschaft, dass man sich unter dem Eindruck der harten und langen Haushaltssitzung im Februar 2024 zu dem Beschluss zur Sperrung der Wege habe hinreißen lassen.

Er bat auch darum, nicht die Bauhofmitarbeiter:innen vor Ort anzugehen, sie führen nur aus und sind nicht der Adressat für Kritik. Die hat das Rathaus sowieso erreicht.

Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhaltete dann auch die Aufhebung des Beschlusses zur Sperrung der Fuß- und Radwege und die Übernahme der Räumpflicht im Winter 2024/25 durch die Stadt Starnberg. Für die zukünftige Behandlung der Räumpflicht hat die Verwaltung den Auftrag erhalten ein Konzept zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Das ist doch mal ein gutes Ende einer missglückten Sparmaßnahme! Bürgermeister Janik hat Größe gezeigt, sich entschuldigt und den Fehler korrigiert. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten gelernt haben, dass diese Fuß- und Radwege abseits der Straßen einen unschätzbaren städtebaulichen Wert darstellen und mit jeder Nutzung ganz nebenbei die überlasteten Straßen in der Stadt Starnberg entlasten.

Kind in Starnberg bei Fußgänger-Grün von SUV überfahren und schwer verletzt

Am Dienstag, den 6. November 2024 querte ein zweijähriges Mädchen gemeinsam mit seiner Mutter die B2 an der (grünen) Ampel vor dem Tutzinger Hofplatz in Starnberg. Der Lenker eines BMW X7, der wegen Rückstaus vor der Fußgängerfurt stand, sah das Laufrad fahrende Kind vor der hohen Front seines SUVs mutmaßlich nicht und überfuhr es. Die Presse berichtet folgendermaßen:

Wir sind entsetzt, vor allem über den Unfallhergang an dieser stadtbekannt gefährlichen Stelle. Unser Gedanken sind bei dem Kind und seiner Familie, und wir wünschen eine rasche Genesung!

Gleichzeitig fragen wir uns, warum weder die Verkehrsbehörden der Stadt, noch im Landratsamt oder im staatlichen Bauamt trotz mehrfacher Beschwerden der Bürgerschaft diese Gefahrenstelle längst entschärft haben.

Hier ein Kommentar von Andrea Schmölzer, Beisitzerin im VCD Kreisvorstand und Mitglied der STAgenda Gruppe:

Mein Mitgefühl mit den Eltern und alle guten Wünsche für das Kind! Ich laufe fast täglich über diese Kreuzung, sie ist seit Jahren ein Problem. Vor ca. 4 Jahren wurde eine 11-Jährige – auch bei Fußgänger-Grün – von einem LKW überfahren. Schon damals habe ich mich für eine Verbesserung eingesetzt: Warum lässt das Staatliche Bauamt eine zweispurige Straße genau an/hinter einem der wichtigsten Fußgängerüberwege in dieser Stadt auf 1 Spur zusammenlaufen? Genau das verleitet Autofahrer.innen oft zu kleinen Wettrennen: Wer schafft es noch, hier einzufädeln / zu überholen, und (zu) viele fahren – verbotener Weise – in die verstopfte Kreuzung ein. Die Lösung wäre einfach: Eine Rechtsabbieger-Spur beim Sport Lier, und damit führt nur eine Spur weiter in Richtung Weilheim: Der Verkehr fließt rechtzeitig ab, bevor die Fußgänger grün haben. Das hatte ich damals vorgeschlagen. Die Antwort des Staatl. Bauamts: Das führt evt. zu Rückstaus vorher. Die “Lösung” war diese Kamera, die mal funktioniert, oft aber nicht. Das Grundproblem, den Zusammenfluß zweier Spuren auf eine mitten im Kreuzungsraum, löst sie auf jeden Fall nicht.

Dass die Polizei in so einer Situation (auch) die Fußgänger zur Rücksicht mahnt, spricht Bände. Mir wär lieber, sie würden sich zu Stoßzeiten dorthin stellen. Dass die Gesetzgebung dem Fahrzeug in so einer Situation bei Fußgänger-Grün Vorrang gibt, finde ich menschenverachtend!

Wie viele Menschen müssen hier noch unter die Räder, bis das Staatliche Bauamt, der Landrat und Stadträte hier endlich eine Lösung schaffen, die funktioniert?

Dem schließen wir uns vollumfänglich an! Das neue Straßenverkehrsrecht räumt der Verkehrssicherheit nun endlich eine höhere Bedeutung ein. Somit muss die Stadt Starnberg Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden beim Staatlichen Bauamt einfordern.

Daher fordern wir eine rasche und wirksame Lösung dieser Gefahrenstelle: Die Weiterführung der B2 auf einer Spur VOR der Einmündung der Hahnfelderstraße, zum Beispiel indem man die rechte der drei Kfz-Spuren der Münchner Straße als reine Abbiegespur nach rechts markiert. Im Zuge der geplanten Sanierung der B2 innerorts kann man so vor dem Tutzinger-Hof-Platz viel Fläche gewinnen, um sie zugunsten von Fußgänger. und Radfahrer.innen neu zu verteilen. So können wir die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.innen an dieser stark frequentierten Kreuzung maßgeblich verbessern.

Mit dem neuem Verkehrsrecht wurde der „Schutz der Gesundheit“ dem Kriterium „Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs“ gleichgestellt. Diesen Schutz sollten Menschen insbesondere in Stadtzentren – wie hier in Starnberg – genießen. Schließlich ist eine lebenswerte Stadt ist eine Stadt, in der sich Kinder sicher und frei bewegen können: Mobilität für Menschen.

Provisorische Lösung im Mühltal in Aussicht

Ein Gutachten bestätigt unsere Einwände bezüglich der Gefährdungslage an der alten Mühle im Würmtal, deshalb hat das Staatliche Bauamt in Weilheim nun eine provisorische Lösung erarbeitet, die unserer Ursprungsforderung aus 2022 relativ nahe kommt.

Möglicherweise ist es auch ein erstes Beispiel, in dem das Bayerische Radgesetz eine Wirkung entfaltet, denn die neue Verteilung von Verkehrsflächen ist dort in Artikel 5 ermöglicht, wenn dies dem Ziel der Verkehrssicherheit aus Artikel 10 dient.

Presseberichterstattung siehe

Der geplante Fußweg sollte zur Mitbenutzung mit Zusatzkennzeichen „Radverkehr frei“ allerdings für Radfahrende geöffnet werden, damit auch Radfahrende den Weg in Schrittgeschwindigkeit mitbenutzen dürfen.

Radfahrende, die schneller fahren wollen können eigenverantwortlich auf die Staatsstraße ausweichen. Das wäre eine fahrradfreundliche Lösung, die auch den Belangen von Zu-Fuß-Gehenden gerecht wird.

Damit wäre eine unserer Kernforderungen aus 2022 für diese Gefahrenstelle tatsächlich umgesetzt.

Pressemeldung zur Gefahrenstelle im Mühltal

Nachem der Fußweg an der alten Mühle im Mühltal im Juni 2024 erneut gesperrt wurde, siehe

haben ADFC und VCD am 5. September 2024 diese gemeinsame Pressemeldung veröffentlicht:

Rad- und Fußverkehr Mühlthal: gefährliche Stagnation

Entlang der Würm führt durch das Mühlthal eine bei Radlern + Fußgängern sehr beliebte Ausflugsroute. An der Alten Mühle hat der Würmtalzweckverband vor einem halben Jahr den seitliche Weg auf ca. 100m gesperrt. Radler + Fußgänger müssen seitdem die Fahrbahn nutzen – trotz Tempo 50 und Warnschildern gefährlich – besonders der Kurven wegen !
Laut bisheriger Presse geht es bei den Lösungsideen immer wieder vor und zurück (Knackpunkt: Verkehrssicherungspflicht). Eine zwischenzeitliche Teil-Öffnung des Weges wurde inzwischen wieder zurückgenommen.

Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Kreisverband Starnberg, und Verkehrsclub Deutschland (VCD) Kreisverband FFB-STA fordern das für die Straße zuständige Staatliche Bauamt Weilheim sowie den Eigentümer des Gehwegs
Würmtalzweckverband (WZV) auf, die rechtlichen und baulichen Fragen, die einer Wiedereröffnung des derzeit fehlenden seitlichen Wegstückes noch entgegenstehen, zügig zu klären.

Der VCD Kreisverband FFB-STA fordert, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist, einen geschützten Bereich für Radfahrer und Fußgänger auf der Fahrbahn einzurichten, wie dies der Artikel 5 des Bay. Radgesetzes grundsätzlich ermöglicht.

Auch der Baustellenleitfaden der AGFK Bayern sieht diese Möglichkeit vor.

Das Bayerische Radgesetz, das 2023 in Kraft trat, betont in Artikel 10 die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs – hier kann sich das Gesetz bewähren !


Die Vorgeschichte reicht bereits bis 2022 zurück:

Moosaik Projekt mit Parkhaus statt zweiter Tiefgaragen-Ebene

Erfreuliche Entwicklung im Moosaik Projekt in Starnberg:

Die Planer des Projekts Moosaik im Starnberger Gewerbegebiet haben umgeplant und wollen nur noch eine eingeschossige Tiefgarage errichten. Im Gegenzug soll ein bisher als Ärztehaus geplantes Gebäude zu einem oberirdischen Parkhaus werden. Der Bauausschuss des Stadtrats hat dem neuen Konzept zugestimmt.

Quelle: https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/starnberger-moosaik-parkhaus-statt-zweiter-tiefgarage-ebene-93201153.html

Das entspricht einer wichtigen Anforderung aus unserer Stellungnahmen zum ruhenden Verkehr, siehe

Entschärfung der Gefahrenstelle im Mühltal beinahe gelungen

Bereits seit zwei Jahren weisen wir auf die Gefahrenstellen an der Staatsstraße 2069 durch das vom Eigentümer erlassene Durchfahrtsverbot für Radfahrende und zu Fuß gehende an der Alten Mühle im Mühltal hin.

Nachdem das Betretungsverbot nach einem Fahrrad-Unfall nun baulich mittels Absperrung durchgesetzt wurde, hat sich die Situation soweit verschärft, dass unsere Warnungen endlich Gehör finden.

Seitens der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Starnberg, dem für Staatsstraßen zuständigen Staatlichen Bauamt in Weilheim und dem Würmtal Zweckverband als Eigentümer:in zeichnet sich nun zumindest eine gewisse Verbesserung ab, siehe Presseberichterstattungen:

Wir danken dem Starnberger Landrat Stefan Frey, dem WZV Verbandsvorsitzenden Rudolph Haux und dem Staatlichen Bauamt in Weilheim, dass man sich nun gemeinsam für eine Verbesserung der dortigen Situation stark gemacht hat.

Das aktuellen Ergebnis können wir aber nicht wirklich Gutheißen. Zwar wurde der Weg für Zu-Fuß-Gehende wieder geöffnet, allerdings wurde der Weg als reiner Fußweg ausgeschildert, so dass der Radverkehr weiterhin ausgesperrt bleibt. Radfahrende haben nun die schlechte Wahl zu schieben (auf einer Radroute keine Lösung), rechtswidrig als ‚Radl-Rambos‘ auf dem Fußweg zu fahren oder eben weiterhin auf die Staatsstraße auszuweichen, ohne Protected Lane, Schutzstreifen oder Piktogrammkette.

Ein weiteres gutes Beispiel warum unsere Verkehrsunfallstatistik ist, wie sie ist, ein Ergebnis unserer Fahrrad-Infrastruktur.

Hier zur Erinnerung nochmal unsere erste Veröffentlichung zum Thema aus dem Jahr 2022:

Stellungnahme zum Moosaik Projekt in Starnberg eingereicht

Am 11.03.2024 hat der VCD Kreisverband FFB-STA e.V. seine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 81A18 – Teil 1 (Moosaik) beim Stadtbauamt der Stadt Starnberg eingereicht.

Unsere Stellungnahme finden Sie unter:

Die ortsübliche Bekanntmachung mit allen Planunterlagen finden Sie unter:

Die Projektseite finden Sie unter:

Sondersitzung zum B2 Tunnel in Starnberg

Unser Eindruck von der Sondersitzung am 30.11.2022

Sowohl das Staatliche Bauamt als auch die Stadtverwaltung Starnberg arbeiten sehr professionell und akribisch an dem Projekt. Der Planungsaufwand ist enorm. Die Gesamtkosten sind derzeit unklar, 500 Mio. Euro scheinen nicht auszuschließen. Bisherige Planungskosten können nicht beziffert werden, fließen sie in die Kosten-Nutzen-Evaluierung ein? Deren Parameter scheinen insgesamt eher ein Buch mit 7 Siegeln zu sein. Hier haken wir lieber mal nach.

Das Thema CO2-Emissionen ist für die Verwaltungen kein Thema – zumindest keines, das Zweifel oder gar Untersuchungen hervorruft. Und Möglichkeiten, das Vakuum bis zur Eröffnung mit wirksamen Entlastungsmaßnahmen auf und entlang der B2 zu füllen, sind sehr eingeschränkt.

Würde mit nur annähernd ähnlichen Ressourcen für ÖPNV, Rad- und Fußverkehr gearbeitet, wäre die Mobilitätswende in wenigen Jahren geschafft.

Fazit

Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass dieses Projekt am Ziel einer zukunftsfähigen Mobilität vorbei läuft und dabei die öffentlichen Kassen und das Klima unverhältnismäßig belastet. Schade um all die Ressourcen!

Unsere Position zum B2 Tunnel in Starnberg

Pressespiegel

Autofreier Sonntag 2022 in Gauting am 11.09.2022

In den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg finden dieses Jahr viele Aktionen zum Autofreien Sonntag am 11. September 2022 statt.

Neue Wege gehen

Wir möchten Sie ermuntern, sich am Aktionstag zu beteiligen und das Auto stehen zu lassen. Installieren Sie – wenn nicht eh schon zu den Standards gehört – die München Navigator App auf Ihrem Smartphone und probieren Sie aus, ob es für die geplanten Wege nicht Verbindungen mit dem ÖPNV gibt. Oder wechseln Sie auf’s Radl oder gehen einfach mal zu Fuß. Das Gute liegt manchmal ganz nah!

Kostenloser ÖPNV Schnuppertag im Landkreis FFB

Weitere Aktion in Ihrer Umgebung

Hier eine kleine Auswahl an Aktionen

Übersicht zum Autofreien Sonntag

Und hier noch eine große Veranstaltungs-Übersicht:

Viel Spaß am autofreien Sonntag 2022!

1 2