Verkehrswende im Landkreis STA Teil 3: VCD-Vorschläge

Im ersten Teil unserer Serie über die Verkehrswende im Landkreis Starnberg fühlten wir der Vision Mobilität 2020 auf den Zahn. In Teil zwei untersuchten wir, wieviel Verkehrswende in den Parteiprogrammen für die Kreistagswahl steckte. Deutlich zu wenig, mussten wir leider feststellen! Und das, obwohl sich viele Landkreisbürger*innen eine Mobilität für Menschen dringend wünschen. Somit dürften weiterhin viele in Politik und Verwaltung im Landkreis am Bedürfnis nach Sicherheit, Gesundheit und Fairness im Verkehr vorbei arbeiten. Das wollen wir ändern.

In diesem dritten und letzten Teil der Serie folgen konkrete Vorschläge, wie wir die Verkehrswende im Landkreis Starnberg doch noch gemeinsam realisieren können. Diese sollen als Diskussionsgrundlage für eine echte Vision Mobilität 2025 dienen:

Vorschlag 1: Der Landkreis ergreift geeignete Maßnahmen, um den motorisierten Individualverkehr (MIV) zugunsten des Umweltverbunds wirksam zu reduzieren. Ziel ist es, den MIV-Anteil am Modal Split (bezogen auf Wege) jährlich um ein Prozent zu senken. Der Neu- und Ausbau von Straßen und Stellplätzen für Kfz wird gestoppt. Finanzielle und personelle Ressourcen werden entsprechend umverteilt.

Für eine echte Verkehrswende ist eine deutliche Reduzierung des MIV unabdingbar. Denn lebenswerte öffentliche Räume sind nur mit erheblich weniger Kfz-Verkehr möglich. Dieses Ziel ist erreichbar, indem der immense Aufwand an Personal und finanziellen Mitteln für den Kraftverkehr zugunsten verträglicher Mobilitätsformen zurück gefahren wird. Es kann nicht sein, dass sich das Landratsamt mit dem Premiumservice seiner Kfz-Zulassungsstelle brüstet, während die Radverkehrsförderung wegen Personalmangel zum Erliegen kommt. Und wie die Vergangenheit gezeigt hat, führen Straßen- und Parkplatzbau langfristig stets zu noch mehr Belastung durch Autoverkehr.

Vorschlag 2: Die E-Start-Kampagne wird durch eine F-Stopp-Kampagne ersetzt. Ziel ist es, den Motorisierungsgrad (bezogen auf die Einwohnerzahl) mit fossil angetriebenen Fahrzeugen im Landkreis möglichst schnell zu senken. Es werden keine Genehmigungen mehr für Infrastruktur und Handel für bzw. mit fossilen Treib- und Brennstoffen erteilt.

Das Ziel der E-Start-Kampagne, den Landkreis zur Region mit der höchsten Dichte an Elektrofahrzeugen zu machen, geht am eigentlichen Problem vorbei: Das ist nämlich die viel zu hohe Nutzung von Fahrzeugen, die mit fossilen Treibstoffen angetrieben werden. Es ist außerdem nicht mit dem Ziel vereinbar, den MIV zu reduzieren. Und nicht zuletzt wird der immense Ressourcenverbrauch für die Produktion elektrisch angetriebener Kfz übersehen, der nach heutigem Erkenntnisstand keinen Umstieg auf E-Autos im globalen Maßstab erlaubt.

Poolnudel-Demo am 7. Oktober 2019 in Gilching

Vorschlag 3: In der Raum- und Bauleitplanung stellt der Landkreis die Schaffung von Kommunen der kurzen Wege in den Mittelpunkt.

Das überkommene Ideal der autogerechten Stadt basiert auf strikter räumlicher Trennung von Wohnen, Arbeit, Einkauf und Freizeit. Als Verkehrsmittel zwischen diesen Nutzungen ist das Privatauto vorgesehen. Diese Idee wurde auch im Landkreis Starnberg über viele Jahrzehnte in Beton gegossen und zwingt heute viele Menschen zur Kfz-Nutzung. Als beratende und kontrollierende Behörde im Bauwesen kann das Landratsamt auf eine Umkehrung dieser Fehlentwicklung hin wirken.

Vorschlag 4: Der Landkreis stellt sicher, dass Straßen gemäß der Gestaltungsgrundsätze der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen geplant werden. Demnach kommen die Belange von Fußgängern und Radfahrern bei der Aufteilung des Straßenraums an erster Stelle.

In den Landkreiskommunen gibt es zahlreiche Beispiele, wo Fußgänger und Radfahrer an den Rand gedrängt werden, um optimal breite Fahrbahnen für den Kraftverkehr zu ermöglichen. Auch dieses Planungsprinzip ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht zudem nicht einmal den heute geltenden Richtlinien. Daher soll die Obere Verkehrsbehörde im Landratsamt sicher stellen, dass innerörtliche Straßen von außen nach innen geplant werden, d. h. zuerst wird ausreichend Platz für Fuß- und Radverkehr vorgesehen, und dann wird der restliche Raum für Kfz verwendet.

Vorschlag 5: Der Landkreis unterstützt die Kommunen bei der Umsetzung von Maßnahmen für sichere und menschenfreundliche Verkehrsführung wie Geschwindigkeitsbeschränkungen (Tempo 30 innerorts), Fußgängerüberwege und Verkehrsberuhigte Bereiche.

Bislang genießen die Belange des Kraftverkehrs stets höchste Priorität bei den Verkehrsbehörden im Landratsamt (sowie bei Verkehrspolizei und Straßenbauamt). Dies widerspricht jedoch den Wünschen der Allgemeinheit. In Zukunft müssen Sicherheit und Wohlbefinden von Fußgängern und Radfahrenden höher gewichtet werden als die Leistungsfähigkeit für den Kfz-Verkehr.

Demo bei der Eröffnungsveranstaltung der Westumfahrung Starnberg am 1. Dezember 2018

Vorschlag 6: Der Landkreis unterstützt die Kommunen bei der Planung und Realisierung von Mobilitätsstationen an Bahnhöfen und anderen verkehrlich bedeutsamen Orten.

Mobilitätsstationen optimieren den Wechsel zwischen Verkehrsmitteln. Insbesondere kleinere Gemeinden sind häufig nicht in der Lage, solche neuartigen Konzepte aus eigener Kraft umzusetzen. Hier wird Unterstützung durch das Landratsamt benötigt, was auch die Etablierung von einheitlichen Standards im ganzen Landkreis erleichtert.

Vorschlag 7: Der Landkreis setzt sich für ein 365-€-Jahresticket für alle Bürgerinnen und Bürgern im MVV ein. Wer keinen Kfz-Führerschein besitzt oder diesen hinterlegt, kann den ÖPNV kostenlos nutzen. Neubürger können den ÖPNV in den ersten drei Monaten kostenlos nutzen.

Die beschlossene Einführung des 365-€-Jahrestickets für Schüler*innen und Auszubildende ist ein erfreulicher Schritt in die richtige Richtung. Ziel muss allerdings sein, das Angebot auf alle Menschen auszuweiten, denn der öffentliche Verkehr darf nicht als Notlösung für unfreiwillig autolose Randgruppen verstanden werden. Aus demselben Grund ist es nicht ausreichend, die kostenlose ÖPNV-Nutzung bei Hinterlegung des Kfz-Führerscheins nur Senioren anzubieten. Nicht zuletzt sollen auch Neubürger kostenlos fahren dürfen, denn nach einem Umzug sind Menschen für neue Alltagsroutinen besonders aufgeschlossen.

Vorschlag 8: Der Landkreis setzt ein eigenes, mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattetes Team für die Förderung des Fuß- und Radverkehrs ein. Die Realisierung des bereits beschlossenen Alltagsradroutennetzes sowie die Planung von Radschnellwegen werden mit höchster Priorität verfolgt. Das Team tauscht sich im Rahmen eines runden Tisches Radverkehr regelmäßig mit Bürger*innen, örtlichen Initiativen und NGOs aus, um konkrete Verbesserungen für Zufußgehende und Radfahrende zu erarbeiten und rasch zu realisieren. Ziel ist es, den Radverkehrsanteil am Modal Split (bezogen auf Wege) jährlich um ein Prozent zu steigern.

Das bisherige (geringe) Tempo bei der Realisierung des 2016 beschlossenen Alltagsradroutennetzes ist völlig inakzeptabel. Während die Kommunen beim Buslinienverkehr bestmöglich koordiniert, umworben und gefordert werden, behandelt die Landkreisverwaltung den Radverkehr mehr als stiefmütterlich. Wie aufwändig zu realisierende Infrastruktur erfolgreich umgesetzt werden kann, demonstriert das Staatliche Bauamt beim Bau des gigantischen Kfz-Tunnels in Starnberg.

Radldemo für sichere Schulwege am 18. Oktober 2019 in Gilching

Um ein realistisches Bild von Ist-Stand und Entwicklung der Mobilität im Landkreis Starnberg zu erhalten, sind regelmäßig (zum Beispiel alle zwei Jahre) methodisch fundierte Mobilitätserhebungen durchzuführen und zu veröffentlichen. So kann die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft und – falls nötig – rechtzeitig gegengesteuert werden.

Im Übrigen wäre gegenüber der bisherigen Praxis schon viel gewonnen, wenn die Entscheidenden in Verwaltung und Politik Interpretations- und Ermessensspielräume konsequent im Sinne der Verkehrswende nutzen. Dies gilt zum Beispiel für Tempolimits, Fußgängerüberwege und –ampeln, Fahrradschutzstreifen, rotmarkierte Fahrradfurten etc. Vor allem die Verantwortlichen in Landratsamt, Straßenbauamt und Verkehrspolizei fordern wir auf, künftig zugunsten gesunder und fairer Mobilität für Alle zu entscheiden – und nicht länger den Fokus auf möglichst hohen Kfz-Durchsatz zu legen. So könnten die Landkreiskommunen leichter für die Lebensqualität ihrer Bürgerinnen und Bürger sorgen.

Fazit: In Landkreispolitik und -verwaltung herrscht (noch?) wenig Bewusstsein und Entschlossenheit, unsere Mobilität zeitgemäß zu gestalten. Somit kommt es auf Bürgerinnen und Bürger wie Sie sowie auf Verbände wie den VCD an. Verhelfen wir gemeinsam mit einer Verkehrswende von unten einer menschen- und umweltfreundlichen Mobilität zum Durchbruch. Seien Sie dabei und machen Sie mit!