Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, dass es damit für StVB eine größere Hürde geben sollte, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Auch können nun einzelne T20-Abschitte zusammengefasst werden in eine durchgängige Tempobeschränkung, wenn diese kurz aufeinander folgen.

Der Bundesrat hat am Ende der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gegeben. Dazu zählt in der nächsten StVO-Änderung das Ziel „Vision Zero“ aufzunehmen.
Und der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird z. B. eine Erleichterung begrüßt, um einen Fußgänger-Überweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen (zügig) anzupassen. Da die VwV den Verwaltungen die Art der Ausführung und Grenzen definiert, wird dies vielleicht der interessanteste Schritt der 3-stufigen Änderung sein.

Bundesrat einigt sich im Vermittlungsausschuss auf Änderung des StVG

Nach längerer Pause/Bedenkzeit einigt sich der Bundesrat doch noch auf die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/046-wissing-sanierungs-und-modernisierungsprogramm.html

Die Änderungen auf die nun geeinigte Fassung im Vermittlungsausschuss zum ersten Entwurf, der vom Bundesrat am 26.11.2023 abgelehnt wurde, sind nur gering.

Es wird nun im StVG zusätzlich die Aspekte Umwelt- und Klimaschutzschutz, städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz genannt. Dies ist nur ein erster Schritt, diese Ziele müssen nun auch in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV zu StVO) aufgenommen bzw. bekräftigt werden. Weiterhin bleibt die Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziel im StVG, wobei, entgegen der üblichen Auslegung der Straßenverkehrsbehörden, hier immer schon alle Verkehrsarten gemeint sind, also auch Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr.

Mit der Änderung sollte es zum Beispiel Städten leichter fallen eigene Busspuren einzurichten, oder Spuren nur für Kfz mit mehreren Passagieren (HOV) freizugeben, wie man es schon aus anderen Ländern kennt.

Gleichzeitig wurde auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz novelliert. Um den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu beschleunigen, wurden vom Kabinett Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will ganze Teilstrecken nicht einfach nur sanieren sondern richtig modernisieren und auf neuste Leittechnik umbauen. Dazu werden einige dieser Strecken für einige Zeit komplett ausfallen müssen. Dazu wurden nun einige Punkte am BSWG geändert, um diese ermöglichen und die Finanzierung zu sichern. Zum Beispiel wird der Bund Teile des Schienenersatzverkehrs (SEV) finanzieren.

Veranstaltungstermine April / Mai 2024

Bitte beachten Sie die folgenden Veranstaltungstermine und nehmen Sie gerne auch selbst aktiv daran teil:

21.04.2024: Fahrrad-Sternfahrt nach München
Erneut steht eine große Fahrradsternfahrt zum Königsplatz nach München an, die auch wieder über die Autobahn (diesmal die A95) führen wird. Wir sind natürlich dabei und stellen die Routen durch unsere Landkreise mit Informationen hier zur Verfügung: Radsternfahrt nach München am 21.04.2024

27.04.2024: Kidical Mass in Grafrath
Am 27. April 2024 findet die zweite Kidical Mass in Grafrath statt. Beginn der Veranstaltung ist um 15:00 Uhr vor dem Rathaus. Von dort aus wird langsam und mit Polizeibegleitung eine Runde durch Grafrath geradelt um die Veranstaltung dann mit einem gemeinsamen Picknick vor der Gemeinde abzuschließen. Mit der Kidical Mass wollen wir ein Zeichen für kindersicheren Verkehr und Freiräume für Kinder und Jugendliche setzen. Seid dabei! Weitere Details unter Kidical Mass am 27.04.2024 in Grafrath

28.04.2024: Fahrrad-Exkursion zur Waldbegehung im Klosterwald Maria Eich
Auf Einladung von Greenpeace München nehmen wir an einer Waldbegehung im Klosterwald Maria Eich teil. Der Klosterwald beherbergt mit seinen bis zu 300 Jahren alten Methusalem-Eichen und Hainbuchen eine herausragende Artenvielfalt. Greenpeace begleitet die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Eremiten im Klosterwald Maria Eich“ kritisch und informiert regelmäßig über die aktuelle Entwicklung. Details und Anmeldung über Radl-Exkursion am 28. April 2024 nach Maria Eich

01.05.2024: Maifest in Gröbenzell
Beim Gröbenzeller Maifest an Rathausplatz und Kirchenstraße werden wir dieses Jahr wieder mit einem Infostand vor Ort sein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Themen in und um Gröbenzell. Weitere Details wie unseren genauen Standort finden Sie in Kürze unter Maifest am 1. Mai 2024 in Gröbenzell

04.05.2024: Kidical Mass in Weßling
Am 4. Mai 2024 findet die dritte Kidical Mass in Weßling statt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:00 Uhr am neuen Schulhof im Meilinger Weg. Die Kidical Mass fordert, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Wir fördern die Veranstaltung mit einer Hüpfburg und rollen unsere Tempo 30/50 Bodenplanen aus. Mitfahren lohnt sich, siehe auch Kidical Mass in Weßling am 4. Mai 2024

06.05.2024: Fairkehrsstammtisch in Weßling, Thema „Verkehrsberuhigung“
In Zusammenhang mit der vorangegangenen Kidical Mass wollen wir in Weßling nochmal nachfragen, wie es um die Verkehrsberuhigung insgesamt bestellt ist. Gibt es aktuelle Planungen, Initiativen oder Chancen und welche Hürden gibt es dabei zu überwinden? Wir freuen uns nach längerer Pause wieder auf den persönlichen Austausch. Genauere Information zu Zeit und Ort finden Sie in Kürze unter Fairkehrsstammtisch am 6. Mai 2024 in Weßling

Fairkehrsstammtisch am 6. Mai 2024 in Weßling

Am Montag den 6. Mai 2024 um 19:30 Uhr treffen wir uns in Weßling im Restaurant Pietz zu einem Fairkehrsstammtisch zum Thema Verkehrsberuhigung und Verkehrssicherheit.

Aktueller Anlass sind die Forderungen der Mobilitätswende Weßling zur Schulwegsicherheit, die mit der Kidical Mass Veranstaltung am 4. Mai 2024 thematisiert werden.

Gemeinsam mit dem Weßlinger Mobilitäts-Referenten Gerhard Hippmann wollen wir Möglichkeiten und Hürden von Verkehrsberuhigung und Verkehrswende anhand konkreter Mobilitätsprojekte in der Gemeinde Weßling diskutieren.

Die Veranstaltung ist öffentlich, die Presse willkommen und die Einladung richtet sich an alle am Thema interessierten Mitmenschen.

Problematischer Schutzstreifen am Bahnhofsplatz in Gauting

Die ADFC Ortsgruppe Gauting hat sich in mehrfacher Hinscht kritisch zum neuen Fahrradschutzstreifen in der oberen Bahnhofstraße in Gauting geäußert. Wir teilen die Einschätzung des ADFC und verweisen auf dessen detaillierte Stellungnahme, für die wir uns herzlich bedanken möchten:

Wie konnte es dazu kommen?

Ursprünglich wollte eine Arbeitsgruppe mit Bürger:innenbeteiligung die Aufenthaltsfunktion am Bahnhofsplatz stärken und dort einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich entwickeln. Im Gemeinderat wurde dieser Wunsch dann abgeschwächt in eine Planung, mit dem Ziel einer Tempo 30 Anordnung.

Diese Tempo 30 Anordnung wurde, nachdem nun bauliche Fakten geschaffen wurden, fast schon erwartungsgemäß vom Landratsamt abgelehnt. Deshalb wäre ein Fahrrad-Schutzstreifen grundsätzlich natürlich notwendig, aber natürlich unter der Prämisse, dass er baulich auch geeignet ist, seine Schutzfunktion zu erfüllen.

Wo stehen wir also heute? Keine Aufenthaltsqualität, keine Verkehrsberuhigung und der zunächst gewonnene Platz für Fußgänger soll nun den vergessenen Fahrradabstellplätzen geopfert werden. Man könnte auch sagen, die gesamte Verkehrsplanung ist in Ihren Kernzielen gescheitert!

Und wie geht es nun weiter?

Die Frage, die uns umtreibt ist, wie es damit nun weitergehen könnte?

Denn wenn die Gautinger Bürgermeisterin in Ihrer Presseerklärung dazu verlauten lässt, dass die Bahnhofstraße als ‚Durchgangs- und Sammelstraße‘ kategorisiert sei, dann muss man wohl davon ausgehen, dass sie sich von jeglichen Verkehrsberuhigungsplänen bereits verabschiedet hat.

Dies widerspricht allergings ihren Aussagen im Gemeinderat und führt vom Leitbild über Gesamtmobilitätskonzept bis hin zu ISEK und ROEK alle Konzepte der letzten Jahre ad absurdum.

Deshalb fordern wir eine offizielle Evaluierung des aktuellen Standes der Dinge und eine darauf aufbauende konsolidierende Revision aller Planungen, die zwischenzeitlich für das Areal vorliegen.

Hintergrund

Pressetermin mit der Gautinger Bürgermeisterin zum Thema:

Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten

Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.

Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. Weiterlesen…

Die unterstützenden Gemeinden erklären mit Ihrem Beitritt zur Initiative die folgende, übereinstimmende Forderung nach eigenverantwortlichen Tempo 30 Anordnungen in den Kommunen:

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Quelle: Positionspapier-Staedteinitiative-Tempo-30-Unterstuetzer-Stand-2021-12-08.pdf

Bereits 134 Städte und Gemeinden haben sich der Initiative angeschlossen. Auch im Großraum München haben erste Gemeinden ihren Beitritt erklärt, aktuell:

  • Gemeinde Pullach im Isartal
  • Gemeinde Neufahrn bei Freising
  • Stadt Puchheim im Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck

Wir empfehlen allen Gemeinden in unseren Landkreisen dringend den Beitritt zu dieser Initiative für mehr Gestaltungshoheit in der kommulanen Verkehrsplanung und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.

Hier stellen wir Ihnen einen Musterantrag zur Verfügung, den Sie als Grundlage für einen konkreten Antrag in Ihrer Stadt oder Gemeinde verwenden können (Danke an Dr. Matthias Ilg für die initiale Vorlage):

Und hier finden Sie noch eine Übersicht aller teilnehmenden Städte und Gemeinden:

Weitere Informationen finden Sie unter:

Tempo 30 in Gernlinden

400 Unterschriften wurden binnen zwei Wochen in Gernlinden für die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h gesammelt und an Bürgermeister Seidel übergeben.

Maisach, OT Gernlinden, Brucker Straße in nördliche Richtung fotografiert

Bei einem Ortstermin am 23. April 2019 konnten wir uns von der Sachlage vor Ort ein Bild machen und halten die Debatte um Tempo 30 in einer ersten Einschätzung für sinnvoll und notwendig, siehe

Am 23 Mai 2019 wird der Gemeinderat in Maisach den Sachverhalt behandeln, Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenblock unter: