Am Freitag den 16.09.2022 zwischen 15:00 und 18:00 Uhr wird an der Römerstraße in Gilching auf Höhe von Obstladen und Eisdiele ausprobiert, wie wohnlich es im öffentlichen Raum sein kann, wenn der ruhende Verkehr weniger Platz einnimmt. Details siehe:
Im Rahmen der Europäischen Mobilitätswoche lädt die Gemeinde Weßling und die Mobilitätswende Weßling ab 14:00 Uhr zu einem abwechslungsreichen Programm im und am Pfarrstadel ein. Details siehe:
Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr
Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.
Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.
Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. Weiterlesen…
Die unterstützenden Gemeinden erklären mit Ihrem Beitritt zur Initiative die folgende, übereinstimmende Forderung nach eigenverantwortlichen Tempo 30 Anordnungen in den Kommunen:
Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären:
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.
Bereits 134 Städte und Gemeinden haben sich der Initiative angeschlossen. Auch im Großraum München haben erste Gemeinden ihren Beitritt erklärt, aktuell:
Gemeinde Pullach im Isartal
Gemeinde Neufahrn bei Freising
Stadt Puchheim im Landkreis Fürstenfeldbruck
Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck
Wir empfehlen allen Gemeinden in unseren Landkreisen dringend den Beitritt zu dieser Initiative für mehr Gestaltungshoheit in der kommulanen Verkehrsplanung und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.
Hier stellen wir Ihnen einen Musterantrag zur Verfügung, den Sie als Grundlage für einen konkreten Antrag in Ihrer Stadt oder Gemeinde verwenden können (Danke an Dr. Matthias Ilg für die initiale Vorlage):
Das Aktionsbündnis Radwegbau im Landkreis Starnberg lädt am Samstag den 24.10.2020 zur Radldemo #2 von Gilching über Gauting nach Starnberg mit Abschlusskundgebung und Stationen um
13:00 Uhr am Bahnhof in Weßling (Zubinger-Tour zur Demo der Mobilitätswende Weßling)
13:30 Uhr am Marktplatz in Gilching
14:30 Uhr am Bahnhofsplatz in Gauting
15:30 Uhr am Kirchplatz in Starnberg
WICHTIG, demonstrieren unter Corona-Bedingungen: Bitte halten Sie an den Stationen Abstand und Tragen Sie einen Mund-, Nasenschutz
Die Radldemo #2 steht nach wie vor im Zeichen unserer Kernforderung:
Mehr Platz für’s Rad
Denn mehr Platz für’s Rad hilft allen Verkehrsteilnehmern durch:
Mehr Sicherheit für Radfahrende
Weniger Konflikte mit zu Fuß gehenden
Weniger Stau für Auto fahrende
Unsere Flyer und Plakate zum Ausdrucken, Weitergeben und Auslegen finden Sie hier:
Die Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand in der Zeit vom 08. März bis 23. April 2018 statt. In dieser Zeit lag der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 05.12.2017 einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.12.2017 sowie die umweltbezogenen Informationen im Rathaus der Gemeinde Gilching zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Aufgrund der Nähe zum S-Bahnhof Gilching-Argelsried treten wir für eine Reduzierung der Stellplatzschlüssel in Verbindung mit Car- und Bike-Sharing Angeboten ein, siehe unsere folgende Stellungnahme: