Position zu Stellplatzsatzungen in FFB und STA

Die Stellplatzordnung in Ihrer heutigen Form geht zurück auf die Reichsgaragenverordnung vom 17. Februar 1939, die neben dem Aufbau eines Reichsautobahnnetzes (1933), der Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung (1934) und der Gründung von Volkswagen (1937) auch als Teil eines ausgedehnten Förderprogrammes zur Motorisierung des Landes verstanden werden kann.

Achtzig Jahre nach Erlass der Reichsgaragenverordnung stellt sich die Frage, ob Art und Umfang des Zwangs zur Errichtung von Kfz Stellplätzen noch in die Zeit passt, oder ob unsere Städte und Gemeinden nicht sukzessive auf verträgichere Mobilität vorbereitet werden sollten.

Die in unserer Mitgliederversammlung am 29. November 2017 vorgestellte und abgenommene Position zu Stellplatzsatzungen in den Landkreisen Fürstenfeldbruck und Starnberg arbeitet das Thema ganzheitlich auf und ist als Sammlung neuer, in der Praxis bereits existierender Regelungen zu verstehen.

Unsere Mustersatzung kann ganz oder in Teilen als Vorlage für zeitgemäße kommunal Stellplatzregelungen herangezogen werden. :

Unsere Präsentation zur Veröffentlichung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie auch die folgenden Hintergrundinformationen, die laufend aktualisiert werden: