Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, dass es damit für StVB eine größere Hürde geben sollte, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Auch können nun einzelne T20-Abschitte zusammengefasst werden in eine durchgängige Tempobeschränkung, wenn diese kurz aufeinander folgen.

Der Bundesrat hat am Ende der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gegeben. Dazu zählt in der nächsten StVO-Änderung das Ziel „Vision Zero“ aufzunehmen.
Und der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird z. B. eine Erleichterung begrüßt, um einen Fußgänger-Überweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen (zügig) anzupassen. Da die VwV den Verwaltungen die Art der Ausführung und Grenzen definiert, wird dies vielleicht der interessanteste Schritt der 3-stufigen Änderung sein.

Bundesrat einigt sich im Vermittlungsausschuss auf Änderung des StVG

Nach längerer Pause/Bedenkzeit einigt sich der Bundesrat doch noch auf die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/046-wissing-sanierungs-und-modernisierungsprogramm.html

Die Änderungen auf die nun geeinigte Fassung im Vermittlungsausschuss zum ersten Entwurf, der vom Bundesrat am 26.11.2023 abgelehnt wurde, sind nur gering.

Es wird nun im StVG zusätzlich die Aspekte Umwelt- und Klimaschutzschutz, städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz genannt. Dies ist nur ein erster Schritt, diese Ziele müssen nun auch in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV zu StVO) aufgenommen bzw. bekräftigt werden. Weiterhin bleibt die Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziel im StVG, wobei, entgegen der üblichen Auslegung der Straßenverkehrsbehörden, hier immer schon alle Verkehrsarten gemeint sind, also auch Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr.

Mit der Änderung sollte es zum Beispiel Städten leichter fallen eigene Busspuren einzurichten, oder Spuren nur für Kfz mit mehreren Passagieren (HOV) freizugeben, wie man es schon aus anderen Ländern kennt.

Gleichzeitig wurde auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz novelliert. Um den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu beschleunigen, wurden vom Kabinett Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will ganze Teilstrecken nicht einfach nur sanieren sondern richtig modernisieren und auf neuste Leittechnik umbauen. Dazu werden einige dieser Strecken für einige Zeit komplett ausfallen müssen. Dazu wurden nun einige Punkte am BSWG geändert, um diese ermöglichen und die Finanzierung zu sichern. Zum Beispiel wird der Bund Teile des Schienenersatzverkehrs (SEV) finanzieren.

Veranstaltungstermine April / Mai 2024

Bitte beachten Sie die folgenden Veranstaltungstermine und nehmen Sie gerne auch selbst aktiv daran teil:

21.04.2024: Fahrrad-Sternfahrt nach München
Erneut steht eine große Fahrradsternfahrt zum Königsplatz nach München an, die auch wieder über die Autobahn (diesmal die A95) führen wird. Wir sind natürlich dabei und stellen die Routen durch unsere Landkreise mit Informationen hier zur Verfügung: Radsternfahrt nach München am 21.04.2024

27.04.2024: Kidical Mass in Grafrath
Am 27. April 2024 findet die zweite Kidical Mass in Grafrath statt. Beginn der Veranstaltung ist um 15:00 Uhr vor dem Rathaus. Von dort aus wird langsam und mit Polizeibegleitung eine Runde durch Grafrath geradelt um die Veranstaltung dann mit einem gemeinsamen Picknick vor der Gemeinde abzuschließen. Mit der Kidical Mass wollen wir ein Zeichen für kindersicheren Verkehr und Freiräume für Kinder und Jugendliche setzen. Seid dabei! Weitere Details unter Kidical Mass am 27.04.2024 in Grafrath

28.04.2024: Fahrrad-Exkursion zur Waldbegehung im Klosterwald Maria Eich
Auf Einladung von Greenpeace München nehmen wir an einer Waldbegehung im Klosterwald Maria Eich teil. Der Klosterwald beherbergt mit seinen bis zu 300 Jahren alten Methusalem-Eichen und Hainbuchen eine herausragende Artenvielfalt. Greenpeace begleitet die forstwirtschaftlichen Maßnahmen im Rahmen des Projekts „Eremiten im Klosterwald Maria Eich“ kritisch und informiert regelmäßig über die aktuelle Entwicklung. Details und Anmeldung über Radl-Exkursion am 28. April 2024 nach Maria Eich

01.05.2024: Maifest in Gröbenzell
Beim Gröbenzeller Maifest an Rathausplatz und Kirchenstraße werden wir dieses Jahr wieder mit einem Infostand vor Ort sein. Wir freuen uns auf Ihren Besuch und Ihre Themen in und um Gröbenzell. Weitere Details wie unseren genauen Standort finden Sie in Kürze unter Maifest am 1. Mai 2024 in Gröbenzell

04.05.2024: Kidical Mass in Weßling
Am 4. Mai 2024 findet die dritte Kidical Mass in Weßling statt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:00 Uhr am neuen Schulhof im Meilinger Weg. Die Kidical Mass fordert, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Wir fördern die Veranstaltung mit einer Hüpfburg und rollen unsere Tempo 30/50 Bodenplanen aus. Mitfahren lohnt sich, siehe auch Kidical Mass in Weßling am 4. Mai 2024

06.05.2024: Fairkehrsstammtisch in Weßling, Thema „Verkehrsberuhigung“
In Zusammenhang mit der vorangegangenen Kidical Mass wollen wir in Weßling nochmal nachfragen, wie es um die Verkehrsberuhigung insgesamt bestellt ist. Gibt es aktuelle Planungen, Initiativen oder Chancen und welche Hürden gibt es dabei zu überwinden? Wir freuen uns nach längerer Pause wieder auf den persönlichen Austausch. Genauere Information zu Zeit und Ort finden Sie in Kürze unter Fairkehrsstammtisch am 6. Mai 2024 in Weßling

Kidical Mass am 27.04.2024 in Grafrath

Klimaaktiv Grafrath lädt ein zur zweiten Kidical Mass am Samstag, den 27. April 2024!

Gemeinsam radeln wir in gemütlichem Tempo und mit Polizeibegleitung durch Grafrath, um ein Zeichen für kindersicheren Verkehr und Freiräume für Kinder und Jugendliche zu setzen. Seid dabei!

Start ist um 15:00 Uhr vor dem Rathaus in der Hauptstraße 64. Zielort ist wieder der Platz vor der Gemeinde. Dort ist ein gemeinsames Picknick geplant, also bringt eine kleine Brotzeit und Decken mit.

Beim bundesweiten Aktionswochenende radeln Zehntausende jeden Alters durch die Orte, um ein Zeichen für eine kinderfreundliche Verkehrsinfrastruktur zu setzen. Alle Details zur Veranstaltung siehe

Kidical Mass in Weßling am 4. Mai 2024

Am 4. Mai 2024 findet die dritte Kidical Mass in Weßling statt. Beginn der Veranstaltung ist um 14:00 Uhr am neuen Schulhof im Meilinger Weg und geplant ist eine Dauer von etwa 2 Stunden.

Wir fördern die Kidical Mass mit einer Hüpfburg und sind mit unserem Tempo 30/50 Bodenplanen vor Ort. Mitfahren lohnt sich.

Die Kidical Mass fordert, dass sich alle Kinder und Jugendlichen sicher und selbständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können.

Familien und Freunde, ob 0 oder 99 Jahre – gemeinsam erobern wir bei der Kidical Mass die Straße. Seid dabei, damit wir was ins Rollen bringen!

Konkrete Forderungen der Kidical Mass in der Gemeinde Weßling sind:

  • Sichere Schulwege ohne Gefährdung der Kinder durch Kfz-Verkehr, insbesondere im Hinblick auf das neue Schulhaus
  • Verkehrsberuhigte Bereiche in Wohnstraßen, sonst generell Tempo 30 innerorts
  • Zügige Verwirklichung der Radwege Oberpfaffenhofen-Unterbrunn und Hochstadt-Unering sowie Ausbau des Radwegs Weßling-Steinebach
  • Ausweisung der Route Ettenhofener Straße-Steinebacher Weg als Fahrradstraße
  • Vermehrte Schaffung von sichereren Straßenübergängen z. B. in Form von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen)

Entschärfung der Gefahrenstelle im Mühltal beinahe gelungen

Bereits seit zwei Jahren weisen wir auf die Gefahrenstellen an der Staatsstraße 2069 durch das vom Eigentümer erlassene Durchfahrtsverbot für Radfahrende und zu Fuß gehende an der Alten Mühle im Mühltal hin.

Nachdem das Betretungsverbot nach einem Fahrrad-Unfall nun baulich mittels Absperrung durchgesetzt wurde, hat sich die Situation soweit verschärft, dass unsere Warnungen endlich Gehör finden.

Seitens der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Starnberg, dem für Staatsstraßen zuständigen Staatlichen Bauamt in Weilheim und dem Würmtal Zweckverband als Eigentümer:in zeichnet sich nun zumindest eine gewisse Verbesserung ab, siehe Presseberichterstattungen:

Wir danken dem Starnberger Landrat Stefan Frey, dem WZV Verbandsvorsitzenden Rudolph Haux und dem Staatlichen Bauamt in Weilheim, dass man sich nun gemeinsam für eine Verbesserung der dortigen Situation stark gemacht hat.

Das aktuellen Ergebnis können wir aber nicht wirklich Gutheißen. Zwar wurde der Weg für Zu-Fuß-Gehende wieder geöffnet, allerdings wurde der Weg als reiner Fußweg ausgeschildert, so dass der Radverkehr weiterhin ausgesperrt bleibt. Radfahrende haben nun die schlechte Wahl zu schieben (auf einer Radroute keine Lösung), rechtswidrig als ‚Radl-Rambos‘ auf dem Fußweg zu fahren oder eben weiterhin auf die Staatsstraße auszuweichen, ohne Protected Lane, Schutzstreifen oder Piktogrammkette.

Ein weiteres gutes Beispiel warum unsere Verkehrsunfallstatistik ist, wie sie ist, ein Ergebnis unserer Fahrrad-Infrastruktur.

Hier zur Erinnerung nochmal unsere erste Veröffentlichung zum Thema aus dem Jahr 2022:

Banner für Abstand zu Radler:innen

Banner von ADFC, VCD und Landkreis Starnberg

Wir kennen solche Situationen: Noch schnell werden wir am Rad von Autos überholt, oft mit so wenig Seitenabstand, dass wir uns bedrängt fühlen. Das ist gefährlich.

Die StVO spricht eine klare Sprache dazu: 1,5 Meter innerorts, 2 Meter außerhalb von Ortschaften. Doch noch zu wenige wissen oder beherzigen diesen Sicherheitsabstand. Deshalb haben ADFC- und VCD-Kreisverbände gemeinsam mit dem Landratsamt STA ein Banner finanziert, um damit landkreisweit auf die Abstandsregel hinzuweisen. Mehr Sicherheit für RadlerInnen ist das Ziel – gerade in der dunkleren Jahreszeit. (c/ Landratsamt Starnberg)

Mehr zu dieser Aktion lesen Sie hier im Artikel des „Starnberger Merkur“

Gefahrenstelle am Forsthaus Mühltal

Achtung: Rad- und Fußverkehr muss auf Staatsstraße ausweichen

Im Bereich von Forsthaus Mühltal hat der/die Eigentümer/in die Nutzung des Privatweges vor den Gebäuden westlich der Staatsstraße St2063 untersagt. Dieses Verbot führt zu einer außerordentlich gefährlichen Situation für Radfahrende und zur Fuß gehende, darunter viele Familien mit Kindern. Denn diese sind gezwungen, ungeschützt auf die viel befahrene Staatsstraße auszuweichen.

Fotostrecke zur Situation aus südlicher Richtung kommend:



Aus südlicher Richtung kommend beginnt eine Geschwindigkeits-beschränkung auf Tempo 70 km/h mit Bezugnahme auf eine Gefahrenstelle durch Steinschlag.


Im weiteren Verlauf wird auf eine unspezifische Gefahrenstelle durch Radverkehr hingewiesen. Ein Hinweis, dass auch mit Fußverkehr zu rechnen ist existiert nicht.


Kurz vor dem Privatgrundstück wird der Radverkehr unter Beachtung der Vorfahrt auf die Straße geleitet. Der Fußverkehr bleibt sich selbst überlassen. Weitere Schutzvorrichtung für den Rad- und Fußverkehr auf der Staatsstraße existieren nicht.


Die Beschilderung am Privatgrundstück lässt keinen Zweifel offen, dass hier weder Fuß- noch Radverkehr geduldet wird.

Wir fordern zeitnahe Abhilfe

Die aktuelle Beschilderung zeigt, dass die Problematik in der unteren Straßenverkehrsbehörde bereits bekannt ist. Sie reicht aber für eine sichere Führung des Rad- und Fußverkehrs nicht aus. Deshalb fordern wir diesen Bereich mit aller Deutlichkeit als Gefahrenzone kenntlich zu machen, unter anderem durch:

  • Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 im Bereich der Gefahrenzone
  • Bodenmarkierungen (Piktogramme) zur Kennzeichnung der Bereiche, die vom Rad- und Fußverkehr mitbenutzt werden müssen
  • Furtmarkierungen im Bereich der zwingend notwendigen Querungen
  • Alternativ: Eine ‚Protected Bike & Pedestrian Lane‘, erforderlichenfalls mit Wechselbetrieb für den Kfz-Verkehr, vergleichbar mit Baustellenregelungen

Diese Maßnahmen priorisieren die Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero, so wie in der Verwaltungsvorschrift zu §1 StVO mittlerweile vorgeschrieben. Sie dienen gleichzeitig aber auch dem Verständnis der Problemlage aus Perspektive des Kfz-Verkehrs.

Wir hoffen, dass im Hintergrund an einer Dienstbarkeit zur weiteren Nutzung des Privatweges gearbeitet wird. Auch in diesem Zusammenhang wäre es hilfreich, die Konsequenzen des aktuellen Betretungsverbotes für alle Verkehrsteilnehmer*innen, inklusive dem Kfz-Verkehr, erfahrbar zu machen.

Diese Gefahrenstelle stellt eine weitere, höchst gefährliche Lücke im Radwegnetz des Landkreises und einer wichtigen Freizeitroute dar. Deshalb sollte deren Entschärfung in unser aller Interesse liegen und hinsichtlich unseren Zielsetzungen zu Vision Zero, Klimaschutz und Radverkehrsanteil umgehend angegangen werden.

Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten

Eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr

Die Städte und Gemeinden in Deutschland stehen beim Thema Mobilität und Verkehr vor großen Herausforderungen. Eine stadt- und umweltverträgliche Gestaltung der Mobilität ist Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit der Städte.

Lebendige, attraktive Städte brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade die Straßen und Plätze mit ihren vielfältigen Funktionen sind das Aushängeschild, das Gesicht der Städte. Sie prägen Lebensqualität und Urbanität.

Diesen Anspruch mit den Mobilitäts-, Erreichbarkeits- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren, ist eine zentrale Aufgabe. Weiterlesen…

Die unterstützenden Gemeinden erklären mit Ihrem Beitritt zur Initiative die folgende, übereinstimmende Forderung nach eigenverantwortlichen Tempo 30 Anordnungen in den Kommunen:

Die für Mobilität und Stadtentwicklung zuständigen Beigeordneten, Bürgermeister:innen und Stadtbaurät:innen der unterzeichnenden Städte erklären:

1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.

3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten.

4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Einzelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neureglung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um ggf. bei den Regelungen bzw. deren Anwendung nachsteuern zu können.

Quelle: Positionspapier-Staedteinitiative-Tempo-30-Unterstuetzer-Stand-2021-12-08.pdf

Bereits 134 Städte und Gemeinden haben sich der Initiative angeschlossen. Auch im Großraum München haben erste Gemeinden ihren Beitritt erklärt, aktuell:

  • Gemeinde Pullach im Isartal
  • Gemeinde Neufahrn bei Freising
  • Stadt Puchheim im Landkreis Fürstenfeldbruck
  • Gemeinde Gröbenzell im Landkreis Fürstenfeldbruck

Wir empfehlen allen Gemeinden in unseren Landkreisen dringend den Beitritt zu dieser Initiative für mehr Gestaltungshoheit in der kommulanen Verkehrsplanung und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen.

Hier stellen wir Ihnen einen Musterantrag zur Verfügung, den Sie als Grundlage für einen konkreten Antrag in Ihrer Stadt oder Gemeinde verwenden können (Danke an Dr. Matthias Ilg für die initiale Vorlage):

Und hier finden Sie noch eine Übersicht aller teilnehmenden Städte und Gemeinden:

Weitere Informationen finden Sie unter:

VCD Wahlcheck 2021

Der VCD Bundesverband hat die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2021 unter die Lupe genommen: Welche Partei plant, die Verkehrswende entschlossen anzugehen? Und wo solltet ihr euer Kreuz besser nicht setzen?

Diese Wahl entscheidet darüber, ob wir endlich eine Bundesregierung mit Strategie für den Klimawandel bekommen. Der Verkehrssektor ist dafür ein wichtiges Puzzleteil: Nur mit einer nachhaltigen Verkehrswende schaffen wir eine zukunftsfähige Mobilität für uns und unsere Kinder.

Das Ergebnis lässt sich folgendermaßen bildlich darstellen:

Den gesamten Artikel zum VCD Wahlcheck 2021 finden Sie unter:

Gemeinsam mehr bewegen:

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