Entschärfung der Gefahrenstelle im Mühltal beinahe gelungen

Bereits seit zwei Jahren weisen wir auf die Gefahrenstellen an der Staatsstraße 2069 durch das vom Eigentümer erlassene Durchfahrtsverbot für Radfahrende und zu Fuß gehende an der Alten Mühle im Mühltal hin.

Nachdem das Betretungsverbot nach einem Fahrrad-Unfall nun baulich mittels Absperrung durchgesetzt wurde, hat sich die Situation soweit verschärft, dass unsere Warnungen endlich Gehör finden.

Seitens der unteren Verkehrsbehörde im Landratsamt Starnberg, dem für Staatsstraßen zuständigen Staatlichen Bauamt in Weilheim und dem Würmtal Zweckverband als Eigentümer:in zeichnet sich nun zumindest eine gewisse Verbesserung ab, siehe Presseberichterstattungen:

Wir danken dem Starnberger Landrat Stefan Frey, dem WZV Verbandsvorsitzenden Rudolph Haux und dem Staatlichen Bauamt in Weilheim, dass man sich nun gemeinsam für eine Verbesserung der dortigen Situation stark gemacht hat.

Das aktuellen Ergebnis können wir aber nicht wirklich Gutheißen. Zwar wurde der Weg für Zu-Fuß-Gehende wieder geöffnet, allerdings wurde der Weg als reiner Fußweg ausgeschildert, so dass der Radverkehr weiterhin ausgesperrt bleibt. Radfahrende haben nun die schlechte Wahl zu schieben (auf einer Radroute keine Lösung), rechtswidrig als ‚Radl-Rambos‘ auf dem Fußweg zu fahren oder eben weiterhin auf die Staatsstraße auszuweichen, ohne Protected Lane, Schutzstreifen oder Piktogrammkette.

Ein weiteres gutes Beispiel warum unsere Verkehrsunfallstatistik ist, wie sie ist, ein Ergebnis unserer Fahrrad-Infrastruktur.

Hier zur Erinnerung nochmal unsere erste Veröffentlichung zum Thema aus dem Jahr 2022:

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