Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck
Wir wurden um eine Stellungnahme zum Verkehrsversuch mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck / Buchenau gebeten. Hier unsere Stellungnahme:
Sehr geehrte Frau Thron,
der Kreisverband Fürstenfeldbruck & Starnberg des Verkehrsclub Deutschland e.V. begrüßt die vom Stadtrat 2020 beschlossenen Leitziele und die in dem im Jahr 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Fürstenfeldbruck (VEP) festgelegten konkreten Maßnahmen.
Der im Einklang mit dem VEP eingerichtete 400m lange verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (vbGb) in der Schöngeisinger Straße wird vom VCD von Anfang an interessiert beobachtet und begleitet.
Neben dem hoffentlich positiven Einfluss der verminderten Geschwindigkeit auf das Unfallgeschehen und die Umweltbelastung wird dadurch die Attraktivität der Innenstadt in Fürstenfeldbruck aufgewertet. (i)
Aktuell ist Kfz-Verkehr und Lärm dominierend in den Geschäftsstraßen der Innenstadt (Haupt-, Schöngeisinger-, Pucher- und Dachauer Straße). Für Fußgänger ist der Bereich entsprechend unattraktiv, der Verkehrsfluss trennt die Straßenseiten. Für eine Straßenquerung sind häufig Umwege nötig, dies hat sich in dem verkehrsberuhigten Abschnitt verbessert. Die verminderte Geschwindigkeit macht auch Außengastronomie attraktiver durch weniger Verkehrslärm. Insgesamt erwartet der VCD positive Auswirkungen auf das Stadtleben, den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt. (iiDie eingeführte Tempobeschränkung auf 20km/h ist auch für den Radverkehr zu begrüßen. Richtung Innenstadt finden sich auf fast 200m Länge durchgehend Längsparker am Fahrbahnrand, der verbleibende Fahrstreifen ist meist unter 3,5 m breit, ein regelgerechtes Überholen ist nur ohne Gegenverkehr möglich. Durch die geringen Geschwindigkeitsunterschiede sinkt der Überholzwang und wir haben deutlich weniger Überholmanöver registriert beim Befahren der Strecke.
Maßnahmen wie Parklets, Pflanzkübel oder Bäume im verkehrsberuhigten Bereichen werden von unserem Kreisverband befürwortet, um alle Fahrzeugführer, auch Radfahrer, auf die besondere Situation aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren. Wir sehen durch diese Maßnahme hauptsächlich den Fußverkehr gestärkt, trotzdem profitieren auch Radfahrer direkt davon.
Ein besondere Gefährdung durch Parklets, Pflanztröge oder auch Baumkübel, hält der VCD für unwahrscheinlich. Die Parklets waren bis jetzt in der Schöngeisinger Straße auch nur an Stellplätzen zu finden, wo diese integriert in eine Reihe parkender Kfz aufgebaut waren. Zusätzlich waren die Parklets an
den äußeren Kanten mit Leitbarken (Z 605-10) gekennzeichnet, damit optisch deutlich auffälliger als z. B. ein parkender PKW.Das direkte auffahren eines Radlers auf ein Parklet wäre wohl vergleichbar mit einem direkten Auffahren auf ein parkendes Kfz. Dies ist sehr selten, allerdings kann es ein beträchtliches Verletzungsrisiko beinhalten.
Eine Auswertung der OpenData-Datenbank vom Destatis-Unfallatlas(iii), der Karte „Radunfälle“ des bayrischen StMB (iv) und der akribischen Datensammlung von Thomas Schlüter, die allerdings nur Schwerverletzte und Todesfälle erfasst, dazu der Abgleich mit VCD-internen Daten und schließlich der Presse, zeigt keine Auffälligkeiten für die Jahre 2022 und 2023 bei Radunfällen in diesem Abschnitt der Schöngeisinger Straße. Es sind weder Unfälle der Klasse 5 (Unfälle durch ruhenden Verkehr) noch der Klasse 7 (Sonstige Unfälle) mit Beteiligung von Radfahrern verzeichnet.Vom Unfalltyp 5 sind über den Zeitraum von 8 Jahren (von 2016 bis 2023) bei Destatis nur insgesamt 14 Eintrage für das gesamte Stadtgebiet Fürstenfeldbruck mit beteiligten Radfahrern zu finden. In der Karte des StMB finden sich, deckungsgleich, aber nur über einen Zeitraum von 5 Jahre (von 2019 bis 2023) insgesamt 11 Einträge dieses Unfalltyps. Keiner dieser registrierten Unfälle ist in der Schöngeisinger Straße.
Die meisten Unfälle mit ruhendem Verkehr, bei denen Radfahrer beteiligt sind, sind sogenannte „Dooring-Unfälle“. Eine genaue direkte Zuordnung kann leider aus den Daten nicht erfolgen, den es wird nur der Unfalltyp, nicht aber der genaue dreistellige Code angegeben, um genauer zu klassifizieren. Der Code z. B. für das Auffahren auf ein Hindernis ist 501.
Ausgeschlossen kann aber mit den zur Verfügung stehenden Daten, dass in den Jahren des Verkehrsversuchs 2022 und 2023, ein Radfahrer in ein parkendes Hindernis oder ein Parklet gefahren ist.
Der VCD schließt auch damit eine besondere Gefährdung von Radfahrern im vbGb der Schöngeisinger Straße durch Parklets aus, und ist sich sicher, dass die positiven Eigenschaften dieser Parklets für Radfahrer überwiegen.Mit freundlichen Grüßen
Oliver Lange2. Vorstand
VCD Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg e.V.i Verbesserung der Umweltqualität in Kommunen durch geschwindigkeitsbeeinflussende Maßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen (https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/verbesserung-umweltqualitaet-in-kommunen-durch)
ii Nachhaltige Mobilität (https://www.zukunft-nachhaltige-mobilitaet.de/wp-content/uploads/2024/03/Hintergrundpapier-Nr.-1_Der-lokale-Einzelhandel-und-die-Verkehrswende.pdf)
iii Destatis-Unfall-Atlas (https://unfallatlas.statistikportal.de)
iv Radunfallkarte-Bayern (https://experience.arcgis.com/experience/90fe45d300174104a0f103916ad73744/)