Pressemeldung zur Gefahrenstelle im Mühltal
Nachem der Fußweg an der alten Mühle im Mühltal im Juni 2024 erneut gesperrt wurde, siehe
haben ADFC und VCD am 5. September 2024 diese gemeinsame Pressemeldung veröffentlicht:
Rad- und Fußverkehr Mühlthal: gefährliche Stagnation
Entlang der Würm führt durch das Mühlthal eine bei Radlern + Fußgängern sehr beliebte Ausflugsroute. An der Alten Mühle hat der Würmtalzweckverband vor einem halben Jahr den seitliche Weg auf ca. 100m gesperrt. Radler + Fußgänger müssen seitdem die Fahrbahn nutzen – trotz Tempo 50 und Warnschildern gefährlich – besonders der Kurven wegen !
Laut bisheriger Presse geht es bei den Lösungsideen immer wieder vor und zurück (Knackpunkt: Verkehrssicherungspflicht). Eine zwischenzeitliche Teil-Öffnung des Weges wurde inzwischen wieder zurückgenommen.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club (ADFC) Kreisverband Starnberg, und Verkehrsclub Deutschland (VCD) Kreisverband FFB-STA fordern das für die Straße zuständige Staatliche Bauamt Weilheim sowie den Eigentümer des Gehwegs
Würmtalzweckverband (WZV) auf, die rechtlichen und baulichen Fragen, die einer Wiedereröffnung des derzeit fehlenden seitlichen Wegstückes noch entgegenstehen, zügig zu klären.
Der VCD Kreisverband FFB-STA fordert, bis eine dauerhafte Lösung gefunden ist, einen geschützten Bereich für Radfahrer und Fußgänger auf der Fahrbahn einzurichten, wie dies der Artikel 5 des Bay. Radgesetzes grundsätzlich ermöglicht.
Auch der Baustellenleitfaden der AGFK Bayern sieht diese Möglichkeit vor.
Das Bayerische Radgesetz, das 2023 in Kraft trat, betont in Artikel 10 die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs – hier kann sich das Gesetz bewähren !
Die Vorgeschichte reicht bereits bis 2022 zurück: