Besser werden ist möglich! S-Bahn und Freistaat müssen jetzt handeln, Landkreise und Kommunen müssen Druck machen

Für die Fahrgäste der Münchner S-Bahn war auch 2025 ein Jahr mit vielen Ärgernissen – Baustellen, Verspätungen und schlechte Informationen sorgten für viel Verdruss.

Weder das neue Stellwerk am Ostbahnhof noch die Einführung der Linie S5 brachten die nötige Zuverlässigkeit. Bei Freistaat und Bahn scheint Ratlosigkeit zu herrschen – Verbesserungen sind nicht in Sicht. Und was macht die Kommunalpolitik?


Der VCD weiß, dass im großen Räderwerk der Eisenbahn vieles nicht von heute auf morgen geht. Aber wir sind überzeugt: Vier Verbesserungen sind möglich und nötig – Landkreise und Kommunen müssen Druck machen:


1. Der Kümmerer muss her – ein Reisendenmanager vor Ort

Die Infos an den Bahnhöfen sind v. a. im nahezu täglichen Störungsfall weder elektronisch noch durch zentrale Ansagen zutreffend und zuverlässig. Mit Personal und verantwortlichen Ansprechpartnern vor Ort muss die Reisendeninformation verlässlich werden. Kümmerer für einzelne Linienäste müssen geschaffen werden, um die Situation aus Sicht der Fahrgäste unmittelbar zu erkennen und zu verbessern.Zum Beispiel auch einen außerplanmäßigen Regionalzug-Halt in Starnberg, wenn die S6 mal wieder vorzeitig gewendet wird. In unseren Landkreisen sind vorzeitige S-Bahn-Wenden – auch bei der S4 und der S8 – viel zu häufig. Gerade, wer weite Wege hat, schaut dann in die Röhre.

2. Längere Züge – Schluss mit dem Sardinenbüchsen-Feeling

Für die Fahrgäste ist es nicht zumutbar auf die neuen S-Bahn-Züge bis Ende des Jahrzehnts zu warten. Jetzt müssen Bahn und Freistaat zusätzliche Züge nach München bringen – gerade auf Strecken ohne dichten Takt braucht es mehr Kapazität. Auch gebrauchte Züge lassen sich einsetzen bzw. für die Münchner Bedingungen nachrüsten.

3. Ein 10-Minuten-Takt nach Germering

Heute endet die Linie S5 meist in Pasing. Wenn sie bis Germering verlängert würde, entstünde zusammen mit der S8 ein 10 Minuten-Takt. Er ist wichtig für die Menschen in den neuen Siedlungen rund um Freiham. Die S5-Züge aus Pasing sollen die wenigen Stationen nach Germering durchfahren. Wir meinen, dies ist kurzfristig zu realisieren.

4. Keine Verzögerungen beim Gleis-Ausbau

Das Geld ist da. Die Beschleunigungsgesetze ebenfalls. Die Milliarden für mehr Kapazität auf der Schiene dürfen nicht nur in die Sanierung fließen. Bund und Freistaat müssen das Schwarze-Peter-Spiel beenden – wie seit vielen Jahren beim verschlafenen S4-Ausbau. Wir fordern die schnelle Beseitigung der Gleis-Engpässe bei S1, S2, S4 und die Nutzung des Nord- und Südrings. Neue Halte wie Poccistraße oder Kolumbusplatz schaffen dort günstige Umsteigemöglichkeiten zur U-Bahn und entlasten die anfällige Stammstrecke.

Mittelfristig benötigt die S-Bahn überall eigene Gleise. Auf der S1 nach Freising, der S2 bis Markt Schwaben, der S4 nach Geltendorf und der S6 nach Tutzing haben Regionalzüge und andere in der Regel Vorfahrt und die S-Bahn das Nachsehen. Andere Metropolen wie Berlin oder Hamburg lassen ihre S-Bahn auf eigenen Gleisen und damit ohne Beeinträchtigungen durch Regional-, Fernverkehrs, oder Güterzüge fahren. Für ein S-Bahn-System wie München mit bald einer Million Fahrgästen am Tag ist dies ebenfalls nötig.

Seit Jahren schiebt der Freistaat ein Ausbauprogramm in der Region vor sich her. In den 90er Jahren versprach beispielsweise der damalige Verkehrsminister Otto Wiesheu, dass in wenigen Jahren der viergleisige Ausbau der S 4 zwischen Pasing und Buchenau stattfinden solle. Danach aber ist rund drei Jahrzehnte nichts passiert außer einem Planungsauftrag für drei Gleise.

Das Ausbauprogramm kann sich sehen lassen, es beinhaltet rund 40 Maßnahmen vom Bau der Sendlinger Spange bis zur Verlängerung der S7 nach Geretsried. Immer wieder verzögern sich diese Projekte weil die Staatsregierung dafür kein Geld locker macht.

Am 10.2.2026 veröffentlichte der Kreisverband folgende Presseerklärung:

https://www.vcd-ffb-sta.de/wp-content/uploads/2026/02/VCD-PresseerklaerungSPNV_022026-2.pdf

Im Zeichen von Baustellen – der S-Bahn-Fahrplan 2026

Wie gewohnt gilt bei der Bahn ab dem 2. Sonntag im Dezember ein neuer Zugfahrplan und wie so häufig führt er zu keinen großen Neuerungen im 444 Kilometer langen Münchner S-Bahn-Netz. Allerdings erkennt man zwei Trends: Baustellen bringen einiges durcheinander und schwach nachgefragte Züge entfallen auf einigen Abschnitten – meist in den späten Abendstunden (u. a. mehrere Züge jeweils bei der S3 zwischen Maisach-Mammendorf, bei der S4 zwischen Grafrath-Geltendorf, bei der S6 zwischen Starnberg-Tutzing). Dafür werden an anderen Stellen im Netz einige Abschnitte öfter befahren.

Eine große Änderung für alle Fahrgäste aus dem München Westen und damit für die Linien S3, S4, S6 und S8 wird es ab Juni geben: der Halt in Laim stadteinwärts entfällt, weil der Bahnhof für die 2. Stammstrecke umgebaut wird (die DB will den Bahnhof bis 2028 viergleisig bauen, damit später das Umsteigen zwischen den beiden Stammstrecken und der Anschluss zur Straßenbahn möglich wird.) Nur die S5 kann noch stadteinwärts halten – wer also in Laim aus- oder umsteigen muss, muss zuvor in Pasing auf die S5 wechseln.

Größere Baustellen und Tempobeschränkungen auf der Allgäustrecke wirken sich ab Februar auf die S4 aus. Einmal pro Stunde wenden die Züge vorzeitig in Buchenau statt in Geltendorf, dafür fahren die bisher in Grafrath wendenden S-Bahnen weiter bis Geltendorf. Zur Hauptverkehrszeit müssen einige Züge zwischen Buchenau und Geltendorf entfallen. Die S20 pendelt in der Regel nicht mehr auf der S4-Strecke, sondern nur zwischen Höllriegelskreuth und München-Pasing – ausgenommen zwei Züge am Spätnachmittag bis Geltendorf.

Eine andere große Baustelle betrifft das Westkreuz. Die DB errichtet eine Brücke für die S-Bahn-Gleise („Überwerfungsbauwerk“) mit dem Ziel, die beiden Linien S6 und S8 kreuzungsfrei zu führen und damit Verspätungsursachen zu minimieren. Mehrwöchige Sperrungen mit Ersatzverkehr stehen im Juni, August und Oktober/November sowie zusätzlich an einigen Wochenenden an.

Einen Zuwachs verzeichnet unter dem Strich die S8. Um den Takt am Wochenende zu vereinheitlichen, fahren einige zusätzliche Züge bis Herrsching. Der 20-Minuten-Takt von und zum Ammersee startet damit sonntags bereits ab 8:00 Uhr.


Weitere Infos:

https://beg.bahnland-bayern.de/de/aufgaben/planen/fahrplan/fahrplanwechsel

https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktuell/presseinformationen/Fahrplanwechsel-Das-bringt-2026-fuer-Fahrgaeste-der-S-Bahn-Muenchen-13695536


VCD – Aktion -> Freie Gehwege

Der VCD richtet seinen Fokus mit der aktuellen Aktion „Freie Gehwege“ auf die Fußgänger.

Gehwege sind für Menschen da – nicht für Autos. Dennoch werden sie vielerorts, auch in unseren Landkreisen Starnberg und Fürstenfeldbruck, von parkenden Fahrzeugen blockiert.
Damit behindern parkende Autos auf Gehwegen Fußgängerinnen und Fußgänger beim Durchkommen – besonders Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator.

Der VCD ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, enge und gefährliche Gehwegabschnitte über ein Online-Tool zu melden. Die gesammelten Daten werden nach Abschluss der Aktion in einer Online-Karte veröffentlicht, um Risiken sichtbar zu machen, kommunale Verantwortliche zu informieren und den Druck auf Politik und Verwaltung zu erhöhen.

Über ein Online-Formular des ökologischen Verkehrsclubs VCD können Bürgerinnen und Bürger seit dem 20.Oktober Orte eintragen, an denen regelmäßig Fahrzeuge auf dem Gehweg parken und das Durchkommen erschweren. Die gemeldeten Stellen werden auf einer Online-Karte sichtbar gemacht und vom VCD-Kreisverband FFB-STA an die zuständige Kommunen weitergegeben – mit der Aufforderung, Maßnahmen zu prüfen und das Gehwegparken dort zu unterbinden.

Ziel der Aktion ist es, Gehwege wieder sicher und barrierefrei nutzbar zu machen – für Kinder, Ältere, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und alle, die zu Fuß unterwegs sind. Die Aktion unterstützt zentrale Ziele der Verkehrswende wie die Vision Zero, ein aktives Parkraummanagement und die nationale Fußverkehrsstrategie.


Einladung zur Mitgliederversammlung am 10. November 2025

Hiermit laden wir herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein:

  • Am Montag, 10. November 2025 um 19:30 Uhr
  • Im Schützenhaus Gilching, Talhofstraße 22, 82205 Gilching
    Bushaltestelle Gilching, Gymnasium gleich vis-a-vis,
    15 Minuten Fußweg vom S-Bahnhof Neugilching oder Gilching-Argelsried

Schwerpunktthema dieser Mitgliederversammlung wird die Kooperation mit unseren angrenzenden Kreisverbänden sein. Denn die Verkehrsbeziehungen zwischen München und Umland erfordern einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus.

Zunächst wollen wir aber zwei konkrete Beispiele unserer Verkehrswende-Aktivitäten vor Ort vorstellen:

Verkehrsberuhigung Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck
Oliver Lange wird über den beschwerlichen Weg zur Entstehung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Stadt Fürstenfeldbruck berichten.

Eisbären-Walk in Starnberg
Andrea Schmölzer stellt anhand des Eisbären Walks in Starnberg unsere Möglichkeiten neuer Aktionsformen vor.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden (Versammlungsleiter)
  2. Feststellung der fristgerechten Einladung, der Beschlussfähigkeit, sowie Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des letzten Protokolls
  4. Bericht des Vorstandes, des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
  5. Aussprache und Entlastung des Vorstandes
  6. Nachwahl zum Vorstand
  7. Verabschiedung des Haushaltsplans
  8. Kooperation des Kreisverbandes VCD-FFB-STA im VCD:
    mit Arbeitsgruppen, über einen möglichen Regionalverband, als Kreisgruppe(n)?
  9. Anträge und Verschiedenes

Eigene Anträge bringen Sie bitte bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich ein unter dialog@vcd-ffb-sta.de.

Unsere Veranstaltung ist öffentlich und unsere Einladung richtet sich an alle am Thema interessierten Mitmenschen.

Westumfahrung Starnberg weiterhin problematisch für den Radverkehr

Die Westumfahrung Starnberg bleibt weiterhin eine Belastung für den Radverkehr im Landkreis Starnberg. Trotz konzipierter Alternativrouten zeigt sich, dass durch die Westumfahrung Starnberg eine Lücke im Radwegnetz des Landkreises darstellt, die dringend geschlossen werden muss. Die Verbindung zwischen Weßling/Hochstadt und Starnberg ist für den Alltagsverkehr weiterhin von hoher Bedeutung, denn die langwierigen Umwege im offiziellen Radwegnetz machen eine Nutzung umständlich und unattraktiv

Besonders die versetzte Querung bei Mamhofen stellt eine akute Gefahrenquelle dar, die die Sicherheit der Radfahrer erheblich beeinträchtigt. Aber auch die Nord-Süd-Verbindung zwischen Oberbrunn und Hadorf, Richtung Perchting und Andechs, ist durch bauliche Gegebenheiten, den Schwerlastverkehr sowie hohe Geschwindigkeiten auf der Westumfahrung äußerst unangenehm und gefährlich. Adäquate Alternativrouten fehlen, was die Situation zusätzlich verschärft.

Fehlende Radrouten und Gefährdungen an der Westumfahrung Starnberg bei Mamhofen, Kartenquelle: Bayernatlas

Betroffen sind Radfahrer aller Art – vom Alltags- über Freizeit- bis hin zum touristischen Verkehr. Ortskundige berichten von Begegnungen mit Touristen, die an der Westumfahrung strandeten und nicht mehr weiterwussten. Die Problematik tangiert also auch den wirtschaftlich relevanten Tourismussektor im Landkreis.

Um die Sicherheit und Mobilität zu verbessern, fordern wir kurzfristige Maßnahmen im Bereich Mamhofen: Die Einrichtung von Gefahrenschildern, Tempo 60 sowie Piktogrammketten an der versetzten Querung. Mittel- bis langfristig sind baulich getrennte, sichere Radwegverbindungen notwendig, für alle Verbindungen im Bereich Weßling/Hochstadt, Oberbrunn, Starnberg und Perchting, inklusive einer sicheren Querung bei Mamhofen.

Bereits im März 2024 wurde die Westumfahrung Starnberg auf unserer Mitgliederversammlung thematisiert. Zwischenzeitlich haben sich mehrere betroffene Fahrradpendler gemeldet und bestätigen die kritische Lage. Deshalb beginnen wir nun mit der Öffentlichkeitsarbeit und bereiten weiterer Gespräche mit den zuständigen Stellen vor.

Für Betroffene und Interessierte wurde die Kontakt-E-Mail-Adresse mamhofen@vcd-ffb-sta.de eingerichtet, um weitere Erfahrungsberichte zu sammeln. Melden Sie gerne oder teilen Sie Ihre Erfahrungen direkt hier in einem Kommentar.

Am 7. Juli 2025 veröffentlichen wir gemeinsam mit dem ADFC Starnberg die folgende Pressemittelung:

Mehr Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit in der Schöngeisinger Str. in Fürstenfeldbruck

Das Verkehrsforum FFB hat eine Online-Petition gestartet, für mehr Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit in der inneren Schöngeisinger Straße. Wir unterstützen diese Petition, die mit einer möglichst großen Zahl an Unterschriften die Stadt bei weiteren Verkehrsberuhigungs- und Begrünungsmaßnahmen unterstützen möchte, nach dem Motto „Straßenraum ist Lebensraum!“

Das Verkehrsforum FFB will damit auch ein Zeichen setzen gegen die regelmäßigen Anfeindungen gegen diese vom Stadtrat beschlossen Maßnahmen, auch über Beschwerden bei der Regierung von Oberbayern.

Bitte unterstützen Sie deshalb diese Online-Petition, die Sie hier erreichen können:

Es ist geplant, die Unterschriften im Juli an den Oberbürgermeister der Stadt Fürstenfeldbruck zu übergeben.

VCD-Petition für den Erhalt der Familienreservierung

Mit dem am 15.06.2025 in Kraft getretenen Kleinen Fahrplanwechsel hat die Deutsche Bahn (DB) die Familienreservierung im Fernverkehr abgeschafft. Eine vierköpfige Familie muss nun für Hin- und Rückfahrt 44 Euro allein für die Sitzplätze zahlen. Der ökologische Verkehrsclub VCD setzt sich weiter für den Erhalt ein. Seine Petition an den DB-Vorstand wurde bereits mehr als 85.000 Mal unterzeichnet (Stand: 16. Juni, 10:30 Uhr).

Bitte unterstützen auch Sie diese Petition für die Rücknahme dieser unsozialen und nicht zu Ende gedachten Fehlentscheidung!

Die Online-Petition finden Sie hier:

Die Kampagnenseite des VCD Bundesverbandes finden Sie hier:

Kleine Anfrage zu NGOs im Bundestag

Mit einer 551 Fragen umfassenden sogenannten Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hinterfragen CDU und CSU die wertvolle und demokratiefördernde Arbeit unzähliger zivilgesellschaftlicher Organisationen. Sie unterstellen, dass mit staatlichen Geldern parteipolitische Zwecke verfolgt werden würden. Auch wenn der VCD in der Anfrage nicht aufgeführt wird, möchten wir dennoch kurz folgendes erklären:

Der VCD Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg e.V. ist unabhängig und überparteilich. Unser Verein empfängt keine öffentlichen Finanzmittel, sondern finanziert sich ausschließlich über Einnahmen im ideellen Bereich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unser Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und tritt ein, für ein menschen- und umweltverträgliches Verkehrswesen. Unsere Gemeinnützigkeit wurde zuletzt 2024 vom Finanzamt Fürstenfeldbruck geprüft und bestätigt.

Der Einsatz für unseren satzungsgemäßen Vereinszweck macht uns implizit auch politisch, aber nicht parteipolitisch. Des Weiteren verweisen wir auf die Pressemitteilung des Deutschen Naturschutzring (DNR) zur hohen Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland, und empfehlen die aktuelle Campact-Petition zur Angelegenheit zu unterstützen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter dialog@vcd-ffb-sta.de jederzeit und gerne zur Verfügung.

AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

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