Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

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