AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

#Hausflotte FFB: Zwei Informationsabende zum Thema Carsharing von Privat zu Privat

Ein Mitglied der Brucker #Hausflotte lädt zu zwei Informationsabenden in die Fürstenfeldbrucker VHS.

Tanja De Azambuja, Mitglied der Fürstenfeldbrucker #Hausflotte (https://www.carsharing-ffb.de/) und des Brucker Umweltbeirates, lädt zu zwei Informationsabende in die VHS zum Thema Carsharing von Privat zu Privat.
Neben der Möglichkeit Partner für das Carsharing zu finden, gibt es Informationen zu Versicherung, Kosten und mögliche Probleme zum Auto leihen und verleihen

Eintritt ist frei, aber es wird um Anmeldung über die VHS gebeten:

1. Veranstaltung, Montag 18.11.2014, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx6643489af40ae.html

2. Veranstaltung, Donnerstag 21.11.2024, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx664db57d8304b.html

Mobilitätswoche 16.9. bis 22.09.24 in Fürstenfeldbruck – Thema 2024: Shared Public Space

Mobilitätswoche 16.9. bis 22.09.24 in Fürstenfeldbruck – Thema 2024: Shared Public Space

wie seit einigen Jahren üblich, finden auch in diesem Jahr rund um die europäische Mobilitätswoche in der Stadt Fürstenfeldbruck, und im Landkreis Fürstenfeldbruck, viele begleitende Veranstaltungen statt.

1. In der Stadt ist der Auftakt schon etwas früher, nämlich am Wochenende davor und beginnt mit dem Aumühlenfest am 15.9. (Findet bei jedem Wetter statt!)
https://www.stadtbibliothek-fuerstenfeldbruck.de/ffb-stadtbibliothek/web.nsf/id/li_domocsbnma.html

2. zudem gibt es auch schon am 15.09. die ADFC Radltour „ZUR HEIDEBLÜTE INS HASPELMOOR“
10–17 Uhr, Treffpunkt: Schöngeisinger Straße 22


3. Besonders erwähnt sei noch am Mittwoch, den 18.09., der CARSHARING-INFORMATIONSABEND, um 19–20.30 Uhr, Gretl-Bauer-Volkshochschule, Niederbronnerweg 5


4. Zum Abschluss am 22.09. dann den AUTOFREIEN SONNTAG mit vielen Veranstaltungen im gesamten Landkreis:
https://autofreier-sonntag.bayern



Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Stadt finden Sie unter:
https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/gfx/37E5532C6D761A3BC1258B86004858E0/$file/Programm_Mobilit%C3%A4swoche+Autofreier%20Sonntag_F%C3%BCrstenfeldbruck.pdf

Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, dass es damit für StVB eine größere Hürde geben sollte, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Auch können nun einzelne T20-Abschitte zusammengefasst werden in eine durchgängige Tempobeschränkung, wenn diese kurz aufeinander folgen.

Der Bundesrat hat am Ende der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gegeben. Dazu zählt in der nächsten StVO-Änderung das Ziel „Vision Zero“ aufzunehmen.
Und der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird z. B. eine Erleichterung begrüßt, um einen Fußgänger-Überweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen (zügig) anzupassen. Da die VwV den Verwaltungen die Art der Ausführung und Grenzen definiert, wird dies vielleicht der interessanteste Schritt der 3-stufigen Änderung sein.

Bundesrat einigt sich im Vermittlungsausschuss auf Änderung des StVG

Nach längerer Pause/Bedenkzeit einigt sich der Bundesrat doch noch auf die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/046-wissing-sanierungs-und-modernisierungsprogramm.html

Die Änderungen auf die nun geeinigte Fassung im Vermittlungsausschuss zum ersten Entwurf, der vom Bundesrat am 26.11.2023 abgelehnt wurde, sind nur gering.

Es wird nun im StVG zusätzlich die Aspekte Umwelt- und Klimaschutzschutz, städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz genannt. Dies ist nur ein erster Schritt, diese Ziele müssen nun auch in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV zu StVO) aufgenommen bzw. bekräftigt werden. Weiterhin bleibt die Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziel im StVG, wobei, entgegen der üblichen Auslegung der Straßenverkehrsbehörden, hier immer schon alle Verkehrsarten gemeint sind, also auch Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr.

Mit der Änderung sollte es zum Beispiel Städten leichter fallen eigene Busspuren einzurichten, oder Spuren nur für Kfz mit mehreren Passagieren (HOV) freizugeben, wie man es schon aus anderen Ländern kennt.

Gleichzeitig wurde auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz novelliert. Um den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu beschleunigen, wurden vom Kabinett Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will ganze Teilstrecken nicht einfach nur sanieren sondern richtig modernisieren und auf neuste Leittechnik umbauen. Dazu werden einige dieser Strecken für einige Zeit komplett ausfallen müssen. Dazu wurden nun einige Punkte am BSWG geändert, um diese ermöglichen und die Finanzierung zu sichern. Zum Beispiel wird der Bund Teile des Schienenersatzverkehrs (SEV) finanzieren.

Drei Lastenradl zum Ausleihen in Fürstenfeldbruck

Die Stadt Fürstenfeldbruck bietet über das Portal https://www.freie-lastenradl.de (Lastenradl München e.V.) inzwischen ein drittes Lastenrad zum ausleihen an. Stadtbewohnern bietet sich damit ein niederschwelliges Angebot die Räder zu nutzen und auszuprobieren. Eine gute Gelegenheit ein Lastenrad auszuprobieren. Es entstehen übrigens keine Kosten, eine Spende an den Lastenradl München e.V. ist natürlich möglich.

Verteilt über die Stadt gibt es ein Urban Arrow (Niederbronnerweg), ein dreirädriges Babboe Big (Bücherei Aumühle) und als neusten Zugang ein Cube Cargo Dual (Maisacher Straße 121, Sport Becke)

Alle Räder haben elektrische Unterstützung, kinderfreundliche Ausstattung und bei Bedarf Regenschutz. Mit den beiden Longtail könnte man zwei Kinder transportieren, mit dem Dreirad sogar bis zu vier. Das Angebot steht allen Stadtbewohnern zur Verfügung.

Über den oben erwähnten Verein können die Räder aufgerufen und über einen Kalender gebucht werden. Das Rad kann dann an dem gebuchten Tag an der jeweiligen Station abgeholt werden. Auf der Homepage finden sich die Nutzungsbedingungen, eine Datenschutzerklärung und ein spezifisches Ausleihformular. Bei letzterem kann nicht schaden, es vorher mit den persönlichen Daten auszufüllen und mitzubringen. Auch ein kurzer Anruf am Tag vorher um den Zeitpunkt abzuklären wird wohl nicht schaden. Aber das sind schon alle Hürden für bis zu 3 Tage Lastenrad-Nutzung.

Ausprobiert hat der VCD das Urban Arrow, als das Infomaterial und die Plakate für die Sternfahrt 2023 aus München vom ADFC zu holen waren. Nach der Anmeldung über das Portal stand das Rad am vereinbarten Morgen bereit.

Es gab eine kurze, freundliche und kompetente Einführung mit Tipps zur Nutzung, das Ladegerät und die Regenabdeckung als Paket zum mitnehmen. Dauerte etwa 10Minuten, und schon geht es los.

Das geliehene Arrow fährt sich nach kurzer Gewöhnung problemlos, nur bei flotter Kurvenfahrt sollte man bedenken, dass die Schräglagenfreiheit relativ enge Grenzen hat. Obwohl das Rad eigentlich nicht breiter ist als normale Räder, fühlen sich schmale Radwege so an, wie sie sind, eng.

Nach der Fahrt in die Stadt zur ADFC-Geschäftstelle an der Theresienwiese ging es auch gleich wieder nach Bruck zurück, mit kleinen Umweg über Eichenau und Olching um Material loszuwerden. Am nächsten Morgen noch kurz in den östlichen Landkreis. Als das Rad am 2. Tag Mittags wieder am Niederbronnerweg abgestellt wurde, waren problemlose weitere 100km auf dem Tacho.

Siehe auch folgende Presseartikel: