Besser werden ist möglich! S-Bahn und Freistaat müssen jetzt handeln, Landkreise und Kommunen müssen Druck machen

Für die Fahrgäste der Münchner S-Bahn war auch 2025 ein Jahr mit vielen Ärgernissen – Baustellen, Verspätungen und schlechte Informationen sorgten für viel Verdruss.

Weder das neue Stellwerk am Ostbahnhof noch die Einführung der Linie S5 brachten die nötige Zuverlässigkeit. Bei Freistaat und Bahn scheint Ratlosigkeit zu herrschen – Verbesserungen sind nicht in Sicht. Und was macht die Kommunalpolitik?


Der VCD weiß, dass im großen Räderwerk der Eisenbahn vieles nicht von heute auf morgen geht. Aber wir sind überzeugt: Vier Verbesserungen sind möglich und nötig – Landkreise und Kommunen müssen Druck machen:


1. Der Kümmerer muss her – ein Reisendenmanager vor Ort

Die Infos an den Bahnhöfen sind v. a. im nahezu täglichen Störungsfall weder elektronisch noch durch zentrale Ansagen zutreffend und zuverlässig. Mit Personal und verantwortlichen Ansprechpartnern vor Ort muss die Reisendeninformation verlässlich werden. Kümmerer für einzelne Linienäste müssen geschaffen werden, um die Situation aus Sicht der Fahrgäste unmittelbar zu erkennen und zu verbessern.Zum Beispiel auch einen außerplanmäßigen Regionalzug-Halt in Starnberg, wenn die S6 mal wieder vorzeitig gewendet wird. In unseren Landkreisen sind vorzeitige S-Bahn-Wenden – auch bei der S4 und der S8 – viel zu häufig. Gerade, wer weite Wege hat, schaut dann in die Röhre.

2. Längere Züge – Schluss mit dem Sardinenbüchsen-Feeling

Für die Fahrgäste ist es nicht zumutbar auf die neuen S-Bahn-Züge bis Ende des Jahrzehnts zu warten. Jetzt müssen Bahn und Freistaat zusätzliche Züge nach München bringen – gerade auf Strecken ohne dichten Takt braucht es mehr Kapazität. Auch gebrauchte Züge lassen sich einsetzen bzw. für die Münchner Bedingungen nachrüsten.

3. Ein 10-Minuten-Takt nach Germering

Heute endet die Linie S5 meist in Pasing. Wenn sie bis Germering verlängert würde, entstünde zusammen mit der S8 ein 10 Minuten-Takt. Er ist wichtig für die Menschen in den neuen Siedlungen rund um Freiham. Die S5-Züge aus Pasing sollen die wenigen Stationen nach Germering durchfahren. Wir meinen, dies ist kurzfristig zu realisieren.

4. Keine Verzögerungen beim Gleis-Ausbau

Das Geld ist da. Die Beschleunigungsgesetze ebenfalls. Die Milliarden für mehr Kapazität auf der Schiene dürfen nicht nur in die Sanierung fließen. Bund und Freistaat müssen das Schwarze-Peter-Spiel beenden – wie seit vielen Jahren beim verschlafenen S4-Ausbau. Wir fordern die schnelle Beseitigung der Gleis-Engpässe bei S1, S2, S4 und die Nutzung des Nord- und Südrings. Neue Halte wie Poccistraße oder Kolumbusplatz schaffen dort günstige Umsteigemöglichkeiten zur U-Bahn und entlasten die anfällige Stammstrecke.

Mittelfristig benötigt die S-Bahn überall eigene Gleise. Auf der S1 nach Freising, der S2 bis Markt Schwaben, der S4 nach Geltendorf und der S6 nach Tutzing haben Regionalzüge und andere in der Regel Vorfahrt und die S-Bahn das Nachsehen. Andere Metropolen wie Berlin oder Hamburg lassen ihre S-Bahn auf eigenen Gleisen und damit ohne Beeinträchtigungen durch Regional-, Fernverkehrs, oder Güterzüge fahren. Für ein S-Bahn-System wie München mit bald einer Million Fahrgästen am Tag ist dies ebenfalls nötig.

Seit Jahren schiebt der Freistaat ein Ausbauprogramm in der Region vor sich her. In den 90er Jahren versprach beispielsweise der damalige Verkehrsminister Otto Wiesheu, dass in wenigen Jahren der viergleisige Ausbau der S 4 zwischen Pasing und Buchenau stattfinden solle. Danach aber ist rund drei Jahrzehnte nichts passiert außer einem Planungsauftrag für drei Gleise.

Das Ausbauprogramm kann sich sehen lassen, es beinhaltet rund 40 Maßnahmen vom Bau der Sendlinger Spange bis zur Verlängerung der S7 nach Geretsried. Immer wieder verzögern sich diese Projekte weil die Staatsregierung dafür kein Geld locker macht.

Am 10.2.2026 veröffentlichte der Kreisverband folgende Presseerklärung:

https://www.vcd-ffb-sta.de/wp-content/uploads/2026/02/VCD-PresseerklaerungSPNV_022026-2.pdf

Bürgerentscheid und Ratsbegehren in der Stadt Fürstenfeldbruck am 18.01.2026

Die Bürger der Großen Kreisstadt Fürstenfeldbruck sind am Sonntag, 18.01.2026 aufgerufen, sich hinsichtlich der Frage nach dem künftigen Verlauf der B2 zu äußern. Aufgrund des frühen Termins im neuen Jahr wurden, um jedem – sogar trotz Weihnachtsurlaub – die Teilnahme zu ermöglichen, allen Wahlberechtigten unaufgefordert Briefwahlunterlagen zugeschickt, egal ob von den einzelnen Briefwahl oder eine Abstimmung im Wahllokal bevorzugt wird. Damit dürfte wohl sichergestellt sein, dass eine ausreichende Wahlbeteiligung gegeben ist.

Grundsätzlich wird schon seit Jahrzehnten über mögliche B2-Trassen durch die Stadt diskutiert. Es gab Bürgerentscheide 2008 und 2009 über einen dritte Amperquerung. Schon im Jahr 2016 gab es einen Antrag der SPD, die B2 auf die LKW-Route zu verlegen.

Im Mai 2025 wurden im Stadtrat mehrere Entscheidungen zur B2 getroffen, unter anderem hat eine Mehrheit die Verlegung der B2 auf die bestehende LKW-Route entschlossen, dazu eine Machbarkeitsstudie über eine 3. Amperquerung, für eine neue B2 Route.

Der Bürgerentscheid war eine Reaktion auf diesen Beschluss und erreichte mit ausreichend Unterschriften die Zulässigkeit. Dagegen stellte der Stadtrat das Ratsbegehren.

Wer sich dennoch informieren möchte, hat hier mehrere Möglichkeiten. Am Donnerstag, den 08.01.2026 gibt es z.B. um 17:30 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Tenne des Veranstaltungsforums, danach um 19:00 eine Diskussion.

Da die Bürger sich zwischen dem Bürgerbegehren der Bürgerinitiative ‚Verbleib der B2 in der Innenstadt‘ und dem Ratsbegehren der Mehrheit des Stadtrates ‚Verlegung der B2 aus der Innenstadt‘ entscheiden können, gibt es von beiden Seiten jeweils eine Homepage zum Thema.

Zusätzlich besteht über die Brucker Stadtgespräche eine weitere Informationsmöglichkeit – von der die Bürgerinitiative sicherlich weniger begeistert sein dürfte, da hier zwar Neutralität vermittelt werden soll, aber dennoch das Ratsbegehren gestützt wird. https://brucker-stadtgespraeche.de/zukunft-der-b2/

Auch wir als VCD Kreisverband für Fürstenfeldbruck und Starnberg positionieren uns eindeutig für das Ratsbegehren! Denn wenn man hinsichtlich der Steuerung des Straßenverkehrs in der Altstadt als Stadtrat selbst das Ruder in die Hand bekommen will, führt an einer Verlegung der B2 aus der Innenstadt kein Weg vorbei – ganz egal welche Maßnahmen später folgen werden. Nur so ist auch eine Verkehrswende möglich. Wer sich dagegen für eine Verbleib der B2 in der Innenstadt ausspricht, lässt zu, dass ein externes Straßenbauamt die verkehrlichen Dinge in Brucks Wohnzimmer regelt – sicherlich oftmals entgegen der Wünsche der Stadt.

Der aktuelle Bürgerentscheid gegen die Verlegung der B2 begründet dies hauptsächlich damit, eine dritte Amperquerung auf Kosten des Bundes würde mit der Verlegung unrealistisch.

  • Für eine dritte Amperquerung und eine Umfahrung der Brucker Innenstadt wird immer auch ein Tunnel benötigt werden. Eine Realisierung würde damit kürzetens 20, eher aber 40 Jahre dauern. Die Entwicklung der Innenstadt wäre über diesen Zeitraum blockiert.
  • Die Kosten für so eine Lösung wären in anderen Verkehrsprojekten (z. B. S4-Ausbau) besser angelegt.
  • Die aktuelle Schwerlasttrasse mit dem Umweg wirkt positiv, denn entsprechend niedrig ist der Anteil an Schwerlastverkehr (4-5%). Eine kurze Route durch die Stadt würde neuen Verkehr anziehen, auch neuen Schwerlastverkehr.
  • Seit Jahren ist die Situation für Fußgänger und Radfahrer sowohl in der Fürstenfelder-, Oskar-von-Miller-Straße unzulänglich, wie auch auf der Augsburger-, Haupt-und Münchner-Straße. Eine Verlegung der B2 bietet Chancen dieses in naher Zukunft zu verbessern.

Im Zeichen von Baustellen – der S-Bahn-Fahrplan 2026

Wie gewohnt gilt bei der Bahn ab dem 2. Sonntag im Dezember ein neuer Zugfahrplan und wie so häufig führt er zu keinen großen Neuerungen im 444 Kilometer langen Münchner S-Bahn-Netz. Allerdings erkennt man zwei Trends: Baustellen bringen einiges durcheinander und schwach nachgefragte Züge entfallen auf einigen Abschnitten – meist in den späten Abendstunden (u. a. mehrere Züge jeweils bei der S3 zwischen Maisach-Mammendorf, bei der S4 zwischen Grafrath-Geltendorf, bei der S6 zwischen Starnberg-Tutzing). Dafür werden an anderen Stellen im Netz einige Abschnitte öfter befahren.

Eine große Änderung für alle Fahrgäste aus dem München Westen und damit für die Linien S3, S4, S6 und S8 wird es ab Juni geben: der Halt in Laim stadteinwärts entfällt, weil der Bahnhof für die 2. Stammstrecke umgebaut wird (die DB will den Bahnhof bis 2028 viergleisig bauen, damit später das Umsteigen zwischen den beiden Stammstrecken und der Anschluss zur Straßenbahn möglich wird.) Nur die S5 kann noch stadteinwärts halten – wer also in Laim aus- oder umsteigen muss, muss zuvor in Pasing auf die S5 wechseln.

Größere Baustellen und Tempobeschränkungen auf der Allgäustrecke wirken sich ab Februar auf die S4 aus. Einmal pro Stunde wenden die Züge vorzeitig in Buchenau statt in Geltendorf, dafür fahren die bisher in Grafrath wendenden S-Bahnen weiter bis Geltendorf. Zur Hauptverkehrszeit müssen einige Züge zwischen Buchenau und Geltendorf entfallen. Die S20 pendelt in der Regel nicht mehr auf der S4-Strecke, sondern nur zwischen Höllriegelskreuth und München-Pasing – ausgenommen zwei Züge am Spätnachmittag bis Geltendorf.

Eine andere große Baustelle betrifft das Westkreuz. Die DB errichtet eine Brücke für die S-Bahn-Gleise („Überwerfungsbauwerk“) mit dem Ziel, die beiden Linien S6 und S8 kreuzungsfrei zu führen und damit Verspätungsursachen zu minimieren. Mehrwöchige Sperrungen mit Ersatzverkehr stehen im Juni, August und Oktober/November sowie zusätzlich an einigen Wochenenden an.

Einen Zuwachs verzeichnet unter dem Strich die S8. Um den Takt am Wochenende zu vereinheitlichen, fahren einige zusätzliche Züge bis Herrsching. Der 20-Minuten-Takt von und zum Ammersee startet damit sonntags bereits ab 8:00 Uhr.


Weitere Infos:

https://beg.bahnland-bayern.de/de/aufgaben/planen/fahrplan/fahrplanwechsel

https://www.deutschebahn.com/de/presse/presse-regional/pr-muenchen-de/aktuell/presseinformationen/Fahrplanwechsel-Das-bringt-2026-fuer-Fahrgaeste-der-S-Bahn-Muenchen-13695536


VCD – Aktion -> Freie Gehwege

Der VCD richtet seinen Fokus mit der aktuellen Aktion „Freie Gehwege“ auf die Fußgänger.

Gehwege sind für Menschen da – nicht für Autos. Dennoch werden sie vielerorts, auch in unseren Landkreisen Starnberg und Fürstenfeldbruck, von parkenden Fahrzeugen blockiert.
Damit behindern parkende Autos auf Gehwegen Fußgängerinnen und Fußgänger beim Durchkommen – besonders Menschen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Rollator.

Der VCD ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, enge und gefährliche Gehwegabschnitte über ein Online-Tool zu melden. Die gesammelten Daten werden nach Abschluss der Aktion in einer Online-Karte veröffentlicht, um Risiken sichtbar zu machen, kommunale Verantwortliche zu informieren und den Druck auf Politik und Verwaltung zu erhöhen.

Über ein Online-Formular des ökologischen Verkehrsclubs VCD können Bürgerinnen und Bürger seit dem 20.Oktober Orte eintragen, an denen regelmäßig Fahrzeuge auf dem Gehweg parken und das Durchkommen erschweren. Die gemeldeten Stellen werden auf einer Online-Karte sichtbar gemacht und vom VCD-Kreisverband FFB-STA an die zuständige Kommunen weitergegeben – mit der Aufforderung, Maßnahmen zu prüfen und das Gehwegparken dort zu unterbinden.

Ziel der Aktion ist es, Gehwege wieder sicher und barrierefrei nutzbar zu machen – für Kinder, Ältere, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer und alle, die zu Fuß unterwegs sind. Die Aktion unterstützt zentrale Ziele der Verkehrswende wie die Vision Zero, ein aktives Parkraummanagement und die nationale Fußverkehrsstrategie.


AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

#Hausflotte FFB: Zwei Informationsabende zum Thema Carsharing von Privat zu Privat

Ein Mitglied der Brucker #Hausflotte lädt zu zwei Informationsabenden in die Fürstenfeldbrucker VHS.

Tanja De Azambuja, Mitglied der Fürstenfeldbrucker #Hausflotte (https://www.carsharing-ffb.de/) und des Brucker Umweltbeirates, lädt zu zwei Informationsabende in die VHS zum Thema Carsharing von Privat zu Privat.
Neben der Möglichkeit Partner für das Carsharing zu finden, gibt es Informationen zu Versicherung, Kosten und mögliche Probleme zum Auto leihen und verleihen

Eintritt ist frei, aber es wird um Anmeldung über die VHS gebeten:

1. Veranstaltung, Montag 18.11.2014, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx6643489af40ae.html

2. Veranstaltung, Donnerstag 21.11.2024, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx664db57d8304b.html

Mobilitätswoche 16.9. bis 22.09.24 in Fürstenfeldbruck – Thema 2024: Shared Public Space

Mobilitätswoche 16.9. bis 22.09.24 in Fürstenfeldbruck – Thema 2024: Shared Public Space

wie seit einigen Jahren üblich, finden auch in diesem Jahr rund um die europäische Mobilitätswoche in der Stadt Fürstenfeldbruck, und im Landkreis Fürstenfeldbruck, viele begleitende Veranstaltungen statt.

1. In der Stadt ist der Auftakt schon etwas früher, nämlich am Wochenende davor und beginnt mit dem Aumühlenfest am 15.9. (Findet bei jedem Wetter statt!)
https://www.stadtbibliothek-fuerstenfeldbruck.de/ffb-stadtbibliothek/web.nsf/id/li_domocsbnma.html

2. zudem gibt es auch schon am 15.09. die ADFC Radltour „ZUR HEIDEBLÜTE INS HASPELMOOR“
10–17 Uhr, Treffpunkt: Schöngeisinger Straße 22


3. Besonders erwähnt sei noch am Mittwoch, den 18.09., der CARSHARING-INFORMATIONSABEND, um 19–20.30 Uhr, Gretl-Bauer-Volkshochschule, Niederbronnerweg 5


4. Zum Abschluss am 22.09. dann den AUTOFREIEN SONNTAG mit vielen Veranstaltungen im gesamten Landkreis:
https://autofreier-sonntag.bayern



Eine Übersicht der Veranstaltungen in der Stadt finden Sie unter:
https://www.fuerstenfeldbruck.de/ffb/web.nsf/gfx/37E5532C6D761A3BC1258B86004858E0/$file/Programm_Mobilit%C3%A4swoche+Autofreier%20Sonntag_F%C3%BCrstenfeldbruck.pdf

Bundesrat beschließt am 05.07.2024 die Änderung der StVO

Nachfolgend zur Änderung des StVG wurde am 05.07.2024 die StVO geändert. In der Beschlussfassung sind vor allem Änderungen, die dem normalen Verkehrsteilnehmer nicht oder nur indirekt betreffen.

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/24/1046/50.html;jsessionid=B4C48A580D742699FE905F9C236E9618.live241?nn=4352768#top-50

Eine Ausnahme, die sich an die Verkehrsteilnehmer direkt wendet, ist in Anlage 2, zum Verkehrszeichen 240: „gemeinsamer Gemeinsamer Geh- und Radweg“:
Im Gegensatz zur vorherigen Version wird nun auch für dem Radverkehr eine an den Fußverkehr angepasste Geschwindigkeit vorgeschrieben wenn nötig. Der Radverkehr verliert damit die Sonderstellung auf einem gemeinsamen Geh- und Radweg, auch wenn es für rücksichtsvolle Radfahrer schon bisher selbstverständlich war. Dieses bedeutet aber auch, dass es damit für StVB eine größere Hürde geben sollte, die meist wenig sinnvolle gemeinsame Verkehrsführung anzuordnen.

Zu den wichtigen Änderungen gehört die Anpassungen von §45. Als erstes wird damit den Straßenverkehrsbehörden die Ermächtigung für die nun im StVG erweiterten Möglichkeiten des Klima- und Gesundheitsschutz gegeben. Dem Bundesrat war aber wichtig zu betonen, das Anordnungen nicht auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr gehen dürfen, was mit einer entsprechenden Umformulierung erreicht werden soll.
Dazu werden die Ausnahmen in (9) für die Anordnung von Tempo 30 um die „Einrichtungen
für Menschen mit Behinderungen“ erweitert. Auch können nun einzelne T20-Abschitte zusammengefasst werden in eine durchgängige Tempobeschränkung, wenn diese kurz aufeinander folgen.

Der Bundesrat hat am Ende der Beschlussfassung einige wichtige Anmerkungen und Hinweise gegeben. Dazu zählt in der nächsten StVO-Änderung das Ziel „Vision Zero“ aufzunehmen.
Und der Bundesrat möchte den Fußverkehr generell stärken. Es wird z. B. eine Erleichterung begrüßt, um einen Fußgänger-Überweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) einrichten zu können. Dies würde Bayern besonders betreffen, das StMB hat dies aktuell möglichst schwierig gemacht.
Dazu gibt die Bundesrat der Regierung die Aufgabe, die VwV zur StVO entsprechend den Änderungen (zügig) anzupassen. Da die VwV den Verwaltungen die Art der Ausführung und Grenzen definiert, wird dies vielleicht der interessanteste Schritt der 3-stufigen Änderung sein.

Bundesrat einigt sich im Vermittlungsausschuss auf Änderung des StVG

Nach längerer Pause/Bedenkzeit einigt sich der Bundesrat doch noch auf die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2024/046-wissing-sanierungs-und-modernisierungsprogramm.html

Die Änderungen auf die nun geeinigte Fassung im Vermittlungsausschuss zum ersten Entwurf, der vom Bundesrat am 26.11.2023 abgelehnt wurde, sind nur gering.

Es wird nun im StVG zusätzlich die Aspekte Umwelt- und Klimaschutzschutz, städtebauliche Entwicklung sowie Gesundheitsschutz genannt. Dies ist nur ein erster Schritt, diese Ziele müssen nun auch in die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV zu StVO) aufgenommen bzw. bekräftigt werden. Weiterhin bleibt die Leichtigkeit des Verkehrs Hauptziel im StVG, wobei, entgegen der üblichen Auslegung der Straßenverkehrsbehörden, hier immer schon alle Verkehrsarten gemeint sind, also auch Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr.

Mit der Änderung sollte es zum Beispiel Städten leichter fallen eigene Busspuren einzurichten, oder Spuren nur für Kfz mit mehreren Passagieren (HOV) freizugeben, wie man es schon aus anderen Ländern kennt.

Gleichzeitig wurde auch das Bundesschienenwegeausbaugesetz novelliert. Um den Ausbau und die Modernisierung des Schienennetzes zu beschleunigen, wurden vom Kabinett Änderungen vorgeschlagen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) will ganze Teilstrecken nicht einfach nur sanieren sondern richtig modernisieren und auf neuste Leittechnik umbauen. Dazu werden einige dieser Strecken für einige Zeit komplett ausfallen müssen. Dazu wurden nun einige Punkte am BSWG geändert, um diese ermöglichen und die Finanzierung zu sichern. Zum Beispiel wird der Bund Teile des Schienenersatzverkehrs (SEV) finanzieren.

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