Einladung zur Mitgliederversammlung am 10. November 2025

Hiermit laden wir herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein:

  • Am Montag, 10. November 2025 um 19:30 Uhr
  • Im Schützenhaus Gilching, Talhofstraße 22, 82205 Gilching
    Bushaltestelle Gilching, Gymnasium gleich vis-a-vis,
    15 Minuten Fußweg vom S-Bahnhof Neugilching oder Gilching-Argelsried

Schwerpunktthema dieser Mitgliederversammlung wird die Kooperation mit unseren angrenzenden Kreisverbänden sein. Denn die Verkehrsbeziehungen zwischen München und Umland erfordern einen Blick über den eigenen Tellerrand hinaus.

Zunächst wollen wir aber zwei konkrete Beispiele unserer Verkehrswende-Aktivitäten vor Ort vorstellen:

Verkehrsberuhigung Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck
Oliver Lange wird über den beschwerlichen Weg zur Entstehung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs in der Stadt Fürstenfeldbruck berichten.

Eisbären-Walk in Starnberg
Andrea Schmölzer stellt anhand des Eisbären Walks in Starnberg unsere Möglichkeiten neuer Aktionsformen vor.

Tagesordnung der Mitgliederversammlung

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden (Versammlungsleiter)
  2. Feststellung der fristgerechten Einladung, der Beschlussfähigkeit, sowie Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
  3. Genehmigung des letzten Protokolls
  4. Bericht des Vorstandes, des Schatzmeisters und der Kassenprüfer
  5. Aussprache und Entlastung des Vorstandes
  6. Nachwahl zum Vorstand
  7. Verabschiedung des Haushaltsplans
  8. Kooperation des Kreisverbandes VCD-FFB-STA im VCD:
    mit Arbeitsgruppen, über einen möglichen Regionalverband, als Kreisgruppe(n)?
  9. Anträge und Verschiedenes

Eigene Anträge bringen Sie bitte bis eine Woche vor der Versammlung schriftlich ein unter dialog@vcd-ffb-sta.de.

Unsere Veranstaltung ist öffentlich und unsere Einladung richtet sich an alle am Thema interessierten Mitmenschen.

Westumfahrung Starnberg weiterhin problematisch für den Radverkehr

Die Westumfahrung Starnberg bleibt weiterhin eine Belastung für den Radverkehr im Landkreis Starnberg. Trotz konzipierter Alternativrouten zeigt sich, dass durch die Westumfahrung Starnberg eine Lücke im Radwegnetz des Landkreises darstellt, die dringend geschlossen werden muss. Die Verbindung zwischen Weßling/Hochstadt und Starnberg ist für den Alltagsverkehr weiterhin von hoher Bedeutung, denn die langwierigen Umwege im offiziellen Radwegnetz machen eine Nutzung umständlich und unattraktiv

Besonders die versetzte Querung bei Mamhofen stellt eine akute Gefahrenquelle dar, die die Sicherheit der Radfahrer erheblich beeinträchtigt. Aber auch die Nord-Süd-Verbindung zwischen Oberbrunn und Hadorf, Richtung Perchting und Andechs, ist durch bauliche Gegebenheiten, den Schwerlastverkehr sowie hohe Geschwindigkeiten auf der Westumfahrung äußerst unangenehm und gefährlich. Adäquate Alternativrouten fehlen, was die Situation zusätzlich verschärft.

Fehlende Radrouten und Gefährdungen an der Westumfahrung Starnberg bei Mamhofen, Kartenquelle: Bayernatlas

Betroffen sind Radfahrer aller Art – vom Alltags- über Freizeit- bis hin zum touristischen Verkehr. Ortskundige berichten von Begegnungen mit Touristen, die an der Westumfahrung strandeten und nicht mehr weiterwussten. Die Problematik tangiert also auch den wirtschaftlich relevanten Tourismussektor im Landkreis.

Um die Sicherheit und Mobilität zu verbessern, fordern wir kurzfristige Maßnahmen im Bereich Mamhofen: Die Einrichtung von Gefahrenschildern, Tempo 60 sowie Piktogrammketten an der versetzten Querung. Mittel- bis langfristig sind baulich getrennte, sichere Radwegverbindungen notwendig, für alle Verbindungen im Bereich Weßling/Hochstadt, Oberbrunn, Starnberg und Perchting, inklusive einer sicheren Querung bei Mamhofen.

Bereits im März 2024 wurde die Westumfahrung Starnberg auf unserer Mitgliederversammlung thematisiert. Zwischenzeitlich haben sich mehrere betroffene Fahrradpendler gemeldet und bestätigen die kritische Lage. Deshalb beginnen wir nun mit der Öffentlichkeitsarbeit und bereiten weiterer Gespräche mit den zuständigen Stellen vor.

Für Betroffene und Interessierte wurde die Kontakt-E-Mail-Adresse mamhofen@vcd-ffb-sta.de eingerichtet, um weitere Erfahrungsberichte zu sammeln. Melden Sie gerne oder teilen Sie Ihre Erfahrungen direkt hier in einem Kommentar.

Am 7. Juli 2025 veröffentlichen wir gemeinsam mit dem ADFC Starnberg die folgende Pressemittelung:

Mehr Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit in der Schöngeisinger Str. in Fürstenfeldbruck

Das Verkehrsforum FFB hat eine Online-Petition gestartet, für mehr Aufenthaltsqualität und Verkehrssicherheit in der inneren Schöngeisinger Straße. Wir unterstützen diese Petition, die mit einer möglichst großen Zahl an Unterschriften die Stadt bei weiteren Verkehrsberuhigungs- und Begrünungsmaßnahmen unterstützen möchte, nach dem Motto „Straßenraum ist Lebensraum!“

Das Verkehrsforum FFB will damit auch ein Zeichen setzen gegen die regelmäßigen Anfeindungen gegen diese vom Stadtrat beschlossen Maßnahmen, auch über Beschwerden bei der Regierung von Oberbayern.

Bitte unterstützen Sie deshalb diese Online-Petition, die Sie hier erreichen können:

Es ist geplant, die Unterschriften im Juli an den Oberbürgermeister der Stadt Fürstenfeldbruck zu übergeben.

VCD-Petition für den Erhalt der Familienreservierung

Mit dem am 15.06.2025 in Kraft getretenen Kleinen Fahrplanwechsel hat die Deutsche Bahn (DB) die Familienreservierung im Fernverkehr abgeschafft. Eine vierköpfige Familie muss nun für Hin- und Rückfahrt 44 Euro allein für die Sitzplätze zahlen. Der ökologische Verkehrsclub VCD setzt sich weiter für den Erhalt ein. Seine Petition an den DB-Vorstand wurde bereits mehr als 85.000 Mal unterzeichnet (Stand: 16. Juni, 10:30 Uhr).

Bitte unterstützen auch Sie diese Petition für die Rücknahme dieser unsozialen und nicht zu Ende gedachten Fehlentscheidung!

Die Online-Petition finden Sie hier:

Die Kampagnenseite des VCD Bundesverbandes finden Sie hier:

Kleine Anfrage zu NGOs im Bundestag

Mit einer 551 Fragen umfassenden sogenannten Kleinen Anfrage an die Bundesregierung hinterfragen CDU und CSU die wertvolle und demokratiefördernde Arbeit unzähliger zivilgesellschaftlicher Organisationen. Sie unterstellen, dass mit staatlichen Geldern parteipolitische Zwecke verfolgt werden würden. Auch wenn der VCD in der Anfrage nicht aufgeführt wird, möchten wir dennoch kurz folgendes erklären:

Der VCD Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg e.V. ist unabhängig und überparteilich. Unser Verein empfängt keine öffentlichen Finanzmittel, sondern finanziert sich ausschließlich über Einnahmen im ideellen Bereich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unser Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und tritt ein, für ein menschen- und umweltverträgliches Verkehrswesen. Unsere Gemeinnützigkeit wurde zuletzt 2024 vom Finanzamt Fürstenfeldbruck geprüft und bestätigt.

Der Einsatz für unseren satzungsgemäßen Vereinszweck macht uns implizit auch politisch, aber nicht parteipolitisch. Des Weiteren verweisen wir auf die Pressemitteilung des Deutschen Naturschutzring (DNR) zur hohen Bedeutung des zivilgesellschaftlichen Engagements in Deutschland, und empfehlen die aktuelle Campact-Petition zur Angelegenheit zu unterstützen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen unter dialog@vcd-ffb-sta.de jederzeit und gerne zur Verfügung.

Stellungnahme zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße, Fürstenfeldbruck

Wir wurden um eine Stellungnahme zum Verkehrsversuch mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck / Buchenau gebeten.

In Kürze:

  • Der VCD Kreisverband FFB-STA e.V. begrüßt die vom Stadtrat 2020 beschlossenen Leitziele und die in dem im Jahr 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Fürstenfeldbruck (VEP) festgelegten konkreten Maßnahmen.
  • Der im Einklang mit dem VEP eingerichtete 400m lange verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (vbGb) in der Schöngeisinger Straße wird vom VCD von Anfang an interessiert beobachtet und begleitet.
  • Die verminderte Geschwindigkeit macht auch Außengastronomie attraktiver durch weniger Verkehrslärm. Insgesamt erwartet der VCD positive Auswirkungen auf das Stadtleben, den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt.
  • Maßnahmen wie Parklets, Pflanzkübel oder Bäume im verkehrsberuhigten Bereichen werden von unserem Kreisverband befürwortet, um alle Fahrzeugführer, auch Radfahrer, auf die besondere Situation aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.
  • Wir sehen durch diese Maßnahme hauptsächlich den Fußverkehr gestärkt, trotzdem profitieren auch Radfahrer direkt davon.
  • Eine besondere Gefährdung von Radfahrern im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auf der Schöngeisinger Straße durch Parklets schließt der VCD aus, und ist sich sicher, dass die positiven Eigenschaften dieser Parklets für Radfahrer überwiegen.

Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier:

Matinee und Filmgespräch am 9. Februar 2025 in Gauting

Das Umweltnetzwerk Gauting lädt herzlich ein zur Matinee mit Filmgespräch und präsentiert:

PURPOSE. A wellbeing Economies Film

Ein Film von Martin Oetting über eine neue Art, Wirtschaft zu denken.

Im Breitwand Kino Gauting am Sonntag, 9. Februar 2025 um 11 Uhr.

Zu Gast sind Günter Schorn, Vorsitzender der Kreisgruppe Starnberg des Bund Natur Naturschutz in Bayern e.V. und Christoph Winkelkötter, Vorsitzender der Regionalagentur gwt Starnberg GmbH.

Als besonderes Highlight wird auch der Regisseur Martin Oetting per Videoschaltung an der Veranstaltung teilnehmen.

Karten und weitere Informationen erhalten Sie direkt im Breitwand Kino Gauting, siehe PURPOSE. A wellbeing Economies Film

Vorab hier der offizielle Trailer, ein Blick hinter die Kulissen (bisher beides leider bisher nur in englischer Sprache verfügbar) und eine Filmkritik zur Deutschland Premiere am 25. November 2024 in Berlin:

Verwaltungsvorschrift zur neuen StVO im Kabinett beschlossen

Die Verwaltungsvorschrift zum neuen Verkehrsrecht, die der Verwaltung als Handlungsorientierung dient, hat ihre erste Hürde genommen, wurde in der Bundesregierung beschlossen und wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der ihr noch zustimmen muss.

Wir befinden uns noch in Prüfung, aber die Berücksichtigung von Umwelt-, Gesundheits- und städtebaulichen Aspekten des neuen Verkehrsrechts rückt in greifbare Nähe.

Hier die Pressemeldung aus dem Bundesverkehrsministerium:

Stadt Starnberg hebt die Sperrung der 52 Rad- und Fußwege wieder auf

Den Beschluss zur winterlichen Sperrung von 52 beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwegen im Stadtgebiet Starnberg, der im Februar 2024 wohl unter hohem Druck der Haushaltsberatungen gefasst wurde, hat der Starnberger Haupt- und Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung wieder aufgehoben. Zurecht, denn das Presseecho und die Proteste aus der Bürgerschaft waren enorm. Hier ein Überblick:

Wir haben uns per Email ebenfalls zum Sachverhalt geäußert:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Starnberger Haupt- und Finanzausschusses,

da auch bei uns Beschwerden zur winterlichen Sperrung der beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege in der Stadt Starnberg eingegangen sind, möchten wir uns anlässlich der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auch noch zur Sache äußern.

Wir alle wissen um die Verkehrsprobleme in der Stadt Starnberg. Die städtebauliche Bededeutung der davon meist unabhängigen, beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege, mit denen sich diesen Verkehrsproblemen ohne Auto in sehr angenehmer Weise ausweichen lässt, scheinen demgegenüber noch stark unterschätzt zu werden. Möglicherweise verleitet der geringe Platzbedarf des Rad- und Fußverkehrs zu der irrigen Annahme, dass es sich um weniger relevante Verkehrsarten handeln könnte. Die Definition dieser beschränkt-öffentlichen Wege im deutschen Straßen- und Wegerecht als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, manifestiert diese Fehleinschätzung bedauerlicherweise aus reiner Kfz-Perspektive. 

Tatsächlich ist es aber so, dass diese Wege für eine Alltagsmobilität ohne Auto von außerordentlich hoher Bedeutung sind. So führt zum Beispiel die Sperrung des Fernbergwegs dazu, dass Schulkinder auf ihrem Schulweg auf die Ottostraße ohne Bürgersteig ausweichen müssen. Und das im Winter bei beengten Straßenverhältnissen und möglicherweise rutschiger Fahrbahn. Diese Sperrung ist mit dem Schutz der Gesundheit im neuen Straßenverkehrsrecht unseres Erachtens nicht vereinbar. Eine weitere Sperrung, die des Siebenquellenwegs zwischen der Siedlung an der Ottostraße und den Supermärkten an der Weilheimer Straße, schneidet einen ganzen Ortsteil von der Versorgung ab. Hier existiert überhaupt keine Alternative für Menschen ohne Auto. Und die gibt es auch im Landkreis Starnberg, wie wir in einer Umfrage anlässlich der AGFK-Rezertifizierung des Landkreises Starnberg als Fahrrad-freundliche Kommune, feststellten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass jeder Weg, der zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, ein Auto weniger auf den überlasteten Starnberger Straßen bedeutet. Diese Wege sind städtebaulich deshalb so wertvoll, weil sie die Starnberger Straßen entlasten, und damit allen Verkehrsteilnehmer:innen dienen. 

Ursächlich für die Sperrungen waren wohl finanzielle Abwägungen in den letzten Haushaltsberatungen. Wir bezweifel, dass sich mit der Sperrung tatsächlich Geld sparen lässt. Zunächst werden die Sperrungen in der Bürgerschaft nicht akzeptiert, das heißt alle Sperrungen müssen regelmäßig kontrolliert und wiederhergestellt werden. Streng genommen müssten auch Umleitungen und Ausweichrouten ausgeschildert und mindestens für Fußgänger abgesichert werden, z.B. auf der Ottostraße. Außerdem werden die Winterschäden bei nicht gepflegten Wegen umfangreicher ausfallen als bei geräumten und genutzten Wegen. Man denke nur an die wochenlange Sperrung des Siebenquellenweges nach dem Starkregenereignis im Mai diesen Jahres. Hier könnte man hinter der winterlichen Sperrung auch den erste Schritt hin zur Aufgabe einzelner Wege vermuten, und die wäre städtebaulich fatal.

Deshalb bitten wir aus den genannten städtebaulichen und verkehrsrechtlichen Gründen, den Beschluss zur Sperrung der beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radwege in Starnberg aufzuheben und die Wege dauerhaft wieder zu öffnen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Wegverbindungen für den Rad- und Fußverkehr, würden wir sogar dafür plädieren die Räumpflichten durch die Stadt zu übernehmen. Entscheidend ist für uns aber primär die schnellsmögliche Öffnung der gesperrten Rad- und Fußwege, worum wir hiermit herzlich ersuchen.

Mit der Bitte um Weiterleitung der Nachricht an die Stadträte Katja Fohrmann und Stefan Kandler, deren Emailadressen nicht veröffentlicht sind, sowie an alle Vertretungen in der heutigen Sitzung.

Freundliche Grüße
Heinrich Moser
Vorstand

Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2024 räumte Bürgermeister Janik einen Fehler ein und entschuldigt sich beim Stadtrat für einige Formulierungen gegenüber der Presse und gegenüber der Bürgerschaft, dass man sich unter dem Eindruck der harten und langen Haushaltssitzung im Februar 2024 zu dem Beschluss zur Sperrung der Wege habe hinreißen lassen.

Er bat auch darum, nicht die Bauhofmitarbeiter:innen vor Ort anzugehen, sie führen nur aus und sind nicht der Adressat für Kritik. Die hat das Rathaus sowieso erreicht.

Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhaltete dann auch die Aufhebung des Beschlusses zur Sperrung der Fuß- und Radwege und die Übernahme der Räumpflicht im Winter 2024/25 durch die Stadt Starnberg. Für die zukünftige Behandlung der Räumpflicht hat die Verwaltung den Auftrag erhalten ein Konzept zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Das ist doch mal ein gutes Ende einer missglückten Sparmaßnahme! Bürgermeister Janik hat Größe gezeigt, sich entschuldigt und den Fehler korrigiert. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten gelernt haben, dass diese Fuß- und Radwege abseits der Straßen einen unschätzbaren städtebaulichen Wert darstellen und mit jeder Nutzung ganz nebenbei die überlasteten Straßen in der Stadt Starnberg entlasten.

Kind in Starnberg bei Fußgänger-Grün von SUV überfahren und schwer verletzt

Am Dienstag, den 6. November 2024 querte ein zweijähriges Mädchen gemeinsam mit seiner Mutter die B2 an der (grünen) Ampel vor dem Tutzinger Hofplatz in Starnberg. Der Lenker eines BMW X7, der wegen Rückstaus vor der Fußgängerfurt stand, sah das Laufrad fahrende Kind vor der hohen Front seines SUVs mutmaßlich nicht und überfuhr es. Die Presse berichtet folgendermaßen:

Wir sind entsetzt, vor allem über den Unfallhergang an dieser stadtbekannt gefährlichen Stelle. Unser Gedanken sind bei dem Kind und seiner Familie, und wir wünschen eine rasche Genesung!

Gleichzeitig fragen wir uns, warum weder die Verkehrsbehörden der Stadt, noch im Landratsamt oder im staatlichen Bauamt trotz mehrfacher Beschwerden der Bürgerschaft diese Gefahrenstelle längst entschärft haben.

Hier ein Kommentar von Andrea Schmölzer, Beisitzerin im VCD Kreisvorstand und Mitglied der STAgenda Gruppe:

Mein Mitgefühl mit den Eltern und alle guten Wünsche für das Kind! Ich laufe fast täglich über diese Kreuzung, sie ist seit Jahren ein Problem. Vor ca. 4 Jahren wurde eine 11-Jährige – auch bei Fußgänger-Grün – von einem LKW überfahren. Schon damals habe ich mich für eine Verbesserung eingesetzt: Warum lässt das Staatliche Bauamt eine zweispurige Straße genau an/hinter einem der wichtigsten Fußgängerüberwege in dieser Stadt auf 1 Spur zusammenlaufen? Genau das verleitet Autofahrer.innen oft zu kleinen Wettrennen: Wer schafft es noch, hier einzufädeln / zu überholen, und (zu) viele fahren – verbotener Weise – in die verstopfte Kreuzung ein. Die Lösung wäre einfach: Eine Rechtsabbieger-Spur beim Sport Lier, und damit führt nur eine Spur weiter in Richtung Weilheim: Der Verkehr fließt rechtzeitig ab, bevor die Fußgänger grün haben. Das hatte ich damals vorgeschlagen. Die Antwort des Staatl. Bauamts: Das führt evt. zu Rückstaus vorher. Die “Lösung” war diese Kamera, die mal funktioniert, oft aber nicht. Das Grundproblem, den Zusammenfluß zweier Spuren auf eine mitten im Kreuzungsraum, löst sie auf jeden Fall nicht.

Dass die Polizei in so einer Situation (auch) die Fußgänger zur Rücksicht mahnt, spricht Bände. Mir wär lieber, sie würden sich zu Stoßzeiten dorthin stellen. Dass die Gesetzgebung dem Fahrzeug in so einer Situation bei Fußgänger-Grün Vorrang gibt, finde ich menschenverachtend!

Wie viele Menschen müssen hier noch unter die Räder, bis das Staatliche Bauamt, der Landrat und Stadträte hier endlich eine Lösung schaffen, die funktioniert?

Dem schließen wir uns vollumfänglich an! Das neue Straßenverkehrsrecht räumt der Verkehrssicherheit nun endlich eine höhere Bedeutung ein. Somit muss die Stadt Starnberg Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden beim Staatlichen Bauamt einfordern.

Daher fordern wir eine rasche und wirksame Lösung dieser Gefahrenstelle: Die Weiterführung der B2 auf einer Spur VOR der Einmündung der Hahnfelderstraße, zum Beispiel indem man die rechte der drei Kfz-Spuren der Münchner Straße als reine Abbiegespur nach rechts markiert. Im Zuge der geplanten Sanierung der B2 innerorts kann man so vor dem Tutzinger-Hof-Platz viel Fläche gewinnen, um sie zugunsten von Fußgänger. und Radfahrer.innen neu zu verteilen. So können wir die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.innen an dieser stark frequentierten Kreuzung maßgeblich verbessern.

Mit dem neuem Verkehrsrecht wurde der „Schutz der Gesundheit“ dem Kriterium „Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs“ gleichgestellt. Diesen Schutz sollten Menschen insbesondere in Stadtzentren – wie hier in Starnberg – genießen. Schließlich ist eine lebenswerte Stadt ist eine Stadt, in der sich Kinder sicher und frei bewegen können: Mobilität für Menschen.

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