AGFK Fachgespräch in Rahmen der Messe f.re.e in München

Am Donnerstag, 20.02.25 fand, unter Teilnahme von Minister Bernreiter, auf dem Münchner Messegelände ein Fachgespräch der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) statt.

Das bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr fasst den Termin auf seinen Sozial-Media-Plattformen wie folgt zusammen:

„Bayern setzt aufs Fahrrad! Bis 2030 sollen 1.500 km neue Radwege entstehen, um die Mobilität nachhaltig zu fördern. Verkehrsminister Christian Bernreiter hat wichtige Leitfäden dazu bei der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK) auf der Messe f.re.e in München vorgestellt und sich mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) Landesverband Bayern e.V. ausgetauscht.

„Die Stärkung des Radverkehrs in Bayern ist mir ein besonderes Anliegen“, so Bernreiter. „Aktuell entstehen fünf Leitfäden, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Radwegen zu unterstützen. Die drei zu Ingenieurleistungen, dem Betriebsdienst auf Radverkehrsanlagen und zu Vereinbarungen zum gemeinschaftlichen Radwegebau sind bereits fertig. Sie enthalten wertvolle Hinweise und Empfehlungen für Radwegprojekte und sogar Musterverträge, die einfach individuell angepasst werden können!“

  • Die AGFK ist der wichtigste Partner des Verkehrsministeriums bei der Radverkehrsförderung in Bayern auf kommunaler Ebene.
  • Seit 2023 steht den Kommunen die neue Zentralstelle Radverkehr an der Landesbaudirektion für alle Fragen zur Verfügung.
  • An den Staatlichen Bauämtern Freising und Nürnberg wurden 2024 extra eigene Abteilungen „Radwegebau“ eingerichtet.
  • Der Freistaat hat in den letzten fünf Jahren über 200 Mio. Euro in den Radwegebau an Bundes- und Staatsstraßen investiert.
  • Insgesamt sollen 1.500 km neue Radwegen von 2022 bis 2030 gemeinsam mit den Kommunen entstehen.
  • Wir liegen voll auf Kurs: 2023 wurden 245 km neue Radwege in Bayern gebaut oder gefördert.“

Soweit der offizielle Wortlaut aus dem bayerischen Staatsministerium.

Das Fachgespräch der AGFK zwischen Herrn Bernreiter und Herrn Niedergesäß (AGFK-Vorsitzender), moderiert von Frau Christina Wolf vom Bayerischen Rundfunk, dauerte wegen Bernreiters eng gestecktem Zeitplan nur eine Stunde. Also viel zu wenig Zeit für einen echten Austausch des Fachpublikums (überwiegend aus den AGFK-Mitgliedskommunen) mit Herrn Bernreiter und seinem Ministerialdirektor. 

Fest steht nur, man steht zu den geringen Zielen aus dem bayerischen Radgesetz und der geringen Ausstattung mit Fördermitteln. Mehr ist also nicht drin, allen Bekundungen zur „Stärkung des Radverkehrs in Bayern“ zum Trotz.

Und beim Radgesetz sollte bitte nicht vergessen werden, dass dies Folge des erfolgreichen Volksbegehrens „Radentscheid Bayern“ ist, dessen Übernahme von der bayerischen Staatsregierung damals abgelehnt wurde (der bayerischen Verwaltungsgerichtshof durfte dies Mitte 2023 verkünden). Hier hatte das Ministerium ein eigenes, deutlich abgeschwächtes und wenig ambitioniertes Gesetz nachgeschoben und in Kraft gesetzt (90 m Radweg pro Jahr und Gemeinde!)  – ohne Abstimmung mit den Initiatoren und Unterstützern des Radentscheids.

Andernorts verkündete Innenminister Joachim Herrmann am gleichen Tag die Nachricht, wonach es im letzten Jahr in Bayern weniger Verkehrsunfälle und weniger Tote gab – allerdings nicht bei den Fahrradfahrern, ganz im Gegenteil!

Bundesverkehrsministerium veröffentlicht Fußverkehrsstrategie

Erste Ankündigen gab es schon länger, den Fußverkehr bei der Gesetzgebung und in der Gestaltung des Verkehrsraumes mehr in den Focus zu rücken. Nachdem in den 2024 geänderten StVG und der StVO erste Hinweise zu finden sind, finden sich dazu auch Änderungen für den Fußverkehr im aktuellen Entwurf der VwV zur StVO.

So wurde zum Beispiel in der StVO der Text zum Verkehrszeichen 240, gemeinsamer Geh- und Radweg, in der Anlage 2 zu StVO §41 geändert. Nun ist die Rücksichtnahme der Radfahrer auf den Fußverkehr explizit erwähnt.

Link zur Pressemeldung des BMDV:

https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2025/010-wissing-fussverkehr-in-der-alltagsmobilitaet.html

Die Hauptpunkte der neuen Fußverkehrsstrategie:

  • Anerkennung des Fußverkehrs als gleichwertige und -berechtigte Verkehrsart,
  • Erhöhung der Verkehrssicherheit und signifikante Reduzierung von Unfällen,
  • Steigerung der Lebensqualität durch attraktivere Fußverkehrsangebote und bessere Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum,
  • Förderung des Klima- und Umweltschutzes, insbesondere durch die Steigerung des Fußverkehrsanteils bis 2030,
  • Förderung der Gesundheit und Lebensqualität der Bevölkerung durch aktive Mobilität,
  • Sicherstellung barrierefreier Mobilität für alle, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen.


Wichtig wäre nun den geschriebenen Worten Taten folgen zu lassen, vor allem den Kommunen Klarheit und die Werkzeuge zu geben. Die gemeinsame Führung von Fuß- und Radverkehr ist in den entsprechenden Regelwerken schon lange nur ein Notbehelf wenn genügend Platz für die Verkehrsfläche vorhanden ist, trotzdem ist dies gerade in Bayern und auch in unserem Landkreisen die Regel, in den meisten Fällen nur mit Mindestmaß, und nicht die Ausnahme. Innerorts sollten Straßen von außen nach innen geplant werden.

Stellungnahme zum verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße, Fürstenfeldbruck

Wir wurden um eine Stellungnahme zum Verkehrsversuch mit dem verkehrsberuhigten Geschäftsbereich in der Schöngeisinger Straße in Fürstenfeldbruck / Buchenau gebeten.

In Kürze:

  • Der VCD Kreisverband FFB-STA e.V. begrüßt die vom Stadtrat 2020 beschlossenen Leitziele und die in dem im Jahr 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Fürstenfeldbruck (VEP) festgelegten konkreten Maßnahmen.
  • Der im Einklang mit dem VEP eingerichtete 400m lange verkehrsberuhigte Geschäftsbereich (vbGb) in der Schöngeisinger Straße wird vom VCD von Anfang an interessiert beobachtet und begleitet.
  • Die verminderte Geschwindigkeit macht auch Außengastronomie attraktiver durch weniger Verkehrslärm. Insgesamt erwartet der VCD positive Auswirkungen auf das Stadtleben, den Einzelhandel und die Gastronomie in der Innenstadt.
  • Maßnahmen wie Parklets, Pflanzkübel oder Bäume im verkehrsberuhigten Bereichen werden von unserem Kreisverband befürwortet, um alle Fahrzeugführer, auch Radfahrer, auf die besondere Situation aufmerksam zu machen und zu sensibilisieren.
  • Wir sehen durch diese Maßnahme hauptsächlich den Fußverkehr gestärkt, trotzdem profitieren auch Radfahrer direkt davon.
  • Eine besondere Gefährdung von Radfahrern im verkehrsberuhigten Geschäftsbereich auf der Schöngeisinger Straße durch Parklets schließt der VCD aus, und ist sich sicher, dass die positiven Eigenschaften dieser Parklets für Radfahrer überwiegen.

Die detaillierte Stellungnahme finden Sie hier:

Matinee und Filmgespräch am 9. Februar 2025 in Gauting

Das Umweltnetzwerk Gauting lädt herzlich ein zur Matinee mit Filmgespräch und präsentiert:

PURPOSE. A wellbeing Economies Film

Ein Film von Martin Oetting über eine neue Art, Wirtschaft zu denken.

Im Breitwand Kino Gauting am Sonntag, 9. Februar 2025 um 11 Uhr.

Zu Gast sind Günter Schorn, Vorsitzender der Kreisgruppe Starnberg des Bund Natur Naturschutz in Bayern e.V. und Christoph Winkelkötter, Vorsitzender der Regionalagentur gwt Starnberg GmbH.

Als besonderes Highlight wird auch der Regisseur Martin Oetting per Videoschaltung an der Veranstaltung teilnehmen.

Karten und weitere Informationen erhalten Sie direkt im Breitwand Kino Gauting, siehe PURPOSE. A wellbeing Economies Film

Vorab hier der offizielle Trailer, ein Blick hinter die Kulissen (bisher beides leider bisher nur in englischer Sprache verfügbar) und eine Filmkritik zur Deutschland Premiere am 25. November 2024 in Berlin: