Stadt Starnberg hebt die Sperrung der 52 Rad- und Fußwege wieder auf

Den Beschluss zur winterlichen Sperrung von 52 beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwegen im Stadtgebiet Starnberg, der im Februar 2024 wohl unter hohem Druck der Haushaltsberatungen gefasst wurde, hat der Starnberger Haupt- und Finanzausschuss in seiner heutigen Sitzung wieder aufgehoben. Zurecht, denn das Presseecho und die Proteste aus der Bürgerschaft waren enorm. Hier ein Überblick:

Wir haben uns per Email ebenfalls zum Sachverhalt geäußert:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Starnberger Haupt- und Finanzausschusses,

da auch bei uns Beschwerden zur winterlichen Sperrung der beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege in der Stadt Starnberg eingegangen sind, möchten wir uns anlässlich der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses auch noch zur Sache äußern.

Wir alle wissen um die Verkehrsprobleme in der Stadt Starnberg. Die städtebauliche Bededeutung der davon meist unabhängigen, beschränkt-öffentlichen Rad- und Fußwege, mit denen sich diesen Verkehrsproblemen ohne Auto in sehr angenehmer Weise ausweichen lässt, scheinen demgegenüber noch stark unterschätzt zu werden. Möglicherweise verleitet der geringe Platzbedarf des Rad- und Fußverkehrs zu der irrigen Annahme, dass es sich um weniger relevante Verkehrsarten handeln könnte. Die Definition dieser beschränkt-öffentlichen Wege im deutschen Straßen- und Wegerecht als öffentlich gewidmete Verkehrsflächen mit untergeordneter Verkehrsbedeutung, manifestiert diese Fehleinschätzung bedauerlicherweise aus reiner Kfz-Perspektive. 

Tatsächlich ist es aber so, dass diese Wege für eine Alltagsmobilität ohne Auto von außerordentlich hoher Bedeutung sind. So führt zum Beispiel die Sperrung des Fernbergwegs dazu, dass Schulkinder auf ihrem Schulweg auf die Ottostraße ohne Bürgersteig ausweichen müssen. Und das im Winter bei beengten Straßenverhältnissen und möglicherweise rutschiger Fahrbahn. Diese Sperrung ist mit dem Schutz der Gesundheit im neuen Straßenverkehrsrecht unseres Erachtens nicht vereinbar. Eine weitere Sperrung, die des Siebenquellenwegs zwischen der Siedlung an der Ottostraße und den Supermärkten an der Weilheimer Straße, schneidet einen ganzen Ortsteil von der Versorgung ab. Hier existiert überhaupt keine Alternative für Menschen ohne Auto. Und die gibt es auch im Landkreis Starnberg, wie wir in einer Umfrage anlässlich der AGFK-Rezertifizierung des Landkreises Starnberg als Fahrrad-freundliche Kommune, feststellten.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch zu erwähnen, dass jeder Weg, der zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden kann, ein Auto weniger auf den überlasteten Starnberger Straßen bedeutet. Diese Wege sind städtebaulich deshalb so wertvoll, weil sie die Starnberger Straßen entlasten, und damit allen Verkehrsteilnehmer:innen dienen. 

Ursächlich für die Sperrungen waren wohl finanzielle Abwägungen in den letzten Haushaltsberatungen. Wir bezweifel, dass sich mit der Sperrung tatsächlich Geld sparen lässt. Zunächst werden die Sperrungen in der Bürgerschaft nicht akzeptiert, das heißt alle Sperrungen müssen regelmäßig kontrolliert und wiederhergestellt werden. Streng genommen müssten auch Umleitungen und Ausweichrouten ausgeschildert und mindestens für Fußgänger abgesichert werden, z.B. auf der Ottostraße. Außerdem werden die Winterschäden bei nicht gepflegten Wegen umfangreicher ausfallen als bei geräumten und genutzten Wegen. Man denke nur an die wochenlange Sperrung des Siebenquellenweges nach dem Starkregenereignis im Mai diesen Jahres. Hier könnte man hinter der winterlichen Sperrung auch den erste Schritt hin zur Aufgabe einzelner Wege vermuten, und die wäre städtebaulich fatal.

Deshalb bitten wir aus den genannten städtebaulichen und verkehrsrechtlichen Gründen, den Beschluss zur Sperrung der beschränkt-öffentlichen Fuß- und Radwege in Starnberg aufzuheben und die Wege dauerhaft wieder zu öffnen. Aufgrund der hohen Bedeutung dieser Wegverbindungen für den Rad- und Fußverkehr, würden wir sogar dafür plädieren die Räumpflichten durch die Stadt zu übernehmen. Entscheidend ist für uns aber primär die schnellsmögliche Öffnung der gesperrten Rad- und Fußwege, worum wir hiermit herzlich ersuchen.

Mit der Bitte um Weiterleitung der Nachricht an die Stadträte Katja Fohrmann und Stefan Kandler, deren Emailadressen nicht veröffentlicht sind, sowie an alle Vertretungen in der heutigen Sitzung.

Freundliche Grüße
Heinrich Moser
Vorstand

Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
Kreisverband Fürstenfeldbruck-Starnberg

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 18.11.2024 räumte Bürgermeister Janik einen Fehler ein und entschuldigt sich beim Stadtrat für einige Formulierungen gegenüber der Presse und gegenüber der Bürgerschaft, dass man sich unter dem Eindruck der harten und langen Haushaltssitzung im Februar 2024 zu dem Beschluss zur Sperrung der Wege habe hinreißen lassen.

Er bat auch darum, nicht die Bauhofmitarbeiter:innen vor Ort anzugehen, sie führen nur aus und sind nicht der Adressat für Kritik. Die hat das Rathaus sowieso erreicht.

Die vorgelegte Beschlussvorlage beinhaltete dann auch die Aufhebung des Beschlusses zur Sperrung der Fuß- und Radwege und die Übernahme der Räumpflicht im Winter 2024/25 durch die Stadt Starnberg. Für die zukünftige Behandlung der Räumpflicht hat die Verwaltung den Auftrag erhalten ein Konzept zu erarbeiten und dem Haupt- und Finanzausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

Das ist doch mal ein gutes Ende einer missglückten Sparmaßnahme! Bürgermeister Janik hat Größe gezeigt, sich entschuldigt und den Fehler korrigiert. Es bleibt zu hoffen, dass alle Beteiligten gelernt haben, dass diese Fuß- und Radwege abseits der Straßen einen unschätzbaren städtebaulichen Wert darstellen und mit jeder Nutzung ganz nebenbei die überlasteten Straßen in der Stadt Starnberg entlasten.

#Hausflotte FFB: Zwei Informationsabende zum Thema Carsharing von Privat zu Privat

Ein Mitglied der Brucker #Hausflotte lädt zu zwei Informationsabenden in die Fürstenfeldbrucker VHS.

Tanja De Azambuja, Mitglied der Fürstenfeldbrucker #Hausflotte (https://www.carsharing-ffb.de/) und des Brucker Umweltbeirates, lädt zu zwei Informationsabende in die VHS zum Thema Carsharing von Privat zu Privat.
Neben der Möglichkeit Partner für das Carsharing zu finden, gibt es Informationen zu Versicherung, Kosten und mögliche Probleme zum Auto leihen und verleihen

Eintritt ist frei, aber es wird um Anmeldung über die VHS gebeten:

1. Veranstaltung, Montag 18.11.2014, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx6643489af40ae.html

2. Veranstaltung, Donnerstag 21.11.2024, ab 19:00
https://vhs-stadtlandbruck.de/Veranstaltung/cmx664db57d8304b.html

Kind in Starnberg bei Fußgänger-Grün von SUV überfahren und schwer verletzt

Am Dienstag, den 6. November 2024 querte ein zweijähriges Mädchen gemeinsam mit seiner Mutter die B2 an der (grünen) Ampel vor dem Tutzinger Hofplatz in Starnberg. Der Lenker eines BMW X7, der wegen Rückstaus vor der Fußgängerfurt stand, sah das Laufrad fahrende Kind vor der hohen Front seines SUVs mutmaßlich nicht und überfuhr es. Die Presse berichtet folgendermaßen:

Wir sind entsetzt, vor allem über den Unfallhergang an dieser stadtbekannt gefährlichen Stelle. Unser Gedanken sind bei dem Kind und seiner Familie, und wir wünschen eine rasche Genesung!

Gleichzeitig fragen wir uns, warum weder die Verkehrsbehörden der Stadt, noch im Landratsamt oder im staatlichen Bauamt trotz mehrfacher Beschwerden der Bürgerschaft diese Gefahrenstelle längst entschärft haben.

Hier ein Kommentar von Andrea Schmölzer, Beisitzerin im VCD Kreisvorstand und Mitglied der STAgenda Gruppe:

Mein Mitgefühl mit den Eltern und alle guten Wünsche für das Kind! Ich laufe fast täglich über diese Kreuzung, sie ist seit Jahren ein Problem. Vor ca. 4 Jahren wurde eine 11-Jährige – auch bei Fußgänger-Grün – von einem LKW überfahren. Schon damals habe ich mich für eine Verbesserung eingesetzt: Warum lässt das Staatliche Bauamt eine zweispurige Straße genau an/hinter einem der wichtigsten Fußgängerüberwege in dieser Stadt auf 1 Spur zusammenlaufen? Genau das verleitet Autofahrer.innen oft zu kleinen Wettrennen: Wer schafft es noch, hier einzufädeln / zu überholen, und (zu) viele fahren – verbotener Weise – in die verstopfte Kreuzung ein. Die Lösung wäre einfach: Eine Rechtsabbieger-Spur beim Sport Lier, und damit führt nur eine Spur weiter in Richtung Weilheim: Der Verkehr fließt rechtzeitig ab, bevor die Fußgänger grün haben. Das hatte ich damals vorgeschlagen. Die Antwort des Staatl. Bauamts: Das führt evt. zu Rückstaus vorher. Die “Lösung” war diese Kamera, die mal funktioniert, oft aber nicht. Das Grundproblem, den Zusammenfluß zweier Spuren auf eine mitten im Kreuzungsraum, löst sie auf jeden Fall nicht.

Dass die Polizei in so einer Situation (auch) die Fußgänger zur Rücksicht mahnt, spricht Bände. Mir wär lieber, sie würden sich zu Stoßzeiten dorthin stellen. Dass die Gesetzgebung dem Fahrzeug in so einer Situation bei Fußgänger-Grün Vorrang gibt, finde ich menschenverachtend!

Wie viele Menschen müssen hier noch unter die Räder, bis das Staatliche Bauamt, der Landrat und Stadträte hier endlich eine Lösung schaffen, die funktioniert?

Dem schließen wir uns vollumfänglich an! Das neue Straßenverkehrsrecht räumt der Verkehrssicherheit nun endlich eine höhere Bedeutung ein. Somit muss die Stadt Starnberg Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit von Zu-Fuß-Gehenden und Radfahrenden beim Staatlichen Bauamt einfordern.

Daher fordern wir eine rasche und wirksame Lösung dieser Gefahrenstelle: Die Weiterführung der B2 auf einer Spur VOR der Einmündung der Hahnfelderstraße, zum Beispiel indem man die rechte der drei Kfz-Spuren der Münchner Straße als reine Abbiegespur nach rechts markiert. Im Zuge der geplanten Sanierung der B2 innerorts kann man so vor dem Tutzinger-Hof-Platz viel Fläche gewinnen, um sie zugunsten von Fußgänger. und Radfahrer.innen neu zu verteilen. So können wir die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer.innen an dieser stark frequentierten Kreuzung maßgeblich verbessern.

Mit dem neuem Verkehrsrecht wurde der „Schutz der Gesundheit“ dem Kriterium „Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs“ gleichgestellt. Diesen Schutz sollten Menschen insbesondere in Stadtzentren – wie hier in Starnberg – genießen. Schließlich ist eine lebenswerte Stadt ist eine Stadt, in der sich Kinder sicher und frei bewegen können: Mobilität für Menschen.

Fairkehrsstammtisch zu Radrouten an der Westumfahrung Starnberg am 04.11.2024

Durch den Bau der Westumfahrung Starnberg wurde der interkommunale Radverkehr empfindlich gestört.

Seither fehlt nicht nur ein straßenbegleitender Geh- und Radweg, sondern auch querende Routen wurden ersatzlos abgeschnitten.

Beim nächsten Fairkehrsstammtisch am 4. November wollen wir die Probleme erörtern und über Lösungen und Aktivitäten zur Verbesserung der Situation beraten. Wir freuen uns auf zahlreiche Teilnahme.

  • Am 4. November 2024, um 19:30 Uhr 
  • In der Gaststätte Syrtaki in der Grubmühlerfeldstraße 3 in Gauting
    • Knapp 10 Minuten fußläufig vom S-Bahnhof Gauting

Eine Anmeldung ist nicht nötig, erleichtert uns aber die Vorbereitungen