Dringender Handlungsbedarf

Stellungnahme des VCD-Kreisverbands zur Querung der St 2069 bei Mamhofen

Radldemo Verkehrsraum fairteilen am 1. Juli 2017 in Mamhofen

Der Ausbau der ehemaligen Kreisstraße beim Forstgut Mamhofen zur Starnberger Westumfahrung (Staatsstraße St 2069) erfolgte ohne straßenbegleitenden Radweg. Durch den Ausbau wurde zudem eine sehr wichtige Fuß- und Radwegverbindung zwischen Starnberg-Hanfeld und Hochstadt-Weßling gekappt. Eine von der Stadt Starnberg geplante Unterführung für landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrradfahrer*, Fußgänger* und Reiter*innen konnte wegen fehlender Verkaufsbereitschaft der Eigentümerin nicht realisiert werden. Durch zusätzliche massive Verbauung aller Waldwege rund um das Forstgut Mamhofen ist eine direkte Querung dieser stark befahrenen Staatsstraße auf einer Länge von fünf Kilometern insbesondere für Radfahrer und Reiter derzeit unmöglich. Alternative Streckenangebote im überörtlichen Rad- und Fußwegenetz sind zum einen unzureichend beschildert; Zum anderen erfordern sie erhebliche Umwege von mindestens zwei Kilometern. Deshalb werden diese Alternativen nur bedingt genutzt. Nicht wenige Radfahrer*innen entscheiden sich weiterhin für die „Diretissima“, eine versetzte Straßenquerung beim Forstgut Mamhofen. Hierbei sind circa 300 Meter auf der vielbefahrenen Staatsstraße zurückzulegen, bevor man in ein schlecht einsehbares Straßenstück links abbiegen kann. Bei einer zwar auf 70 km/h reduzierten, oft aber nicht berücksichtigten Geschwindigkeitsbegrenzung (Ausbaugeschwindigkeit 100 km/h) ist das Gefährdungspotential für Radfahrer*innen enorm. Gut möglich, dass es hier deshalb zu tödlichen Unfällen kommt.

Gerade in Bezug auf die erneute Bewerbung des Landkreises Starnberg für das Prädikat „fahrradfreundlicher Landkreis“ sehen wir hier dringenden Handlungsbedarf. Ziel muss die Wiederherstellung dieser Radroute beziehungsweise eine attraktive, sichere Straßenquerung beim Forstgut Mamhofen sein. Dabei sollte als letztes Mittel durchaus auch eine Enteignung geprüft werden. Immerhin handelt es sich bei dieser Querung um ein Thema öffentlichen Interesses. Vielleicht ist das aber gar nicht erforderlich. Denn die Eigentümerin bewirbt das Gutshaus seit kurzem als Feriendomizil mit Fahrradwegen und einem Wanderweg „direkt vor der Tür“. Eine sichere Querungsmöglichkeit der Staatsstraße wäre der Attraktivität des Objekts sicher zuträglich und damit auch im Interesse der Grundstückseigentümerin.